1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029
Beschreibung: Los 1 thermische Verwertung Mitverbrennung bis 31.12.28 Los 2 thermische Verwertung Monoverbrennung und P-Recycling ab 1.1.29 Die ordnungsgemäße Entsorgung von kommunalem Klärschlamm ist eine stetige und unverzichtbare kommunale Aufgabe. Ab dem 1. Januar 2029 gilt gemäß der bundesweit geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche zurückzugewinnen. Klärschlamm ist ein unvermeidbarer Abfall. In Deutschland trägt jeder Mensch täglich zum Entstehen dieses Abfalls bei. Kommunaler Klärschlamm zählt zur Gruppe der Siedlungsabfälle und ist somit dem Regelungsbereich des europäischen und nationalen Kreislaufwirtschaftsrechts unterworfen. Damit fallen die kommunalen Klärschlämme unter die Bestimmungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/851) und deren Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). In der Klärschlammverordnung ist die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten geregelt. Bei der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen sind zudem die Bestimmungen des Düngerechts, insbesondere der Düngemittelverordnung zu beachten. Die Klärschlammverordnung von 2017 hat mit den verpflichtenden Regelungen, Phosphor zurückzugewinnen und aus der direkten bodenbezogenen Verwertung auszusteigen bundesweit die Weichen für die Phosphorrückgewinnung gestellt und gleichzeitig den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung weiter forciert. Wesentliche Neuerung in der Klärschlammverordnung ist die ab dem 1. Januar 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen unabhängig von deren Ausbaugröße, sofern der Klärschlamm 20 Gramm oder mehr Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz (TS) enthält. Darüber hinaus dürfen Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten (EW) ab dem Jahr 2032 nicht mehr bodenbezogen verwertet werden. Gleiches gilt für Abwasserbehandlungsanlagen größer als 100.000 Einwohnerwerten bereits ab dem Jahr 2029. Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm bei Kläranlagen bis 50.000 Einwohnerwerten bleibt eingeschränkt möglich. Von Bedeutung sind hier zusätzlich einzuhaltende Grenzwerte und Untersuchungspflichten, die seit dem Inkrafttreten der Klärschlammverordnung ohne Übergangsfrist sofort gelten. Gleichzeitig besteht für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50.000 Einwohnerwerten in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, die anfallenden Klärschlämme nach Zustimmung der zuständigen Behörde ohne vorherige Phosphorrückgewinnung einer anderweitigen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuzuführen, also einer energetischen Verwertung. Die Zwischenlagerung von Klärschlammaschen mit dem Ziel der späteren Aufbereitung und Phosphorrückgewinnung ist grundsätzlich unbefristet möglich. Hier ergeben sich dabei zu berücksichtigende Anforderungen (unter anderem Verbot zur Vermischung mit anderen Abfällen oder Stoffen und Gewährleistung einer späteren Phosphorrückgewinnung aus den gelagerten Klärschlammaschen). Der Phosphor in Klärschlämmen ist gemäß Klärschlammverordnung so zurückzugewinnen, dass entweder 50 Prozent des enthaltenen Phosphors gewonnen werden oder der Phosphorgehalt im behandelten Klärschlamm auf weniger als 20 Gramm pro Kilogramm Trockenmasse (zwei Prozent) reduziert wird. Bei Klärschlammverbrennungsaschen müssen mindestens 80 Prozent des enthaltenen Phosphors zurückgewonnen werden. Wird Phosphor bereits im Rahmen der Abwasserbehandlung zurückgewonnen, sind die Anforderungen der Klärschlammverordnung nur dann erfüllt, wenn dadurch der Phosphorgehalt im Klärschlamm auf weniger als zwei Prozent reduziert werden kann. Andernfalls wäre für den betreffenden Klärschlamm und die Klärschlammasche eine erneute Phosphorrückgewinnung gemäß Klärschlammverordnung erforderlich. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung der dafür erforderlichen Anlagen müssen sich die Kläranlagenbetreiber im Land bereits heute damit befassen, wie eine Phosphorrückgewinnung erfolgen kann. Zur Frage der Möglichkeiten der Absicherung einer anforderungsgerechten Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung führt der EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE diese Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch wie folgt: Beschreibung: Es handelt sich lediglich um eine Markterkundung. Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. Die rechtliche Grundlage für die Markterkundung findet sich in § 28 der Vergabeverordnung (VgV) sowie in § 20 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese Regelungen erlauben es öffentlichen Vergabestellen, eine Marktabfrage vorzunehmen, um Informationen über den Markt, die Anbieter und die Preisstrukturen zu erhalten. Wichtig ist, dass die Markterkundung sich von einem Vergabeverfahren unterscheidet, da sie lediglich der Vorbereitung dient und keine bindenden Entscheidungen zur Auftragsvergabe getroffen werden. Zu den wesentlichen Zielen der Markterkundung gehört es, den Beschaffungsbedarf genauer zu erfassen, die Auftragswertschätzung vorzunehmen und den Wettbewerbsgrundsatz zu wahren. Die Markterkundung bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, den Beschaffungsbedarf präzise zu ermitteln und realistische Preisanfragen zu stellen. Dies führt zu einer genaueren Auftragswertschätzung und reduziert das Risiko von Fehlkalkulationen. Weitere Informationen unter: https://ax-projects.de/markterkundung-mwb-klaerschlammverwertung
Interne Kennung: AP 001-26
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung, 90513800 Schlammbehandlung, 90513700 Schlammtransport, 90513900 Schlammentsorgung, 90513400 Aschenbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lahnstr. 218
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3.1.
Teil: PAR-0000
Titel: MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029
Beschreibung: MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029 Los 1 thermische Verwertung Mitverbrennung bis 31.12.28 Los 2 thermische Verwertung Monoverbrennung und P-Recycling ab 1.1.29 Beschreibung der zu beschaffenden Leistungen: Der EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE will ein zukunftsfähiges Entsorgungskonzept für die Entsorgung seiner Klärschlämme ab 2027 entwickeln. Die Klärschlämme sollen zur thermischen Verwertung ab 2027 zur Verfügung gestellt werden. Mit einer angestrebten Vertragsdauer bis mindestens 2035 ist ab 2029 auch die Durchführung der P-Rückgewinnung aus den erzeugten Klärschlammaschen zu berücksichtigen. Diese Markterkundung dient dazu, die Möglichkeiten einer rechtskonformen Klärschlammentsorgung ab 2027 bis mindestens 2035 einschließlich zu eruieren. Die Entsorgung soll dabei vollumfänglich an einen Dienstleister übergeben werden. Insbesondere sollen die interessierten Unternehmen hier ihre Verfahren zur thermischen Vorbehandlung des Klärschlamms und die P-Rückgewinnung nach den gesetzlichen Bestimmungen darlegen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen durch den Dienstleister zu erbringen: 1. Abholung und Eigenverladung der Klärschlämme auf der Kläranlage des EIGENBETRIEBS MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE; 2. Transport der Klärschlämme zur Verwertungsstelle (ggf. Bereitstellung eines Zwischenlagers/ einer Umladestelle durch den Dienstleister); 3. Je nach geltender Rechtslage stoffliche Verwertung/ thermische Behandlung der Klärschlämme incl. der dafür erforderlichen Analysen; 4. P-Rückgewinnung aus der erzeugten Klärschlammasche oder rechtskonforme Direktnutzung der Asche oder des kohlenstoffhaltigen Rückstands; 5. Erzeugung eines marktgängigen Produkts aus der Klärschlammasche und dessen Vertrieb; 6. Verwertung/ Beseitigung der ggf. entstandenen Nebenprodukte und Rückstände. Durch Überlassung der entwässerten Klärschlämme an den Dienstleister gehen alle Pflichten der weiteren Behandlung, Verwertung und Entsorgung an den Betreiber der Verbrennungsanlage über. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur Art der P-Rückgewinnung oder des erzeugten Produktes erfolgt nicht. Die Wahl des Verfahrens liegt in den Händen des Dienstleisters. Eine ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes mit Durchführung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen P- Rückgewinnung ist zu garantieren und nachzuweisen. Beschreibung des Verfahrens: Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. An der Maßnahme interessierte Unternehmen geben ihr Interesse bis 2.2.26 12 Uhr per E-Mail an t.ax@ax-projects.de mit dem Betreff "Markterkundung EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE Klärschlammverwertung 2027-2035" bekannt. Danach werden ausgewählten interessierten Unternehmen am 9.2.26 per E-Mail weitergehende Hinweise, ein Rückmeldebogen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Übermittlung weitergehender Hinweise, eines Rückmeldebogens und einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Der Rückmeldebogen und die Vertraulichkeitsvereinbarung sind von den ausgewählten interessierten Unternehmen, denen weitergehende Hinweise, ein Rückmeldebogen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung übermittelt worden sind, bis spätestens 23.2.26 12 Uhr per E-Mail an t.ax@ax-projects.de mit dem Betreff "Markterkundung EIGENBETRIEB MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE Klärschlammverwertung 2027-2035" einzureichen. Hierin ist dann so ausführlich wie möglich und konkret zu beschreiben, welche wie organisierte Leistungserbringung durch das interessierte Unternehmen für die gegenständlichen Leistungen Los 1 und Los 2 vorgesehen werden könnte und für die gegenständlichen Leistungen Los 1 und Los 2 angeboten werden würde/ könnte, wenn und soweit sich das interessiert Unternehmen an einer sich ggf an diese Markterkundung anschließenden anforderungsgerechten Vergabe des EIGENBETRIEBS MWB - MITTELHESSISCHE WASSERBETRIEBE beteiligen würde/ könnte. Den interessierten Unternehmen wird dann im Rahmen eines zu vereinbarenden Gesprächstermins Gelegenheit gegeben, ihre Vorstellungen zur Erbringung der Dienstleistung die gegenständlichen Leistungen Los 1 und Los 2 betreffend darzulegen. Die Gespräche finden voraussichtlich in der Woche 9.3.26 bis 13.3.26 statt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Einladung. Nach den Gesprächen erfolgt eine endgültige Auswertung der Rückmeldebögen. Mit der endgültigen Auswertung ist die Markterkundung formal beendet.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513800 Schlammbehandlung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513700 Schlammtransport
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513900 Schlammentsorgung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513400 Aschenbeseitigung
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lahnstr. 218
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.8.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ax Projects GmbH
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: MWB - Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Registrierungsnummer: +49 641 306-2752
Postanschrift: Lahnstr. 218
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: +49 641 306-2752
Fax: +49 641 306-2651
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Ax Projects GmbH
Registrierungsnummer: 004962238662262
Postanschrift: L7, 7a
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Telefon: 004962238662262
Fax: 004962238688614
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen
Registrierungsnummer: +49 6151 126603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 6151 12648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aaea14ab-a563-4158-8675-66577b9071e7 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/01/2026 19:40:12 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 48227-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 15/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/05/2026