Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör – Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen

775128-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör – Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen
OJ S 225/2025 21/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen
Beschreibung: Beschaffung von WAN-Kommunikationsverbindungen für das Land Hessen in drei Losen
Kennung des Verfahrens: 01d3895d-ecf0-4d21-910d-6b1e707c64da
Interne Kennung: VG-3000-2025-0078
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 84 799 144,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 84 799 144,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Ei-generklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklä-rung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Korruption: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Betrug: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Hessenweite Standortverbindungen
Beschreibung: Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 12 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung der Vorleistung von Standortverbindungen. Gegenstand dieses Loses ist somit die Beschaffung von Standortverbindungen zwischen den Lokationen des Landes Hessen und Anbindungen an die Knotenstandorte des HessenNetzes als Ethernet-Verbindungen sowie Optical-Transfer-Network-Verbindungen (OTN). Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung von Netzwerkverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. Die Leistungen der gemieteten Festverbindungen werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht. HessenNetz-Verbindungen Das HessenNetz besteht aus einem vermaschten Backbone auf Basis optischer Übertragungswege mit aktuell 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel. Dieser Backbone ist Gegenstand des Loses 2 dieser Ausschreibung. An den Knoten sind sternförmig Ethernet-Verbindungen und einige OTN-Verbindungen zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts für die jeweilige Verbindung wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Der zentrale Abschlusspunkt einer Verbindung am Knotenstandort wird als A-Ende bezeichnet, der dezentrale Abschlusspunkt als B-Ende. Punkt-zu-Punkt-Verbindungen (P2P) Zusätzlich zu den HessenNetz-Verbindungen gibt es Ethernet-Verbindungen und auch OTN-Verbindungen zwischen beliebigen Standorten in Hessen, welche als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen realisiert sind. Hierbei wird eine Seite als A-Ende und die andere Seite als B-Ende bezeichnet. Redundante Verbindungen Die Netzstruktur sieht auch redundant ausgeprägte Verbindungsvarianten vor. Im Migrationsbestand handelt es sich zum überwiegenden Teil um HessenNetz-Verbindungen mit entsprechend höheren Verfügbarkeitsanforderungen. In einigen wenigen Fällen sind auch Punkt-zu-Punkt-Verbindungen redundant ausgeprägt. Es wird zwischen singulären, basis-redundanten (knotendisjunkten) und voll-redundanten (knoten- und kantendisjunkten) Verbindungen unterschieden. Erwartete Ausbauänderung Der Ausbaustand des Datennetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Das Gesamtdatenaufkommen wird sich aller Voraussicht nach in den Folgejahren vergrößern, dadurch wird eine Anpassung sowohl der Leitungskapazitäten, als auch weitere Ausprägung von Redundanzen stattfinden. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich zudem auch Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) sowie die in Kapitel 7.2.1 beschriebenen Änderungskategorien sind im Preisblatt ersichtlich. Durch die o.g. Erhöhung der Leitungskapazitäten werden weitere Umstellungen von noch vorhandenen kupferbasierten Leitungen auf Glasfaser nötig werden. Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert: •Ethernet-Verbindungen •OTN-Verbindungen •Verbindungen außerhalb Hessens •sonstige Dienstleistungen Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten und Redundanzarten. Für OTN-Verbindungen sind zudem Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Wie in Kapitel 2.2.1 der LB Los 1 beschrieben, sind vier der fünf Knotenstandorte im HessenNetz Ausgangsbasis für die Anbindung von Landeslokationen. Die Anbindung der Landeslokationen soll gemäß der Vorgabe des AG an einen der HessenNetz-Knotenstandorte erfolgen. Prinzipiell unterscheiden sich die Punkt-zu-Punkt-Verbindungen von den HessenNetz-Verbindungen nur dadurch, dass keine Verbindung an das HessenNetz und damit an die Knotenstandorte erfolgt. Es handelt sich um direkte Verbindungen zwischen dezentralen Standorten. Das Preisblatt sieht für Ethernet-Verbindungen eine separate preisliche Betrachtung dieser zwei Varianten vor, für OTN-Verbindungen jedoch nicht. Einige wenige Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes liegen nicht im Gebiet des Landes Hessen (z.B. Landesvertretungen in Berlin, Brüssel). Auch für diese Standorte gelten die Konditionen des abzuschließenden Vertrages. Da es sich jedoch um Standorte handelt, die teilweise im Ausland liegen und somit in das standardisierte Preismodell nicht integrierbar sind, wird hierfür eine eigene Warenkorbgruppe ausgeprägt. Die dort aufgeführten Verbindungen sind einzeln zu bepreisen. Kommt während der Vertragslaufzeit ein weiterer in diese Gruppe fallender Standort hinzu, so wird für diesen Standort ein preisliches Einzelangebot zu Konditionen des Rahmenvertrages abgefragt. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 66 063 757,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 66 063 757,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Bereitstellung von internetunabhängigen Standortverbindungen (Ethernet, OTN, ähnliche) zur Anbindung von Kundenstandorten. Umfang: • Mindestens 500 Standortverbindungen als Gesamtsumme pro Referenz. Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Verbindungen unverschlüsselt oder mit BSI-konformer Verschlüsselung (AES-256) auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) sowie auf Basis knoten- und kantendisjunkter Strecken. Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zur Anbindung von Kundenstandorten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog Los 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt Los 1
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend ist für alle Lose eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Dabei dienen die ersten 12 Monate (Los1) und jeweils 6 Monate (Los 2 und 3) der Vertragslaufzeit der Migration vom bisherigen auf den in diesem Verfahren auszuwählenden Dienstleister. Der eigentliche Vollbetrieb soll 5 Jahre (Los 1) bzw. 5,5 Jahre (Los 2 und 3) dauern. Die Begrenzung wurde auf 6 Jahre beschränkt und stellt aus den nachfolgenden Gründen eine verhältnismäßige Verlängerung dar, ohne dass es zu einer künstlichen Marktabschottung kommt. Der Grund für die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit liegt darin, den Bietern in diesem Verfahren einen ausreichenden Rahmen für die Amortisation ihrer Investitionen zu verschaffen. Ohne die Veränderung der Regelfrist hätten die derzeitigen Vertragspartner wegen bereits amortisierter Kosten einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber. Die aktuellen Lieferanten sind in allen diesen Teilen in der besseren Ausgangssituation: Deren Infrastrukturversorgung ist erfolgt, ein Großteil der Planungsleistungen ist bereits abgeschlossen, Installationen vor Ort müssen nur vorgenommen werden, sofern sie sich in der Leistung von den derzeitigen Anbindungen unterscheiden. Auch die Hardwareinvestitionen sind eingeschränkt. An allen Standorten sind die notwendigen Baumaßnahmen seitens der aktuellen Lieferanten bereits erfolgt. Der aktuelle Lieferant muss an Standorten, bei denen keine Bandbreitenänderung erfolgt, als Einmalkosten in Großteilen nur die Übernahme eines kaufmännischen Bestandes berücksichtigen. Sogar bereits installierte Hardware an den Knoten und an den Standorten kann der aktuelle Lieferant als zukünftig erneuter Rahmenvertragspartner teilweise weiter betreiben, soweit dies technisch möglich ist. Alternativanbieter müssen hingegen entweder Teilleistungen bei den bisherigen Lieferanten einkaufen oder eigene Infrastruktur (Kabel und aktive Technik) aufbauen. Erfahrungswerte aufgrund der bestehenden Leistungsbeziehungen zeigen zudem, dass Alternativanbieter mit erheblichen Einmalkosten kalkulieren müssen. Aufgrund der immensen Investitionskosten der "neuen" Alternativanbieter, könnten diese, ohne eine Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren, kein wirtschaftliches Angebot abgeben. Je kürzer die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung, desto schlechter wird ein Alternativanbieter gestellt und ist kalkulatorisch kaum in der Lage, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. Völlig unmöglich wird die Situation für die Alternativanbieter, wenn man z.B. ein Modell von 2+1+1 in Erwägung ziehen würde, da hierbei zur verlässlichen Berechnung einer Amortisation der Aufwände lediglich die zwei fixen Jahre als zugesicherte Laufzeit angesetzt werden könnten. Diese Laufzeit liegt erheblich unter der üblichen Abschreibungsfrist. Jedes Jahr länger ermöglicht den Bietern, prinzipiell wettbewerbsfähiger zu werden.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN)
Beschreibung: Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung der Knotenstandorte des HessenNetzes mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) zur Vernetzung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone). Die Übergabe der Verbindungen an den Knotenstandorten erfolgt mit Ethernet-Schnittstellen (ETH). Zu den Verantwortlichkeiten des Dienstleisters gehören die Bereitstellung von Netzverbindungen, die Wartung und der Betrieb der Netzinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzsicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für weitere Rechenzentrums-Standorte erforderlich. Die Übergabe dieser Verbindungen soll je nach Bedarf mit Ethernet-Schnittstellen (ETH) oder Fibre Channel (FCP) erfolgen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen das flächendeckende landesweite HessenNetz auf der Basis von gemieteten Verbindungen verschiedener Ausprägung und mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. Die Leistungen der gemieteten Verbindungen auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN), im Folgenden optische Übertragungswege (WDM/OTN) genannt, zur Verbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes (Backbone) werden derzeit von der Deutschen Telekom Business Services GmbH (DTBS) erbracht. HessenNetz-Verbindungen in verschiedenen Ausprägungen sind nicht Gegenstand dieses Loses. HessenNetz-Backbone Der Backbone des HessenNetzes besteht aktuell aus 5 Knotenstandorten in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Hünfeld und Kassel, die auf Basis optischer Übertragungswege (WDM/OTN) miteinander vermascht sind, wobei die Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld über zwei zusätzliche optische Übertragungswege (WDM/OTN) direkt gekoppelt sind. Es bestehen weitere Verbindungen zwischen Knotenstandorten, die nicht Bestandteil dieses Loses sind. Die optischen Übertragungswege (WDM/OTN) zur Anbindung der Knotenstandorte des HessenNetzes haben jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Die zur direkten Kopplung der Knotenstandorte Wiesbaden und Hünfeld haben ebenfalls jeweils eine Übertragungsrate von 10 Gbit/s (ETH). Bei den optischen Übertragungswegen (WDM/OTN) handelt es sich um glasfaserbasierte dedizierte Punkt-zu-Punkt-Verbindungen mit separaten Übergabeports zur Anbindung eines HessenNetz-Knotens bzw. eines Rechenzentrum-Standortes. Erwartete Ausbauänderungen Der Ausbaustand des HessenNetzes unterliegt fortlaufenden Änderungen. Mit der voraussichtlichen Erhöhung des Gesamtdatenaufkommens der Gesamtheit aller HessenNetz-Verbindungen sowie allgemein wachsender Sicherheitsanforderungen, erhöhen sich auch die Anforderungen an den HessenNetz-Backbone. Perspektivisch ist während der Vertragslaufzeit eine Anhebung der Bandbreiten im HessenNetz-Backbone sowie eine Erhöhung der Sicherheit der Verbindungen durch eine zusätzliche BSI-konforme Verschlüsselung geplant. Mit fortschreitender Digitalisierung werden zusätzliche Anbindungen von Rechenzentrumsstandorten während der Vertragslaufzeit wahrscheinlich. Neben reinen Datenverbindungen unter Verwendung von Ethernet (ETH) soll auch die Möglichkeit bestehen, RZ-Verbindungen mit Fibre Channel unter Verwendung des Fibre Channel Protocols (FCP) zur Einbindung von Storage Area Networks (SAN) nutzen zu können. Den beschriebenen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst (Start+3 Menge) ist im Preisblatt (siehe Anlage Preisblatt Los 2) ersichtlich. Eine Kapazitätserhöhung kann für alle Strecken gleichzeitig oder als Einzelleistung je Strecke notwendig werden und schließt eine Ablösung der bis zum Zeitpunkt der Erhöhung bestehenden Übertragungsrate ein. Da die genaue Anzahl und die Strecken noch nicht bekannt sind, zeigt der AN seine grundsätzliche Bereitschaft an, dem AG im Bedarfsfall ein entsprechendes Angebot auf Basis und zu den Konditionen des abzuschließenden Rahmenvertrages zu unterbreiten und die notwendigen Maßnahmen bei Beauftragung durch den AG durchzuführen. Die Preisgestalltung orientiert sich dabei an den Einzelpreisen des Preisblattes, Aufschläge sind nachvollziehbar auszuweisen. Warenkorb . Der Warenkorb ist wie folgt gegliedert: • HessenNetz-Backboneverbindungen (WDM/OTN) • zusätzliche RZ-Anbindungen (WDM/OTN) • Sonstige Dienstleistungen Innerhalb der jeweiligen Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach unterschiedlichen Bandbreiten, Redundanzarten und Verschlüsselungsoptionen. Zudem sind für Produkte ohne direkten Standortbezug Tarifzonenvarianten ausgeprägt. Eine genaue Spezifizierung der technischen Anforderungen an die einzelnen Produkte erfolgt in Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 151 676,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 6 151 676,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Bereitstellung von internetunabhängigen Standortverbindungen (Ethernet, OTN, ähnliche) zur Anbindung von Kundenstandorten. Umfang: • Mindestens 500 Standortverbindungen als Gesamtsumme pro Referenz. Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Verbindungen unverschlüsselt oder mit BSI-konformer Verschlüsselung (AES-256) auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) sowie auf Basis knoten- und kantendisjunkter Strecken. Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zur Anbindung von Kundenstandorten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog Los 2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt Los 2
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend ist für alle Lose eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Dabei dienen die ersten 12 Monate (Los1) und jeweils 6 Monate (Los 2 und 3) der Vertragslaufzeit der Migration vom bisherigen auf den in diesem Verfahren auszuwählenden Dienstleister. Der eigentliche Vollbetrieb soll 5 Jahre (Los 1) bzw. 5,5 Jahre (Los 2 und 3) dauern. Die Begrenzung wurde auf 6 Jahre beschränkt und stellt aus den nachfolgenden Gründen eine verhältnismäßige Verlängerung dar, ohne dass es zu einer künstlichen Marktabschottung kommt. Der Grund für die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit liegt darin, den Bietern in diesem Verfahren einen ausreichenden Rahmen für die Amortisation ihrer Investitionen zu verschaffen. Ohne die Veränderung der Regelfrist hätten die derzeitigen Vertragspartner wegen bereits amortisierter Kosten einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber. Die aktuellen Lieferanten sind in allen diesen Teilen in der besseren Ausgangssituation: Deren Infrastrukturversorgung ist erfolgt, ein Großteil der Planungsleistungen ist bereits abgeschlossen, Installationen vor Ort müssen nur vorgenommen werden, sofern sie sich in der Leistung von den derzeitigen Anbindungen unterscheiden. Auch die Hardwareinvestitionen sind eingeschränkt. An allen Standorten sind die notwendigen Baumaßnahmen seitens der aktuellen Lieferanten bereits erfolgt. Der aktuelle Lieferant muss an Standorten, bei denen keine Bandbreitenänderung erfolgt, als Einmalkosten in Großteilen nur die Übernahme eines kaufmännischen Bestandes berücksichtigen. Sogar bereits installierte Hardware an den Knoten und an den Standorten kann der aktuelle Lieferant als zukünftig erneuter Rahmenvertragspartner teilweise weiter betreiben, soweit dies technisch möglich ist. Alternativanbieter müssen hingegen entweder Teilleistungen bei den bisherigen Lieferanten einkaufen oder eigene Infrastruktur (Kabel und aktive Technik) aufbauen. Erfahrungswerte aufgrund der bestehenden Leistungsbeziehungen zeigen zudem, dass Alternativanbieter mit erheblichen Einmalkosten kalkulieren müssen. Aufgrund der immensen Investitionskosten der "neuen" Alternativanbieter, könnten diese, ohne eine Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren, kein wirtschaftliches Angebot abgeben. Je kürzer die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung, desto schlechter wird ein Alternativanbieter gestellt und ist kalkulatorisch kaum in der Lage, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. Völlig unmöglich wird die Situation für die Alternativanbieter, wenn man z.B. ein Modell von 2+1+1 in Erwägung ziehen würde, da hierbei zur verlässlichen Berechnung einer Amortisation der Aufwände lediglich die zwei fixen Jahre als zugesicherte Laufzeit angesetzt werden könnten. Diese Laufzeit liegt erheblich unter der üblichen Abschreibungsfrist. Jedes Jahr länger ermöglicht den Bietern, prinzipiell wettbewerbsfähiger zu werden.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare)
Beschreibung: Ziel dieses Loses ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Die Vertragslaufzeit soll sechs Jahre betragen. Es ist geplant, die Migration innerhalb von 6 Monaten umzusetzen. Vertragsbeginn und weitere Details zur Laufzeit sind im Rahmenvertrag geregelt. Im Umfeld der Versorgung mit WAN-Infrastruktur und Dienstleistungen sucht die HZD einen Dienstleister zur Beschaffung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zwischen den Lokationen des Landes Hessen. Das Los beinhaltet sowohl Anbindungen der hessischen Landeslokationen an die Knotenstandorte des City- und HessenNetzes in Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel als auch Verbin-dungen zwischen den Landeslokationen und zur Kopplung der Knotenstandorte des CityNetzes. Zusätzlich zum Migrations-Anfangsbestand sind diese Leistungen auch für neue Standorte erforderlich. Zu den Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers (AN) gehören die Bereitstellung, die Wartung und der Betrieb der notwendigen Netzwerkinfrastruktur sowie die Gewährleistung der Netzwerksicherheit in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Bestand ist, bedingt durch den Bedarf der Dienststellen, Behörden und Einrichtungen des Landes Hessen, ständigen Veränderungen unterworfen. Der AN muss in der Lage sein, im Rahmen der beschriebenen Randbedingungen den Veränderungsbedarf fristgerecht und zu den angebotenen Bedingungen zu bedienen. Prognosen zum künftigen Bedarf sind Schätzungen und führen zu keiner Abnahmeverpflichtung, sondern geben lediglich Hinweise auf die derzeit vermutete Bedarfsentwicklung während der Vertragslaufzeit. Die HZD betreibt im Auftrag und für das Land Hessen innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden ein Multiservicenetz (CityNetz Wiesbaden) auf Basis von gemieteten Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) sowie mit landeseigenen Knoteneinrichtungen. In Frankfurt und Kassel sind Dark Fiber-Verbindungen mit Anbindung an den jeweiligen HessenNetz-Knoten in Betrieb. Die Leistungen der gemieteten Dark Fiber-Verbindungen werden derzeit von der WiTCOM Wiesbadener Informations- und Telekommunikations GmbH erbracht. Dark Fiber-Verbindungen für das CityNetz Das CityNetz in Wiesbaden besteht im Kern aus einem Backbone auf Basis von Dark Fiber-Verbindungen mit aktuell drei Knotenstandorten. An die Knotenstandorte des CityNetzes sind die Verbindungen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den hessischen Landeslokationen im Stadtgebiet von Wiesbaden geschaltet. Die Auswahl des Knotenstandorts wird grundsätzlich vom AG vorgegeben. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedliche Knotenstandorte in Wiesbaden sind hierbei zu berücksichtigen. Dark Fiber-Verbindungen an HessenNetz-Knoten Das Land Hessen betreibt ausgehend von den drei HessenNetz-Knoten weitere Dark Fiber-Verbindungen für hessische Landeslokationen in einem Radius bis 15 km Luftlinie zum jeweiligen Knotenstandort. Von dort sind die Dark Fiber-Verbindungen sternförmig zu den vom AG betriebenen Anschlüssen in den Landeslokationen geschaltet. Knotenredundante Anbindungen an zwei unterschiedlichen Knotenstandorte sind hierbei nicht realisiert. Der Knoten Mainz nimmt dabei insofern eine Sonderstellung ein, als dass er nicht auf dem Gebiet des Landes Hessen liegt. Als HessenNetz-Knoten sind von dort aufgrund der räumlichen Nähe ebenfalls Standorte im städtischen Ballungsraum Wiesbaden angebunden. Dark Fiber als Punkt-zu-Punkt-Verbindungen Neben den vom City- oder HessenNetz ausgehenden Verbindungen gibt es innerhalb der Stadtgebiete der Ballungszentren Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Kassel weitere Dark Fiber-Verbindungen zwischen beliebigen hessischen Landeslokationen, welche als Punkt-zu-Punkt (P2P) ohne Anbindung an einen Knoten realisiert sind. Dark Fiber als Basis für voll-redundante Lokationsanbindungen Für die hessischen Landeslokationen, die in der Standortliste mit der Redundanzangabe "voll-redundant" aufgeführt sind, ist eine Anbindung über zwei getrennt geführte Glasfaserstrecken und zwei bereits bestehende und voneinander unabhängige Haus-einführungen zu bereitzustellen. Erwartete Ausbauänderungen Der AG geht davon aus, dass sich der Ausbaustand des Datennetzes fortlaufend ändern wird und auch weiterhin einem leichten Aufwachs unterliegt. Durch äußere, nicht zuverlässig bestimmbare Umstände können sich z.B. Mengenänderungen (Umzug, Wegfall und Neuanschaltungen) ergeben. Diesen Eckwerten wird in der Ermittlung des Gesamtpreises durch ein sogenanntes prognostiziertes Mengengerüst Rechnung getragen. Das prognostizierte Mengengerüst als (Start+3) Menge ist im Preisblatt ersichtlich. Warenkorb: • Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) • Sonstige Dienstleistungen Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) Innerhalb der Warenkorbhauptgruppe erfolgt eine weitere Untergliederung nach dem jeweiligen Knotenstandort des City- oder HessenNetzes der Verbindung bzw. für P2P-Verbindungen eine Zuordnung zum jeweiligen Stadtgebiet. Dark Fiber-Verbindungen Wiesbaden in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Mainz in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Frankfurt in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Dark Fiber-Verbindungen Kassel in den Ausprägungen singulär oder voll-redundant, o in zwei längenabhängigen Tarifzonen: City und Nah o On-Net oder Off-Net Sonstige Dienstleistungen Für besondere, zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil der in dieser LB aufgeführten pauschalierten Leistungen sind in die Arbeiten in drei Qualifikationsstufen anzubieten: Systemspezialist oder Serviceingenieur, Servicetechniker, Handwerker.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: 65185
Postleitzahl: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2032
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 583 710,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 12 583 710,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Los 1 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Bereitstellung von internetunabhängigen Standortverbindungen (Ethernet, OTN, ähnliche) zur Anbindung von Kundenstandorten. Umfang: • Mindestens 500 Standortverbindungen als Gesamtsumme pro Referenz. Los 2 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Verbindungen unverschlüsselt oder mit BSI-konformer Verschlüsselung (AES-256) auf Basis eines optischen Transportnetzes (WDM/OTN) sowie auf Basis knoten- und kantendisjunkter Strecken. Los 3 Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang dem Leistungsgegenstand der ausgeschriebenen Leistungen und den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: • Bereitstellung von Dark Fiber-Verbindungen (ungemanagte LWL-Faserpaare) zur Anbindung von Kundenstandorten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog Los 3
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt Los 3
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Vorliegend ist für alle Lose eine Laufzeit von 6 Jahren vorgesehen. Dabei dienen die ersten 12 Monate (Los1) und jeweils 6 Monate (Los 2 und 3) der Vertragslaufzeit der Migration vom bisherigen auf den in diesem Verfahren auszuwählenden Dienstleister. Der eigentliche Vollbetrieb soll 5 Jahre (Los 1) bzw. 5,5 Jahre (Los 2 und 3) dauern. Die Begrenzung wurde auf 6 Jahre beschränkt und stellt aus den nachfolgenden Gründen eine verhältnismäßige Verlängerung dar, ohne dass es zu einer künstlichen Marktabschottung kommt. Der Grund für die Überschreitung der vierjährigen Regellaufzeit liegt darin, den Bietern in diesem Verfahren einen ausreichenden Rahmen für die Amortisation ihrer Investitionen zu verschaffen. Ohne die Veränderung der Regelfrist hätten die derzeitigen Vertragspartner wegen bereits amortisierter Kosten einen uneinholbaren Wettbewerbsvorteil anderen gegenüber. Die aktuellen Lieferanten sind in allen diesen Teilen in der besseren Ausgangssituation: Deren Infrastrukturversorgung ist erfolgt, ein Großteil der Planungsleistungen ist bereits abgeschlossen, Installationen vor Ort müssen nur vorgenommen werden, sofern sie sich in der Leistung von den derzeitigen Anbindungen unterscheiden. Auch die Hardwareinvestitionen sind eingeschränkt. An allen Standorten sind die notwendigen Baumaßnahmen seitens der aktuellen Lieferanten bereits erfolgt. Der aktuelle Lieferant muss an Standorten, bei denen keine Bandbreitenänderung erfolgt, als Einmalkosten in Großteilen nur die Übernahme eines kaufmännischen Bestandes berücksichtigen. Sogar bereits installierte Hardware an den Knoten und an den Standorten kann der aktuelle Lieferant als zukünftig erneuter Rahmenvertragspartner teilweise weiter betreiben, soweit dies technisch möglich ist. Alternativanbieter müssen hingegen entweder Teilleistungen bei den bisherigen Lieferanten einkaufen oder eigene Infrastruktur (Kabel und aktive Technik) aufbauen. Erfahrungswerte aufgrund der bestehenden Leistungsbeziehungen zeigen zudem, dass Alternativanbieter mit erheblichen Einmalkosten kalkulieren müssen. Aufgrund der immensen Investitionskosten der "neuen" Alternativanbieter, könnten diese, ohne eine Rahmenvertragslaufzeit von 6 Jahren, kein wirtschaftliches Angebot abgeben. Je kürzer die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung, desto schlechter wird ein Alternativanbieter gestellt und ist kalkulatorisch kaum in der Lage, ein erfolgsversprechendes Angebot abzugeben. Völlig unmöglich wird die Situation für die Alternativanbieter, wenn man z.B. ein Modell von 2+1+1 in Erwägung ziehen würde, da hierbei zur verlässlichen Berechnung einer Amortisation der Aufwände lediglich die zwei fixen Jahre als zugesicherte Laufzeit angesetzt werden könnten. Diese Laufzeit liegt erheblich unter der üblichen Abschreibungsfrist. Jedes Jahr länger ermöglicht den Bietern, prinzipiell wettbewerbsfähiger zu werden.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 01eebc36-53c8-4f0e-b73a-30e9a6d4c2aa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/11/2025 15:07:22 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 775128-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 225/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/11/2025