5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Die Bekanntmachung des Auftragswertes würde Rückschlüsse auf die Kalkulation oder sonstige vertrauliche Angebotsinhalte des Auftragnehmers zulassen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -