1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HA Hessen Agentur GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Beschreibung: Bekanntmachung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Kennung des Verfahrens: 0c8186ee-f19a-4735-8cb3-c1ed0a7206f8
Interne Kennung: 2025-V-0101rv
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48190000 Unterrichtssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80420000 E-Learning, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72263000 Software-Implementierung, 72261000 Software-Unterstützung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Str. 118
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22MEX5#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Beschreibung: Gegenstand der Bekanntmachung ist der Abschluss einer EVB-IT-Rahmenvereinbarung über Cloudleistungen zur Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform. Die Rahmenvereinbarung umfasst neben der Bereitstellung der Lernplattform auch die Erbringung begleitender Dienstleistungen (Personentage, nachfolgend: PT). Hierzu zählen insbesondere die Analyse der Nutzung und des Nutzerverhaltens, die Durchführung von Evaluierungen, die Umsetzung von allgemeinen sowie hessenspezifischen Anpassungen, die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Reichweite bei den Nutzerinnen und Nutzern sowie die fortlaufende Optimierung und Weiterentwicklung der Plattform. Die Rahmenvereinbarung wird von der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) durchgeführt. Die Mathematik-Lernplattform dient der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern (nachfolgend: SuS) und der Entlastung von Lehrkräften (nachfolgend: LK). Sie stellt passgenaue digitale Lernimpulse bereit, ermöglicht differenziertes Arbeiten, macht Lernfortschritte transparent, schafft Freiräume für gezielte Förderung in Kleingruppen und unterstützt die datengestützte Unterrichtsentwicklung. Die Pilotphase beginnt an Startchancenschulen und umfasst den Einsatz ab Klasse vier bis zum Ende der Schulzeit; eine Nutzung ab Klasse drei ist möglich. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. März 2026. Das Go-Live der Mathematik-Lernplattform erfolgt am 11. April 2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.07.2027Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung durch die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 456.000 Schulhalbjahreslizenzen und 500 Personentage (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung unter Ansatz aller möglichen Laufzeitverlängerungen der Rahmenvereinbarung). Diese können verteilen sich geschätzt wie folgt: Schulhalbjahr 1 (01.02.2026 bis 31.07.2026) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 2 (01.08.2026 bis 31.07.2027) 38.000 SuS 320 LK 100 PT Schuljahr 3 (01.08.2027 bis 31.07.2028) 54.000 SuS 450 LK 100 PT Schuljahr 4 (01.08.2028 bis 31.07.2029) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Schulhalbjahr 5 (01.08.2029 bis 31.01.2030) 78.000 SuS 650 LK 100 PT Es wird eine Höchstabnahmegrenze von 650.000 Schulhalbjahreslizenzen (SuS und LK) sowie 600 Personentagen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, sobald diese Höchstabnahmegrenze erreicht ist oder die Höchstlaufzeit endet. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abgerufenen Lizenzen gelten jeweils nur für den abgerufenen Zeitraum. Wird ein Schulhalbjahr abgerufen, umfasst die Laufzeit eine Schulhalbjahreslizenz (sechs Monate). Wird ein ganzes Schuljahr abgerufen, umfasst die Laufzeit zwei Schulhalbjahreslizenzen (zwölf Monate). Damit entsteht je nach Abruf entweder eine Lizenz für ein halbes Jahr oder zwei Lizenzen für ein ganzes Jahr. Endet die Rahmenvereinbarung - gleich aus welchem Grund und unabhängig vom Erreichen der Höchstabnahmemenge - vor Ablauf der jeweils geltenden Laufzeit, so enden automatisch auch alle auf ihrer Grundlage abgerufenen Einzellizenzen mit Wirksamwerden der Beendigung. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf Fortführung oder Ersatz der Einzellizenzen über das Ende der Rahmenvereinbarung hinaus besteht nicht.
Interne Kennung: 2025-V-0101rv
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48190000 Unterrichtssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80420000 E-Learning, 72212000 Programmierung von Anwendersoftware, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung, 72263000 Software-Implementierung, 72261000 Software-Unterstützung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Str. 118
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Diese Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch bis zum 31.07.2028, bis zum 31.07.2029 und bis zum 31.01.2030 (nachfolgend: Höchstlaufzeit), soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: Für die erforderlichen Preisangaben war der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise waren einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildeten die von dem Auftraggeber im Vordruck 08 angegebenen Mengenangaben. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhielt die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 30 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungskatalog
Beschreibung: Für die Bearbeitung des Anforderungskataloges war der Vordruck 09: Anforderungskatalog zu verwenden. Alle im Anforderungskatalog zu bearbeiteten Felder (orange unterlegt) waren zu befüllen; dabei waren die jeweiligen Bearbeitungshinweise in der Spaltenüberschrift zu beachten. Der Bieter mit der höchsten Punktewertung im Anforderungskatalog erhielt die Höchstpunktzahl von 35 Punkten. Alle weiteren Angebote wurden im Verhältnis zur höchsten erreichten Punktewertung wie folgt bewertet: 35 Punkte multipliziert mit der erreichten Punktewertung des jeweiligen Bieters dividiert durch die höchste im Verfahren erreichte Punktewertung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskonzept
Beschreibung: Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Qualitätskonzept war von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür war der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. In dem Konzept wurden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: o Zielgruppenorientiertheit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird, ob die angebotene Lösung eine schlüssige, auf die Zielgruppen (SuS und Lehrkräfte) abgestimmte Grundlage, die auf nachvollziehbaren Analysen und realistischen Annahmen beruht, erkennen lässt. o Nutzerfreundlichkeit der angebotenen Lösung (10 %): Bewertet wird die Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und Praxistauglichkeit der Nutzerführung der angebotenen Lösung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. o Kommunikation (5 %): Bewertet wird, inwieweit geeignete Maßnahmen vorgesehen sind, um die Zielgruppen in Hessen zu erreichen und die Nutzung zu fördern. o Projektmanagement (5 %): Bewertet wird, wie das Projekt strukturiert und effizient unter Einhaltung der gebotenen Kommunikation mit dem Auftraggeber gesteuert wird. o Zeitplan (5 %): Bewertet wird die Realisierbarkeit und Nachvollziehbarkeit des Zeitplans für Einführung und Umsetzung des Projekts; dieser ist verbindlich darzulegen. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 3: Qualitätskonzept wurde zu jedem Unterkriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. Dabei mussten für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls konnte das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 2 690 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: bettermarks GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot vom 30.12.2025, 11:01 Uhr
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2025-V-0101rv
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Mathematik-Lernplattform
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/01/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 02/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HA Hessen Agentur GmbH
Registrierungsnummer: DE 237911160
Postanschrift: Mainzer Str. 118
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611 9501780
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Postanschrift: Saarlandstraße 23
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Christian Teuber
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 113 823 665
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 12 6603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: bettermarks GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE261509841
Postanschrift: Skalitzer Strasse 85-86
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 300244000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b1a0bac-63b0-4b35-8cf5-7e4ac2534f15 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/02/2026 18:54:35 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 117535-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 35/2026
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2026