Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg
Zwingenberg

Deutschland – Fernmeldedienste – Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg – Lückenschlussprojekt

751916-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Fernmeldedienste – Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg – Lückenschlussprojekt
OJ S 219/2025 13/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Limburg-Weilburg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg – Lückenschlussprojekt
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Kennung des Verfahrens: 8763f732-46c7-4438-978d-317e6fba3378
Interne Kennung: Lückenschluss Limburg-Weilburg
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes. Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaft-licher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Be-trieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfra-struktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf entsprechend dem „Lückenschluss-Programmes“ nicht mehr als 1.00.000,00 Euro betragen. Für jeden Förderbescheid wurde ein Los gebildet, wobei mehrere Lose in einem Sammellos zusammengefasst wurden. Dieser Gegenstand des Vergabeverfahrens führt dazu, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine Anwendung finden. Der geschätzte Auftragswert pro Los liegt zudem unter dem für Konzessionsvergaben geltenden Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB. Auch gemäß § 149 GWB i.V.m. § 116 Abs. 2 GWB sowie aufgrund der Tatsache, dass keine Beschaffung stattfindet, sondern die Weiterleitung von Fördermitteln Gegenstand ist, findet das förmliche Vergaberecht keine Anwendung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergabe-rechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleich-behandlungsgrundsatz – orientieren. Daher vorliegend wird die KonzVgV analog angewendet. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Landkreis Limburg-Weilburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bad Camberg Dombach
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung: 1-0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 15 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: • Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein. • Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) anzusehen ist. • Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. • Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; • Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nicht nachgekommen ist; sowie • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: • Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags gibt der Bewerber die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bewerber einzufordern. • Bewerber, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe Vergabebedingungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bad Camberg Schwickerhausen (1)
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung: 2-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 15 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: • Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein. • Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) anzusehen ist. • Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. • Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; • Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nicht nachgekommen ist; sowie • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: • Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags gibt der Bewerber die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bewerber einzufordern. • Bewerber, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe Vergabebedingungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Elz- Malmemeich (1)
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung: 3-2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 15 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: • Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein. • Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) anzusehen ist. • Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. • Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; • Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nicht nachgekommen ist; sowie • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: • Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags gibt der Bewerber die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bewerber einzufordern. • Bewerber, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe Vergabebedingungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Sammellos (1)
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung: 4-3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Landkreis Limburg-Weilburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 15 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: • Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. • Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein. • Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (ABL EU C 249, 31.07.2014, S. 1) anzusehen ist. • Auf Nachfrage Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. • Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: • Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer); • Eigenerklärung über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen; • Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Bestimmungen des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; • Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“; • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nicht nachgekommen ist; sowie • Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: • Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt haben. Spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrags gibt der Bewerber die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie etwaige neu bereitgestellte Informationen zur Nutzung im vorliegenden Vergabeverfahren frei und stimmt der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter für die Angebotserstellung zu. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Informationen in Form von Shapedateien vom Bewerber einzufordern. • Bewerber, die über beträchtliche Marktmacht verfügen und denen eine Verpflichtung zur Gewährung von Zugangsleistungen auferlegt wurde, sind zusätzlich verpflichtet, alle für die Inanspruchnahme von Zugangsleistungen erforderlichen Informationen mit dem Teilnahmeantrag unentgeltlich einzureichen. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren im Ausbau von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern, die innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen und in Betrieb genommen worden sind (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. • Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über den Betrieb von NGA-Netzen mit mindestens 100 Teilnehmern über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Siehe Vergabebedingungen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 14/01/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/12/2025 11:00:00 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Limburg-Weilburg

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Registrierungsnummer: DE119459367
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Christine Grau
Telefon: +49 6997561413
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 00
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 12 6603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Limburg-Weilburg
Registrierungsnummer: LK Limburg-Weilburg
Postanschrift: Schiede 43
Stadt: Limburg a. d. Lahn
Postleitzahl: 65549
Land, Gliederung (NUTS): Limburg-Weilburg (DE723)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6431 296 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 066f2568-2bf7-41e5-827a-948ac09fbc85 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/11/2025 14:08:59 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Bekanntmachung — eSender-Übermittlungsdatum: 11/11/2025 14:30:43 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 751916-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/11/2025