5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung der Preisangabe wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich insoweit um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt und eine Veröffentlichung den berechtigen geschäftlichen Interessen des Bestbieters schaden würde.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: The tender documents must be checked by the interested companies for completeness and legibility after receipt/download. If the announcement, the tender documents, or the documents or other information communicated, provided, and made accessible to the applicants/tenderers contain ambiguities or violate applicable law, the applicants/tenderers have the obligation to notify the awarding authority immediately. Otherwise, they cannot invoke the ambiguities or legal violations. Unresolved ambiguities must be included by the tenderers as risks they bear in their offers. Any procedural objections must be clearly identified as such. The obligation of the applicants/tenderers to raise objections according to § 160 (3) GWB is explicitly noted. Furthermore, the awarding authority expressly points out the time limit for legal remedies under § 160 (3) sentence 1 No. 4 GWB. According to this provision, a request for review is inadmissible if more than 15 calendar days have passed after the receipt of the contracting authority's notification that it will not remedy an objection.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AquaDuctus Pipeline GmbH