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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme, Transport und regionale Verwertung von festen Abfällen in loser Schüttung aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt
Beschreibung: Der ZAS als Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe der Übernahme, Transport und regionalen Verwertung von festen Abfällen in loser Schüttung aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt sowie der Nachweisführung lt. NachweisV an einen Auftragnehmer. Dieser verpflichtet sich im Rahmen des späteren Auftragsverhältnisses, alle festen Abfälle aus der Rauschgasreinigung des MHKW Darmstadt zu der Verwertungsanlage bzw. zu der Ersatzanlage zu transportieren und ordnungsgemäß zu entladen und zu verwerten. Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 01 07* und 19 01 13* nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Hierbei handelt es sich um Gefahrgut (UN3077). Aufgrund der Inbetriebnahme einer neuen Verbrennungslinie im MHKW Darmstadt, können keine Proben für Analysen gezogen werden, welche eine belastbare Aussagekraft für die zukünftige Zusammensetzung der zu entsorgenden Filterstäube zulassen. Erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme (Regelbetrieb) ist eine Beprobung und Analyse der Abfälle möglich. Die voraussichtlichen Mengen setzen sich wie folgt zusammen: • Im Jahr 2026 um: ca. 5.000t AVV 19 01 07* (Flugasche und kalkhaltige Reaktionsprodukte aus Sprühtrockner und E-Filter - Linie 1/3 Bestand) und ca. 3.500t AVV 19 01 13* (Flugasche und bicarhaltige Reaktionsprodukte aus Gewebefilter (GWF I: 2.800t + GWF II: 700t) der neuen Linie 4). • Ab dem Jahr 2027 um: ca. 3.000t AVV 19 01 07* (Flugasche und kalkhaltige Reaktionsprodukte aus Sprühtrockner und E-Filter - Linie 3 Bestand) und ca. 5.000t AVV 19 01 13* (Flugasche und bicarhaltige Reaktionsprodukte aus Gewebefilter (GWF I: 4.100t + GWF II: 900t) der neuen Linie 4). Angaben über Inbetriebnahme Zeiträume und zu entsorgenden Mengen können sich je nach Projektfortschritt in ihrer Höhe und Zeitraum ändern. Der ZAS beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Übernahme, Transport und regionale Verwertung von festen Abfällen in loser Schüttung aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt ab dem 01.04.2026 bis zur planmäßigen Inbetriebnahme der neuen Linie 4. Vor diesem Hintergrund soll der abzuschließende Verwertungsvertrag eine Grundlaufzeit vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2030 umfassen. Sollte sich die Inbetriebnahme verzögern und damit nicht rechtzeitig belastbare Analyseergebnisse der zu verwertenden Abfälle vorliegen, behält sich der ZAS die Verlängerung des Vertrages bis zu zweimal um jeweils sechs Monate vor. Sobald belastbare Analyseergebnisse vorliegen, wird der ZAS die Möglichkeit eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens nach den rechtlichen Maßgaben prüfen. Geeignet für den Transport ist aufgrund der Randbedingungen der Anlagen nur die Verwendung eines Tankaufliegers (Silo-LKW). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die zu transportierenden Abfälle aufgrund ihrer Materialeigenschaften dazu neigen, zusammenzubacken. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen (Beheizung des Transportmittels, Einsatz einer Rüttelvorrichtung o.ä.) sicherzustellen, dass das Zusammenbacken vermieden wird. Eine Beseitigung der Abfälle ist aufgrund der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG nicht vorgesehen. Da der Auftraggeber das MHKW durchgehend von Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr betreibt, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Mengen des Wochenendes durch geeignete Transportdisposition montags durch 2 Fahrten zeitnah abgefahren werden. Als kommunaler Zweckverband ist für den Auftraggeber die Entfernung bzw. Transportdauer zur Entsorgungsanlage aufgrund der Umweltauswirkungen und -risiken ein wesentlicher Bestandteil der zu vergebenden Leistungen.
Kennung des Verfahrens: 47a2f9a7-7716-4203-bcef-72c44debf277
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513400 Aschenbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Übernahme, Transport und regionalen Verwertung von festen Abfällen in loser Schüttung aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt
Beschreibung: Der ZAS als Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe der Übernahme, Transport und regionalen Verwertung von festen Abfällen in loser Schüttung aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt sowie der Nachweisführung lt. NachweisV an einen Auftragnehmer. Dieser verpflichtet sich im Rahmen des späteren Auftragsverhältnisses, alle festen Abfälle aus der Rauschgasreinigung des MHKW Darmstadt zu der Verwertungsanlage bzw. zu der Ersatzanlage zu transportieren und ordnungsgemäß zu entladen und zu verwerten. Die Abfälle haben die Abfallschlüsselnummer 19 01 07* und 19 01 13* nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Hierbei handelt es sich um Gefahrgut (UN3077). Aufgrund der Inbetriebnahme einer neuen Verbrennungslinie im MHKW Darmstadt, können keine Proben für Analysen gezogen werden, welche eine belastbare Aussagekraft für die zukünftige Zusammensetzung der zu entsorgenden Filterstäube zulassen. Erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme (Regelbetrieb) ist eine Beprobung und Analyse der Abfälle möglich. Die voraussichtlichen Mengen setzen sich wie folgt zusammen: • Im Jahr 2026 um: ca. 5.000t AVV 19 01 07* (Flugasche und kalkhaltige Reaktionsprodukte aus Sprühtrockner und E-Filter - Linie 1/3 Bestand) und ca. 3.500t AVV 19 01 13* (Flugasche und bicarhaltige Reaktionsprodukte aus Gewebefilter (GWF I: 2.800t + GWF II: 700t) der neuen Linie 4). • Ab dem Jahr 2027 um: ca. 3.000t AVV 19 01 07* (Flugasche und kalkhaltige Reaktionsprodukte aus Sprühtrockner und E-Filter - Linie 3 Bestand) und ca. 5.000t AVV 19 01 13* (Flugasche und bicarhaltige Reaktionsprodukte aus Gewebefilter (GWF I: 4.100t + GWF II: 900t) der neuen Linie 4). Angaben über Inbetriebnahme Zeiträume und zu entsorgenden Mengen können sich je nach Projektfortschritt in ihrer Höhe und Zeitraum ändern. Der ZAS beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über Übernahme, Transport und regionale Verwertung von festen Abfällen in loser Schüttung aus der Abgasbehandlung des MHKW Darmstadt ab dem 01.04.2026 bis zur planmäßigen Inbetriebnahme der neuen Linie 4. Vor diesem Hintergrund soll der abzuschließende Verwertungsvertrag eine Grundlaufzeit vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2030 umfassen. Sollte sich die Inbetriebnahme verzögern und damit nicht rechtzeitig belastbare Analyseergebnisse der zu verwertenden Abfälle vorliegen, behält sich der ZAS die Verlängerung des Vertrages bis zu zweimal um jeweils sechs Monate vor. Sobald belastbare Analyseergebnisse vorliegen, wird der ZAS die Möglichkeit eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens nach den rechtlichen Maßgaben prüfen. Geeignet für den Transport ist aufgrund der Randbedingungen der Anlagen nur die Verwendung eines Tankaufliegers (Silo-LKW). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die zu transportierenden Abfälle aufgrund ihrer Materialeigenschaften dazu neigen, zusammenzubacken. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen (Beheizung des Transportmittels, Einsatz einer Rüttelvorrichtung o.ä.) sicherzustellen, dass das Zusammenbacken vermieden wird. Eine Beseitigung der Abfälle ist aufgrund der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG nicht vorgesehen. Da der Auftraggeber das MHKW durchgehend von Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr betreibt, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Mengen des Wochenendes durch geeignete Transportdisposition montags durch 2 Fahrten zeitnah abgefahren werden. Als kommunaler Zweckverband ist für den Auftraggeber die Entfernung bzw. Transportdauer zur Entsorgungsanlage aufgrund der Umweltauswirkungen und -risiken ein wesentlicher Bestandteil der zu vergebenden Leistungen.
Interne Kennung: ZAS regionalen Verwertung von festen Abfällen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90513400 Aschenbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 0a01c117-e6dd-4d18-af92-206cbe482f10-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Als kommunaler Zweckverband legt der Auftraggeber besonderen Wert darauf, dass die Verwertung von Abfällen gegenüber der Entsorgung priorisiert wird. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben und trägt zur nachhaltigen Ressourcennutzung bei. Zusätzlich ist die Entfernung beziehungsweise die Transportdauer zur Entsorgungsanlage ein entscheidender Faktor, da längere Transportwege mit erhöhten Umweltauswirkungen und Risiken verbunden sind.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: ENTEGA AG Zentraleinkauf ENTEGA-Konzern
Organisation, die die Zahlung ausführt: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: UEV Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Vor Festlegung auf eine Direktvergabe hat der ZAS den relevanten Markt im Rahmen einer europaweiten Markterkundung (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, OJS 220/2025, Veröff.-Nr. 755532-2025) transparent adressiert. Gegenstand der Markterkundung waren die Übernahme, der Transport und die regionale Verwertung der Filterstäube in loser Schüttung unter Berücksichtigung der oben genannten technischen und betrieblichen Anforderungen. Auf diese Markterkundung hin haben lediglich zwei Unternehmen ihr Interesse bekundet. Im Rahmen von Aufklärungsgesprächen wurde die technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die definierten Anforderungen erörtert. Dabei hat ein Interessent erklärt, die geforderten Leistungen nicht erbringen zu können. Damit ist dokumentiert, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt kein anderes Unternehmen als der hier designierte Auftragnehmer, d. h. die UEV, in der Lage ist, den vom ZAS definierten und bekanntgemachten Bedarf zu decken. Aus technischen Gründen besteht somit kein Wettbewerb im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO. Gleichzeitig hat der ZAS durch die offene und europaweite Markterkundung alles getan, was vernünftigerweise von einem öffentlichen Auftraggeber erwartet werden kann, um das Vorliegen eines Wettbewerbs zu prüfen und Alternativen oder Ersatzlösungen zu identifizieren. Dass sich außer der UEV kein weiteres leistungsfähiges Unternehmen gefunden hat, beruht erkennbar nicht auf einer künstlichen Verengung der Auftragsvergabeparameter, sondern auf den objektiven technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistung (Gefährlichkeit der Abfälle, 24/7 Betrieb, eingeschränkte Lagermöglichkeiten, fehlende Analysedaten im Übergangszeitraum, Anforderungen an Transportmittel und Verwertungswege). Vor diesem Hintergrund sind die Tatbestandsmerkmale des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) i. V. m. Abs. 3 SektVO erfüllt, sodass ausnahmsweise und beschränkt auf das Mindestmaß, d. h. dem Zeitpunkt, ab dem belastbare Analysedaten der zu verwertenden Filterstäube vorliegen, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der hiesigen Leistungen durchgeführt werden kann.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen
Registrierungsnummer: DE258553404
Postanschrift: Frankfurter Straße 100
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Telefon: +4961517017137
Fax: +49061517011139
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: 0615112-6603
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: UEV Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH
Registrierungsnummer: USt-IdNr.: DE811216426
Stadt: Bad Friedrichshall
Postleitzahl: 74177
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ENTEGA AG Zentraleinkauf ENTEGA-Konzern
Registrierungsnummer: 00003606
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +4961517010
Fax: 0000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d6502213-15f6-4bf7-8efc-898694f365e9 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2026 11:23:22 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 155465-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2026