5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 29/10/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Ausführungsfrist: Die in dieser Bekanntmachung aufgeführte Laufzeit von rd. 24 Monaten stellt nicht die nach Abschluss des Planungsprozesses tatsächliche Vertragslaufzeit dar.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisatorische Herangehensweise
Beschreibung: Darstellung des organisatorischen Planungs- und Bauablaufs einschließlich Darlegung der Vor-Ort-Präsenz, der Kommunikation mit dem Auftraggeber und der Koordination der im Planungs- und Bauablauf fachlich Beteiligten (Schnittstellen). Es können 3 bis 0 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind vollständige und plausible Angaben zur vernetzten Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen zu machen, die Schnittstellen darzulegen, Maßnahmen zur Optimierung des Planungs- und Bauablaufs darzustellen sowie eine hinreichende Vor-Ort-Präsenz darzulegen. Bei unvollständigen oder nicht plausiblen Aussagen werden 2 Punkte vergeben. Sind die Aussagen unvollständig und nicht plausibel, wird 1 Punkt vergeben. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte vergeben
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kosten- und Nachtragsmanagement sowie Terminmanagement
Beschreibung: Darstellung der Kostenplanung, der Kostenkontrolle und des Nachtragsmanagements sowie der Terminplanung und des Terminmanagements. Es werden 3 bis 0 Punkte vergeben. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige und plausible Darstellung der Kosten- und Terminsteuerungsmethodik erforderlich. Bei unvollständiger oder nicht plausibler Darstellung werden 2 Punkte vergeben. Ist die Darstellung unvollständig und nicht plausibel, wird 1 Punkt vergeben. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Maßnahmen der Qualitätssicherung
Beschreibung: Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Es werden 3 bis 0 Punkte vergeben. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine übersichtliche und plausible Darstellung erforderlich. Bei unübersichtlicher oder nicht plausibler Darstellung werden 2 Punkte vergeben. Ist die Darstellung unübersichtlich und nicht plausibel, wird 1 Punkt vergeben. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte vergeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektleiter
Beschreibung: Nachweis der Erfahrungen des Projektleiters in der Bearbeitung der Leistungsphasen 3-8 (vollständig) nach § 39 HOAI in drei vergleichbaren Projekten. Als vergleichbar gelten öffentliche Plätze, die im historischen Kontext stehen und bei denen die Belange des Denkmal- oder Ensembleschutzes zu berücksichtigen waren. Mindestangaben: - Projekt - Auftraggeber - Leistungszeit - Auftragsumfang/Leistungsphasen - Höhe der Baukosten nach Abrechnung - Darstellungen (erläuternde Pläne, Fotos u. Ä.) Es werden 3 bis 0 Punkte vergeben. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind drei vergleichbare Projekte des Projektleiters nachzuweisen. 2 Punkte werden beim Nachweis von zwei Projekten vergeben. 1 Punkt wird beim Nachweis eines Projektes vergeben. Werden keine aussagefähigen Angaben gemacht, werden 0 Punkte vergeben. Kann der Projektleiter aus seiner Sicht mehr als drei Projekte nachweisen, hat er unter seinen Projekten drei auszuwählen. Werden mehr als drei Projekte nachgewiesen, erhält der Bieter 0 Punkte, da der Auftraggeber keine Auswahl trifft.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Auf Basis der anrechenbaren Kosten ist ein beziffertes Honorarangebot für die Objektplanungsleistungen Freianlagen anzugeben. Die Nebenkosten sind als Pauschale netto anzugeben. Stundensätze für Projektleiter, Projektmitarbeiter und sonstige Mitarbeiter für besondere oder sonstige Leistungen sind als Nettobeträge gesondert anzugeben und werden auf der Basis von jeweils 20 Stunden in die Wertung einbezogen. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Die volle Punktzahl erhält das wirtschaftlich günstigste Honorarangebot. Die weiteren Honorarangebote werden bezüglich der Wirtschaftlichkeit in 0,6-Punkt-Schritten abgestuft. Wirtschaftlich günstigstes Honorarangebot: 3 Punkte Wirtschaftlich zweitgünstigstes Honorarangebot: 2,4 Punkte Wirtschaftlich drittgünstigstes Honorarangebot: 1,8 Punkte Wirtschaftlich viertgünstigstes Honorarangebot: 1,2 Punkte Wirtschaftlich fünftgünstigstes Honorarangebot: 0,6 Punkte Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage eines Bietergespräches, in dem der jeweilige Bieter Ausführungen zu den fünf Zuschlagskriterien anhand einer Präsentation macht. Der Auftraggeber behält sich daher die Zuschlagserteilung aufgrund der Ergebnisse des Bietergespräches vor.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheingau-Taunus-Kreis