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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Informationsreise im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche
Beschreibung: Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Zur Marktvorbereitung für den Absatz deutscher Produkte und Dienstleistungen im Kontext klimafreundlicher Energielösungen werden in ausgewählten Zielländern für ausländische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Informationsreisen (IR) nach Deutschland angeboten. Die ausländischen TN aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung besichtigen während ihres Aufenthalts in Deutschland konkrete Referenzprojekte und -anlagen sowie Institutionen und Unternehmen, die Energielösungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Informationsreisen haben folglich die Kontaktanbahnung und Wissensvermittlung zum Ziel, um in den Zielländern möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Nachfrage nach und den Einsatz von klimafreundlichen Energielösungen zu schaffen. Im Rahmen von abwechslungsreich gestalteten und moderierten fachbezogenen Auftakt- und Netzwerkveranstaltungen sowie Unternehmensbesuchen bzw. Objektbesichtigungen in Deutschland werden den interessierten Entscheidungsträgerinnen und -trägern durch Fachexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Verbänden, Institutionen und sonstigen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche vermittelt.
Kennung des Verfahrens: b64edb68-c452-4c3f-a37d-3a60fe44f004
Interne Kennung: 414-62.2-2025/4 IR
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Äthiopien, Tansania, Ruanda, Uganda Regionale Netzinfrastruktur im East African Power Pool und Netzintegration von erneuerbaren Energien
Beschreibung: Zielland : Äthiopien, Tansania, Ruanda, Uganda Anwendungsfeld : Energieinfrastruktur und Elektromobilität Möglicher Termin : Q3/Q4 2025 Zielsetzung : Großinvestitionen und ehrgeizige Ziele im grenzübergreifenden Ausbau der Netzinfrastruktur und der Netzintegration wurden insbesondere im Rahmen des East African Power Pool festgelegt. Die zunehmende regionale Integration der Netzinfrastruktur und des Stromhandels mit den Nachbarländern erfordert es, eine regionale Perspektive einzunehmen, indem Vertreter und Vertreterinnen aus Äthiopien, Tansania, Ruanda und Uganda in der Delegation beteiligt werden sollten. Diese IR soll eine zahlreiche Delegation (mind. 15 - 20 Personen) versammeln, bei der Entscheidungsträger von Regulierungsbehörden, Forschungseinrichtungen (einschließlich Netzintegrationsmodellierung und Smart Grids) sowie private oder öffentliche Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber vertreten sind. Unter Berücksichtigung von Visa-Beschränkungen sollte die Durchführungsgesellschaft darauf hinarbeiten, eine proportional ausgewogene Beteiligung der betroffenen Länder zu ermöglichen. Ein zentraler Aspekt der IR ist die Wissensvermittlung zur Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf ostafrikanischer Ebene. Dabei ist das Netzwerken zwischen den Mitgliedern der Delegation von großer Bedeutung. Da das Thema eine Vielzahl von Aspekten umfasst (einschließlich Netzbetrieb, Netzstabilität, On- und Off- Grid Netzplanung sowie Lastmanagement (Überwachung und Steuerung) und Energiemarktregulierung, wird von der Durchführungsgesellschaft eine aktive Beratung zu den Interessenschwerpunkten der Delegation und eine enge Abstimmung mit dem Consultant bei der Programmgestaltung erwartet. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-62.2-2025/4 IR - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung: 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Indien Produktion, Distribution und Speicherung von grünem Wasserstoff
Beschreibung: Zielland : Indien Anwendungsfeld : Wasserstoff Möglicher Termin : Q3/Q4 2025 Zielsetzung : Im Rahmen der 2023 verabschiedeten bilateralen deutsch-indischen "Road-map for Innovation and Technology" sollen deutsche Spitzentechnologien und Referenzprojekte im Bereich der Produktion, Speicherung und Distribution von grünem Wasserstoff einem ausgewählten indischen Fachpublikum präsentiert werden. Das indische Fachpublikum soll in Gestalt einer diversifizierten Delegation (mind. 15 - 20 Personen) angesprochen werden und politische oder ministerielle Entscheidungsträgerinnen und -träger umfassen. Zum Zielpublikum auf indischer Seite gehören darüber hinaus führende Forschungseinrichtungen, Finanzierungsinstitutionen sowie insbesondere Unternehmen bzw. Energienetzbetreiber. Abschließend sollen potenzielle Abnahmeindustrien eingebunden werden. Ein zentraler Aspekt der IR ist die Wissensvermittlung zu regulatorischen Rahmenbedingungen bzw. Best-Practices im Bereich der waschsenden Wasserstoffwirtschaft. Darüber hinaus soll die Vermittlung von technologischem Know-How bzw. ökonomischer Expertise über die wirtschaftliche Nutzung von Wasserstoff im gewerblichen Kontext im Zentrum der Maßnahme stehen. Als übergeordnetes Ziel soll die IR der Unterstützung der indischen Zielgruppe in der Umsetzung von Projekten im Bereich Wasserstoff dienen und bilaterale Gesprächskanäle bzw. Partnerschaften zwischen deutschen und indischen Akteuren eröffnen. Daneben ist das Netzwerken zwischen den Mitgliedern der Delegation von großer Bedeutung. Neben klaren Strategien zum effektiven Umgang mit organisatorischen Herausforderungen (etwa bei Visumsfragen) wird eine aktive Beratung zu den individuellen Interessen der Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer erwartet. Dies schließt eine engmaschige Abstimmung mit dem Consultant bei der Programmgestaltung mit ein. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-62.2-2025/4 IR - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung: 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung: 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: 30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 - Vietnam Herstellung und Speicherung von grünem Wasserstoff
Beschreibung: Zielland : Vietnam Anwendungsfeld : Wasserstoff Möglicher Termin : Q3/Q4 2025 Zielsetzung : Die Informationsreise (IR) sollte einen Informationsaustausch über politische und regulatorische Rahmenbedingungen, praxisnahes Wissen anhand von Referenzprojekten vermitteln und einen Überblick über deutsche Technologielösungen geben. Die richtige Auswahl von relevanten Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus dem Zielmarkt ist dafür essenziell. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-62.2-2025/4 IR - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung: 70
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung: 30
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 - Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (reg. Ansatz MERCOSUR) Netzintegration, Smart Grids und Energiespeicher
Beschreibung: Zielland : Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay (reg. Ansatz MERCOSUR) Anwendungsfeld : Energieinfrastruktur und Elektromobilität Möglicher Termin : Q3/Q4 2025 Zielsetzung : Im Rahmen der IR eine relevante Zielgruppe von Entscheidungsträgern und Unternehmen in den Mercosur-Ländern identifiziert, und die Auswahl passender Referenzprojekte in Deutschland wird unterstützt. Die IR legt den Grundstein für den Aufbau von Geschäftskontakten mit Partnern und Kunden in den Mercosur-Ländern. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung: 414-62.2-2025/4 IR - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung: 70
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung: 30
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 50 440,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AHK Services Eastern Africa (AHK Kenia)
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 - Äthiopien, Tansania, Ruanda, Uganda - Regionale Netzinfrastruktur im East African Power Pool und Netzintegration von erneuerbaren Energien
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 21 265,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1 - Äthiopien, Tansania, Ruanda, Uganda - Regionale Netzinfrastruktur im East African Power Pool und Netzintegration von erneuerbaren Energien
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 09/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Deutsch-Indisches Informationsbüro e.V.
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 - Indien - Produktion, Distribution und Speicherung von grünem Wasserstoff
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 10 200,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2 - Indien - Produktion, Distribution und Speicherung von grünem Wasserstoff
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 09/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DIHK International Service Company Limited (AHK Vietnam)
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3 - Vietnam - Herstellung und Speicherung von grünem Wasserstoff
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 18 975,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3 - Vietnam - Herstellung und Speicherung von grünem Wasserstoff
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 09/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer: 991-01692-22
Abteilung: Referat 414
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Stadt: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 414
Telefon: 06196-908-2313
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AHK Services Eastern Africa (AHK Kenia)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: PVT-RXUL63
Stadt: Nairobi
Postleitzahl: 00100
Land: Kenia
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Deutsch-Indisches Informationsbüro e.V.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: VR7631
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: DIHK International Service Company Limited (AHK Vietnam)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 0313329561
Stadt: Ho-Chi-Minh-Stadt
Postleitzahl: 700000
Land: Vietnam
Telefon: 0000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1f6973f3-dad0-4f93-84db-df8cf700a9f3 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/01/2026 12:23:52 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 40277-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 13/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/01/2026