1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hanau GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2.1.
Verfahren
Titel: Erd- und Gründungsbau zur Errichtung einer Lagerhalle für die Stadtwerke Hanau GmbH
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die notwendigen Leistungen für den Erd- und Gründungsbau als Vorleistungen zur Errichtung der Lagerhalle. Nicht Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen ist eine spezifische historische Untersuchung des Grundstücks. Im Hinblick auf den langen standortspezifischen, umweltrelevanten Nutzungszeitraum als Gas-werk und die damit einhergehenden gaswerkspezifischen Schadstoffe, ist für die Fläche von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für die Schutzgüter Grundwasser und Boden auszugehen. An dem Standort selbst wurden in der Vergangenheit diverse nutzungsbezogene baubegleitende und umwelttechnische Untersuchungen sowie historische Erkundungen durchgeführt. Mit dem hier durchzuführenden Vergabeverfahren soll ein fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Auftragnehmer ausgewählt werden, der die hier ausgeschriebenen Leistungen für den Erd- und Gründungsbau wirtschaftlich, ordnungsgemäß und termingerecht erbringt. Die Leistungen des Erdbaus sollen dabei grundsätzlich gemäß der Aufgaben- und Projektbeschreibung (Anlage 1a zum Vertrag) auf konventionelle Weise erbracht werden, indem der Boden ausgehoben, belastetes Bodenmaterial getrennt und verbracht und unbelasteter Boden eingebaut wird. Die Errichtung der Gründung erfolgt dann mittels Einbringen von Bohrpfählen. Der Auftraggeber lässt jedoch davon abweichende Verfahren für die Herstellung der Gründung zu, die zu denselben Terminen und demselben Qualitätsniveau führen. Der Auftraggeber sieht hierfür etwa das Flüssigbodenverfahren vor (Anlage 1b zum Vertrag), stellt es den Bietern je-doch frei, die Gründung mit anderen Verfahren herzustellen, solange die Termine und Qualitäten gehalten werden. Das Flüssigbodenverfahren oder andere, von dem konventionellen Verfahren abweichende Verfahren zur Durchführung der Leistungen für den Erd- und Gründungsbau können als Nebenangebot zu einem Hauptangebot oder von einem Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot eingereicht werden (siehe Ziffer 4.1). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Erteilung des Zuschlags unter dem Vorbehalt des Erlasses einer Baugenehmigung für die Errichtung der Lagerhalle oder einer Teilbaugenehmigung für den Gründungsbau durch die Stadt Hanau steht. Der Auftraggeber weist weiter darauf hin, dass die Erteilung des Zuschlags auf ein Nebenangebot, das die Durchführung des Flüssigbodenverfahrens vorsieht, unter dem Vorbehalt einer bodenschutzrechtlichen Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt steht.
Kennung des Verfahrens: db7a158a-c1de-498d-a2f3-686a979752e3
Interne Kennung: 1-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leipziger Str. 17 63450 Hanau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Auftraggeber prüft das Vorliegen von Ausschlussgründen. Zwingende Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 GWB. Von einem Ausschluss nach § 123 GWB kann ggf. unter den Voraussetzungen der § 123 Abs. 4 Satz 2, § 123 Abs. 5, § 125, § 126 Nr. 1 GWB abgesehen werden. Weitere, jedoch nicht zwingende, sondern fakultative Ausschlussgründe enthält § 124 GWB. Von einem Ausschluss nach § 124 GWB kann ggf. unter den Voraussetzungen der § 125, § 126 Nr. 2 GWB abgesehen werden. Die Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB finden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens Anwendung. Der Auftraggeber prüft außerdem, ob Bieter und Bietergemeinschaften einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweisen. Weiterhin prüft der Auftraggeber, ob die Verpflichtung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 388, eingehalten werden (Formblatt mit amtl. Muster).
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erd- und Gründungsbau zur Errichtung einer Lagerhalle für die Stadtwerke Hanau GmbH
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die notwendigen Leistungen für den Erd- und Gründungsbau als Vorleistungen zur Errichtung der Lagerhalle. Nicht Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen ist eine spezifische historische Untersuchung des Grundstücks. Im Hinblick auf den langen standortspezifischen, umweltrelevanten Nutzungszeitraum als Gas-werk und die damit einhergehenden gaswerkspezifischen Schadstoffe, ist für die Fläche von einem erhöhten Gefährdungspotenzial für die Schutzgüter Grundwasser und Boden auszugehen. An dem Standort selbst wurden in der Vergangenheit diverse nutzungsbezogene baubegleitende und umwelttechnische Untersuchungen sowie historische Erkundungen durchgeführt. Mit dem hier durchzuführenden Vergabeverfahren soll ein fachkundiger und leistungsfähiger (geeigneter) Auftragnehmer ausgewählt werden, der die hier ausgeschriebenen Leistungen für den Erd- und Gründungsbau wirtschaftlich, ordnungsgemäß und termingerecht erbringt. Die Leistungen des Erdbaus sollen dabei grundsätzlich gemäß der Aufgaben- und Projektbeschreibung (Anlage 1a zum Vertrag) auf konventionelle Weise erbracht werden, indem der Boden ausgehoben, belastetes Bodenmaterial getrennt und verbracht und unbelasteter Boden eingebaut wird. Die Errichtung der Gründung erfolgt dann mittels Einbringen von Bohrpfählen. Der Auftraggeber lässt jedoch davon abweichende Verfahren für die Herstellung der Gründung zu, die zu denselben Terminen und demselben Qualitätsniveau führen. Der Auftraggeber sieht hierfür etwa das Flüssigbodenverfahren vor (Anlage 1b zum Vertrag), stellt es den Bietern je-doch frei, die Gründung mit anderen Verfahren herzustellen, solange die Termine und Qualitäten gehalten werden. Das Flüssigbodenverfahren oder andere, von dem konventionellen Verfahren abweichende Verfahren zur Durchführung der Leistungen für den Erd- und Gründungsbau können als Nebenangebot zu einem Hauptangebot oder von einem Hauptangebot unabhängiges Nebenangebot eingereicht werden (siehe Ziffer 4.1). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Erteilung des Zuschlags unter dem Vorbehalt des Erlasses einer Baugenehmigung für die Errichtung der Lagerhalle oder einer Teilbaugenehmigung für den Gründungsbau durch die Stadt Hanau steht. Der Auftraggeber weist weiter darauf hin, dass die Erteilung des Zuschlags auf ein Nebenangebot, das die Durchführung des Flüssigbodenverfahrens vorsieht, unter dem Vorbehalt einer bodenschutzrechtlichen Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt steht.
Interne Kennung: 1-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 45 Abs. 3 SektVO auf sechs Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als sechs Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der Auswahlkriterien gemäß § 45 Abs. 3 SektVO die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem sechsten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang sechs liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als sechs Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, werden diese Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt. Für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ist der Inhalt der Referenzen maßgeblich. Es werden maximal sechs wertungsfähige Referenzen bewertet, die der Bieter unter Angabe einer Referenznummer auf dem Formblatt F5 (Nr. 1 bis Nr. 6) und einer so gebildeten Reihenfolge einreicht. Die Referenzen sind wertungsfähig, wenn die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllt sind. Es gelten folgende Auswahlkriterien: 1. Die Anzahl der Referenzen wird mit bis zu 3 Punkten bewertet: 3 Referenzen = 1 Punkt; 4 bis 5 Referenzen = 2 Punkte; >6 Referenzen = 3 Punkte. 2. Die Art des Bauvorhabens je Referenz wird mit bis zu 3 Punkten bewertet: Erd- und Gründungsarbeiten für gewerblich genutzte Liegenschaften = 1 Punkt; Erd- und Gründungsarbeiten für industriell genutzte Liegenschaften = 2 Punkte; Erd- und Gründungsarbeiten für industriell genutzte Lagerhalle = 3 Punkte. 3. Die Qualifizierung des Bodenmaterials je Referenz wird mit bis zu 3 Punkten bewertet: BM-F0, BM-F1, Z1.1, DK0 oder DKI = 1 Punkt; BM-F2 oder Z1.2 oder DKII = 2 Punkte; BM-F3 oder Z2 oder DKIII = 3 Punkte. 4. Das Projektvolumen in EUR (netto) je Referenz wird mit bis zu 3 Punkten bewertet: 750.000,00 bis 900.000,00 = 1 Punkt; 900.000,00 bis 1.100.000,00 = 2 Punkte; >1.100.000,00 = 3 Punkte. Danach können maximal 57 Punkte erzielt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Kopie eines Auszugs aus dem Handels- oder Berufsregister; der Auszug darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Ende der Bewerbungsfrist. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben (Formblatt F4). Der Umsatz muss in jedem Geschäftsjahr mindestens EUR 1.500.000,00 betragen (Mindestanforderung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder des Versicherungsmaklers). Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens EUR 10.000.000,00 für Personenschäden und EUR 10.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen (Mindestanforderung). Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Fall der Zuschlagserteilung eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Der Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Ende der Bewerbungsfrist (Mindestanforderung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: „Mindestens drei vergleichbare Referenzen über Leistungen für den Erd- und Gründungsbau aus den letzten drei Jahren. Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang, Bauvolumen sowie Komplexität des Bauvorhabens vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit der Referenzen ist gegeben, wenn sämtliche der folgenden Mindestanforderungen unter (a) bis (d) erfüllt sind: (a) Ausführung von Erd- und Gründungsbauleistungen als Vorleistung für die Errichtung einer gewerblich- oder industriell genutzten Liegenschaft (Lager-, Produktions- oder Werkstätte); (b) Aushub, Verbringung und Behandlung von Bodenmaterial der Zuordnungswerte Z1.1, Z1.2 oder Z2 der Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20. Sofern in dem Referenzprojekt das Bodenmaterial nach der DepV bewertet wurde, kann auch die DK 0, DK I, DK II oder DK III nach Anhang 3 der DepV nachgewiesen werden. Wurde in dem Referenzprojekt das Bodenmaterial nach der ErsatzbaustoffV bewertet wurde, kann auch die Klasse BM-F0, BM-F1, BM-F2 oder BM-F3 nach Anlage 1, Tabelle 3 der ErsatzbaustoffV nachgewiesen werden; (c) Auftragsvolumen für die Leistungen des Erdbaus mit (Sonder-) Gründung von mindestens EUR 750.000,00 (netto); und (d) Nicht älter drei Jahre, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 31.12.2023 bis zum 01.01.2026 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich ist, dass die genannten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und das jeweilige Projekt zu mehr als 50 % abgeschlossen ist. Für die Referenzen ist das Formblatt F5 zu verwenden und vollständig auszufüllen. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F5) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden.“
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: (Personal / Angabe der Fachkräfte: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) ersichtlich ist. Für die Angaben zum Personal ist das Formblatt F6 zu verwenden. Im Falle einer Eignungsleihe muss der Nachweis (Formblatt F6) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt F8) des Eignungsgebers vorgelegt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungsfrist wird angemessen festgelegt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: .
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: .
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtwerke Hanau GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtwerke Hanau GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtwerke Hanau GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtwerke Hanau GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtwerke Hanau GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hanau GmbH
Registrierungsnummer: DE113524844
Postanschrift: Leipziger Str. 17
Stadt: Hanau
Postleitzahl: 63450
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Telefon: +4961813656463
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f476406c-fe14-4e37-adbd-1de017abb5c9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 11:06:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 851534-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 246/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/12/2025