Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung – LEADER-Region Südpfalz - Regionalmanagement

822749-2025 - Ergebnis
Deutschland – Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung – LEADER-Region Südpfalz - Regionalmanagement
OJ S 239/2025 11/12/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: LEADER-Region Südpfalz - Regionalmanagement
Beschreibung: Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat sich erneut als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Die Kommunen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) in der Region Südpfalz unter der Federführung der VG Offenbach vertreten die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Südpfalz. Zudem hat sie eine Lokale Integrierte Entwicklungsstrategie (LILE) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LILE, deren Inhalte zu beachtender Gegenstand dieser Ausschreibung sind, enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2021 bis 2028. Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 1 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernimmt die federführende VG Offenbach die LEADER-Geschäftsstelle. Gemeinsam bilden das externe Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur und untersteht dem Vorstand laut KAG Südpfalz. Die Leistungserbringung soll am 1. Januar 2026 beginnen und zunächst am 30. Juni 2028 enden. Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion Südpfalz über die EU-Förderperiode 2021 – 2027 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
Kennung des Verfahrens: 312a703d-6758-4165-a916-8d95b058b507
Interne Kennung: 06/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Offenbach an der Queich
Postleitzahl: 76877
Land, Gliederung (NUTS): Südliche Weinstraße (DEB3H)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LEADER-Region Südpfalz - Regionalmanagement
Beschreibung: Die Region Südpfalz, bestehend aus der Stadt Wörth und den Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach, Jockgrim, Herxheim, Landau-Land sowie Offenbach/Queich, hat sich erneut als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden. Die Kommunen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (KAG) in der Region Südpfalz unter der Federführung der VG Offenbach vertreten die Lokale Aktionsgruppe (LAG) und sind Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Südpfalz. Zudem hat sie eine Lokale Integrierte Entwicklungsstrategie (LILE) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Die LILE, deren Inhalte zu beachtender Gegenstand dieser Ausschreibung sind, enthält die wesentlichen Aktivitäten der Region für die Förderperiode 2021 bis 2028. Zur Steuerung des Regionalen Entwicklungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mindestens 1 AK erforderlich. Mit einem Stellenanteil von 0,5 AK übernimmt die federführende VG Offenbach die LEADER-Geschäftsstelle. Gemeinsam bilden das externe Regionalmanagement und die Geschäftsstelle den operativen Teil der gesamten Organisationsstruktur und untersteht dem Vorstand laut KAG Südpfalz. Die Leistungserbringung soll am 1. Januar 2026 beginnen und zunächst am 30. Juni 2028 enden. Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion Südpfalz über die EU-Förderperiode 2021 – 2027 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
Interne Kennung: LOT-0001 06/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet zum 30.06.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig bis zum 31.12.2029 verlängert werden. Die Verlängerung wird dem Auftragnehmer rechtzeitig, bis zum Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit (30.06.2028), schriftlich mitgeteilt. Auf die Verlängerung besteht kein Anspruch des Auftragnehmers. Anderweitige Kündigungsrechte werden hierdurch nicht berührt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Offenbach
Postleitzahl: 76877
Land, Gliederung (NUTS): Südliche Weinstraße (DEB3H)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 20 %
Beschreibung: Preis (20 %) Bewertet wird die Höhe des Brutto-Jahrespreises aus dem einzureichenden Pauschalangebot für die nachgefragten Leistungen. Die Bewertung erfolgt nach folgender Maßgabe: Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 5 Punkte und damit die maximale Punktzahl. Die Angebote werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise (= H_i) vom niedrigsten Angebotspreis (= H_min) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient H_min:H_min=1 für das beste Preisverhältnis 5 Wertungspunkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 40 %
Beschreibung: Konzept (40 %) Bestandteil bzw. Gegenstand der Bewertung ist ein Konzept im Hinblick auf die projekt-bezogene methodische Herangehensweise zur Erfüllung der nachgefragten Leistungen. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie die beigefügte Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen sowie Ihre Herangehensweise zur Durchführung des Regionalmanagements darzulegen. Hierbei sind eigene Konzeptansätze zu entwickeln und darzulegen. Hierbei soll die Akquirierung von LEADER-Vorhaben in den Vordergrund gestellt werden. Hierzu zählt neben dem Verständnis über die Handlungsfelder und -ziele auch die Öffentlichkeitsarbeit. Bitte stellen Sie Ihre Ideen und Ausführungen innerhalb eines Dokumentes mit einem Umfang von maximal 2 DIN-A4 Seiten dar. Bitte gehen Sie hierbei auch auf die Handlungsfelder der LEADER-Region Südpfalz ein. Es wird insbesondere die methodische Herangehensweise zur Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben und Arbeitsschritte (Plausibilität und Effizienz des Konzepts) bewertet. Die Bewertung des Unter-Kriteriums „Qualität des Konzepts“ im Hinblick auf die projektbezogene methodische Herangehensweise zur Erfüllung der nachgefragten Leistungen erfolgt mit einer Teilgewichtung von 40 %, nach folgender Maßgabe: Bewertet wird das eingereichte Konzept zur Durchführung des Regionalmanagements im Rahmen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE). Das Konzept soll die inhaltliche und organisatorische Herangehensweise an die Umsetzung der LILE-Handlungsfelder, die beratende und koordinierende Rolle des Regionalmanagements, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die geplante Zusammenarbeit mit relevanten Partnern (insbesondere der Geschäftsstelle und der LAG) darstellen. Formale Anforderungen: • Maximal zwei Seiten (Textumfang). • Bei Überschreitung werden ausschließlich die ersten beiden Seiten bewertet. 5 Punkte Sehr gutes, inhaltlich fundiertes und praxisorientiertes Konzept. Alle Handlungsfelder der LILE werden vollständig, verständlich und strukturiert dargestellt. Klare Zuordnung von Aufgaben, möglichen Projektideen und Beratungsleistungen (z. B. Unterstützung bei Antragstellung, Projektentwicklung, Förderberatung). Öffentlichkeitsarbeit ist strategisch, zielgruppenorientiert und mit konkreten Formaten unterlegt (z. B. regelmäßige Öffentlichkeitskampagnen, Bürgerbeteiligungsprozesse, transparente Informationskanäle). Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der LAG ist detailliert, realistisch und transparent beschrieben (z. B. monatliche Abstimmungstermine, enge Koordination bei Projektumsetzung, strukturierte Vorbereitung und Nachbereitung der LAG-Sitzungen, Austausch zu regionalen Initiativen). Das Konzept zeigt ein klares Verständnis für die beratende, koordinierende und kommunikative Rolle des Regionalmanagements. 4 Punkte Vollständige, schlüssige Darstellung aller Handlungsfelder mit Bezug zur LILE. Beratende und unterstützende Aufgaben des Regionalmanagements werden nachvollziehbar erläutert. Öffentlichkeitsarbeit ist mit geeigneten Maßnahmen (z. B. Pressearbeit, Bürgerveranstaltungen, Website, Social Media, Informationsveranstaltungen) beschrieben. Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der LAG ist dargelegt (z. B. regelmäßige Abstimmungstermine, Vor- und Nachbereitung von LAG-Sitzungen, projektbezogene Koordination), aber noch nicht in allen Punkten konkretisiert. 3 Punkte Alle Handlungsfelder grundsätzlich dargestellt, aber mit unterschiedlicher Tiefe. Öffentlichkeitsarbeit wird erwähnt, jedoch ohne klare Strategie oder Maßnahmen. Beratende und koordinierende Funktionen werden angesprochen, aber nicht durch Beispiele oder Strukturen untermauert. Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der LAG wird beschrieben, jedoch ohne klare Terminstruktur oder Aufgabenverteilung. 2 Punkte Handlungsfelder werden benannt, jedoch ohne inhaltliche Ausführung oder Bezug zu den Zielen der LILE. Öffentlichkeitsarbeit wird nur beiläufig erwähnt. Erste Ansätze zur Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle oder der LAG sind erkennbar, aber wenig konkret oder ohne erkennbaren Mehrwert. Keine klare Beratungsrolle. 1 Punkt Handlungsfelder nur unvollständig oder oberflächlich benannt. Keine konkrete Darstellung der Aufgaben des Regionalmanagements. Öffentlichkeitsarbeit oder Beratung nicht thematisiert. Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und der LAG fehlt vollständig oder ist nicht erkennbar. 0 Punkte Kein inhaltlich verwertbares Konzept. Handlungsfelder der LILE fehlen oder sind inhaltlich unzutreffend dargestellt. Keine Angaben zur Arbeitsweise, Öffentlichkeitsarbeit oder Zusammenarbeit. Die Vergabe von Teilpunkten, in 0,5er Schritten, wird sich vorbehalten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 20 %
Beschreibung: die Qualifikation des im Rahmen des Regionalmanagements eingesetzten Personals sowie deren Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Projekten im Zusammenhang mit der Entwicklung ländlicher Räume (LEADER, Dorferneuerung, Städtebau etc.) (20 %) Bewertet wird die eingesetzte Projektleitung sowie dessen Stellvertretung. Es können maximal 10 Referenzen pro ausführende Person (Leitung und Stellvertretung) eingereicht werden. Ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Der betreffende Punkt ist unabhängig von den oben unter der Ziffer 3.1. dargelegten zwingenden Eignungsvoraussetzungen der für das Regionalmanagement hauptverantwortlichen Person und ihrer Vertretungsperson zu betrachten. bis zu 5 Punkte Die Projektleitung und Stellvertretung können Ihre Erfahrung mit insgesamt 20 Referenzen nachweisen. Innerhalb der Referenzen ist mindestens die Durchführung eines Regionalmanagements aufgeführt. bis zu 4 Punkte Die Projektleitung und Stellvertretung können Ihre Erfahrung mit insgesamt mindestens 14 Referenzen nachweisen. Innerhalb der Referenzen ist mindestens die Durchführung eines Regionalmanagements aufgeführt. bis zu 3 Punkte Die Projektleitung und Stellvertretung können Ihre Erfahrung mit insgesamt mindestens 8 Referenzen nachweisen. Innerhalb der Referenzen ist mindestens die Durchführung eines Regionalmanagements aufgeführt. bis zu 2 Punkte Die Projektleitung und Stellvertretung können Ihre Erfahrung mit insgesamt mindestens 4 Referenzen nachweisen. Innerhalb der Referenzen ist mindestens die Durchführung eines Regionalmanagements aufgeführt. bis zu 1 Punkt Die Projektleitung und Stellvertretung können Ihre Erfahrung mit insgesamt mindestens 3 Referenzen nachweisen. Innerhalb der Referenzen ist mindestens die Durchführung eines Regionalmanagements aufgeführt. bis zu 0 Punkte Insgesamt werden weniger als 3 Referenzen vorgelegt. Keine der Referenzen bezieht sich auf die Durchführung eines Regionalmanagements
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gewichtung in Höhe von 20 %
Beschreibung: Sicherstellung der örtlichen Präsenz vor Ort (20 %) Vorwort: Die Kosten des Regionalmanagements können mit einem Fördersatz in Höhe von 75 % gefördert werden, sodass eigentlich für die öffentlichen Mitgliedskommunen der Lokalen Aktionsgruppe (= LAG) ein Eigenanteil von 25 % verbleibt. Zum derzeitigen Stand bestehen jedoch für die Kosten des Regionalmanagements selbst keine Förderfähigkeit, da das vorgeschriebene Verhältnis zwischen den Kosten für das Regionalmanagement in Relation zu den öffentlich verausgabten Mittel durch die finale Projektakquirierung nicht den Bestimmungen entspricht. Hinzu kommt eine zeitliche Dringlichkeit. Denn zum Stichtag 30.06.2026 werden alle LEADER-Fördertöpfe zusammenfasst und an alle LAGen in Rheinland-Pfalz neu verteilt. Die dann der LAG Südpfalz zu erwartenden neu zugewiesenen Mittel werden nicht mehr ausreichen das oben angesprochene Verhältnis zu drehen. Um dieses Verhältnis wieder wesentlich bis zum 30.06.2026 zu verbessern und umso letztendlich die Förderfähigkeit wiederherzustellen ist eine Arbeit direkt vor Ort in der Region der LAG Südpfalz unverzichtbar, weshalb die Bewertung entsprechend nach folgender Maßgabe erfolgt: bis zu 5 Punkte Sicherstellung einer sehr guten, überdurchschnittlichen örtlichen Präsenz Anwesenheit über 200 Werktage im Jahr Bis zu 4 Punkte Sicherstellung einer sehr guten örtlichen Präsenz Anwesenheit 200 Werktage im Jahr bis zu 3 Punkte Sicherstellung einer guten örtlichen Präsenz Anwesenheit 150 Werktage im Jahr bis zu 2 Punkte Sicherstellung einer regelmäßigen, eher durchschnittlich befriedigenden örtlichen Präsenz Anwesenheit 100 Werktage im Jahr bis zu 1 Punkt Sicherstellung einer geringen, eher unterdurchschnittlichen örtlichen Präsenz Anwesenheit 50 Werktage im Jahr Bis zu 0 Punkte Keine Sicherstellung einer örtlichen Präsenz oder keine Einreichung von zu bewertenden Unterlagen Anwesenheit unter 50 Werktage im Jahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 396 800,12 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KOBRA-Beratungszentrum GbR
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot der KOBRA-Beratungszentrum GbR
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 396 800,12 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/11/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 09/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 073375007000-001-89
Postanschrift: Konrad-Lerch-Ring 6
Stadt: Offenbach an der Queich
Postleitzahl: 76877
Land, Gliederung (NUTS): Südliche Weinstraße (DEB3H)
Land: Deutschland
Telefon: 0 63 48 98 61 59
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: FSI-KomBera GmbH
Registrierungsnummer: ORG-0003
Postanschrift: Wiesenstraße 2
Stadt: Idelberg
Postleitzahl: 57612
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: KOBRA-Beratungszentrum GbR
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: ORG-0004
Stadt: Landau
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Südliche Weinstraße (DEB3H)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 579f1475-9de0-4ac1-8cbf-1e24f08bf9c8 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2025 18:27:03 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 822749-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 239/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/12/2025