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Zwingenberg

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber

128692-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
OJ S 38/2026 24/02/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Maintal
E-Mail: info@maintal.de
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
Beschreibung: Vgl. Ziff. 2.1.4. und 5.1
Interne Kennung: Linienbündel „01 Maintal Stadt“
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Maintal nimmt gem. § 5 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) im Einverständnis mit dem Main-Kinzig-Kreis freiwillig Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs für den Stadtverkehr Maintal in eigener Verantwortung wahr. Für die Verkehrsleistungen des Linienbündel "01 Maintal Stadt" strebt die Stadt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („öDA“) an ein eigenes Verkehrsunternehmen an. Die Vergabe ist als direkte Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370 /2007 i.V.m. § 108 GWB beabsichtigt. Soweit unter 2.1) „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb“ angegeben ist, erfolgt dies, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhouse-Vergabe“ (Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Abs. 1 GWB) technisch nicht möglich ist. Die Inhouse-Vergabe erfolgt durch die Stadt Maintal an die Stadtverkehr Maintal GmbH. Bei dieser handelt es sich um eine 100%ige Tochter der Maintal-Werke GmbH, bei welcher wiederum die Stadt Maintal 100% der Gesellschaftsanteile hält („Enkel“-Konstellation, § 108 Abs. 2 S.2 GWB). Die Stadt Maintal übt auf die Maintal-Werke GmbH sowie auf die Stadtverkehr Maintal GmbH eine ähnliche Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen aus, § 108 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S.1 GWB. Hierzu hat sie neben der Stellung als jeweils 100%iger Gesellschafter durch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sowie Weisungen an die und regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Geschäftsführung einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der Stadtverkehr Maintal GmbH. Mehr als 80% der Tätigkeiten der Stadtverkehr Maintal GmbH dienen der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der Stadt Maintal betraut wird, § 108 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Hierzu erbringt die Stadtverkehr Maintal GmbH ihre Leistungen für die Stadt Maintal sowie ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Maintal, d.h. innerhalb deren Zuständigkeitsgebiets, ungeachtet der abgehenden Linien oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet benachbarter zuständiger örtlicher Behörden führen (unbedeutende ein- und ausbrechende Verkehre). Gesellschaftszweck ist die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Linienverkehr für die Stadt Maintal. Die Erbringung anderer Verkehrsleistungen ist nicht Gesellschaftszweck. Prognostisch wird der tätigkeitsgestützte Wert durch die reale Geschäftsentwicklung eingehalten, da die Stadtverkehr Maintal GmbH keine anderen Leistungen als ÖPNV-Leistungen für die Stadt Maintal erbringt, § 108 Abs. 7 S.2,3 GWB. An der Stadtverkehr Maintal GmbH besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung, § 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Eine Beteiligung an wettbewerblichen Verfahren außerhalb der Stadt Maintal erfolgt weder durch die Maintal-Werke GmbH noch durch die Stadtverkehr Maintal GmbH. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des öDA ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de, Telefon: +496151126603, Fax: +49611327648534, eingereicht werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
Beschreibung: Mit dieser Vorinformation wird die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Bus- und AST-Verkehrsleistungen) angekündigt. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i.V.m.§ 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen, welche unter https://www.maintal.de/bus eingesehen werden können. Zudem ist hinsichtlich der Verkehrsleistungen für das Linienbündel der Nahverkehrsplans des Main-Kinzig-Kreises maßgeblich, welcher vertraglich anzuerkennen ist und unter https://www.kvg-main-kinzig.de/home/projekte/nahverkehrsplan abgerufen werden kann. Für die vertragsgegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Während der Laufzeit können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge neuer Verkehrskonzepte, der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplanes. Es handelt sich um folgende Buslinien: Linie 22: Maintal-Wachenbuchen - Dörrnigheim Waldsiedlung Linie 23: Hanau Freiheitsplatz - U-Bahn-Station Enkheim Linie 24: Nidderau - Schöneck - Niederdorfelden - Maintal Bischofsheim West Bahnhof Linie 25: Maintal-Wachenbuchen - U-Bahn-Station Enkheim Linie 27: Bedarfsverkehr Ruftaxi Dörnigheim Neuer Friedhof via Maintal-Ost Bahnhof - Alter Friedhof Beabsichtigt ist eine Vergabe des Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Mai 2027 mit einer Laufzeit bis zum 30. April 2037 zu vergeben. Für weitere Einzelheiten zum Verfahren und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Interne Kennung: Linienbündel „01 Maintal Stadt"
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/05/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2037
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Maintal

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Maintal
Registrierungsnummer: 1111111
Postanschrift: Klosterhofstraße 4-6
Stadt: Maintal
Postleitzahl: 63477
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
E-Mail: info@maintal.de
Telefon: +49061814000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 83bbed0d-095a-4cef-9344-85f8e53b6b5a - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2026 08:33:31 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 128692-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2026