1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Gebäudereinigung 2026-2029
Beschreibung: Gegenstand der vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 28 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 Mio. Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält ein Los. Die Größe der Reinigungsflächen und die Zeitabstände der Reinigung ergeben sich aus der Einzelraumkalkulation und den Erläuterungen im Leistungsverzeichnis. Leistungszeitraum Die Leistung wird über einen Zeitraum von 36 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten ausgeschrieben. Vertragsbeginn: 1. Mai 2026 Vertragsende: 30. April 2029
Kennung des Verfahrens: 0f76a28f-b0f3-4f2a-903b-ca2ab83ac5c3
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung ist in Kronberg und seinen Stadtteilen zu erbringen. Die Reinigungszeiten werden vor Auftragsbeginn zwischen AG und AN abgestimmt.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zu Auftragsbeginn und zu Beginn jeden Kalenderjahres- spätestens bis zum 31. Januar unaufgefordert - sowie auf besondere Aufforderung des AG auch zwischenzeitlich hat der AN folgende Bescheinigungen/Erklärungen dem AG vorzulegen: 1. eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, 2. Kopien der Lichtbildseite des Sozialversicherungsausweises für jede im Auftragsverlauf eingesetzte Arbeitskraft, 3. Erklärungen des Reinigungspersonals über die Verschwiegenheitsverpflichtung (§ 7) 4. Erklärung, dass: a) in seinem Unternehmen die Vorschriften über die Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer außerhalb der Europäischen Union und die versicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen über Voll- und Teilzeitkräfte eingehalten werden, b) die betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften beachtet werden, c) die Bestimmungen der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Gebäudereiniger-Handwerk eingehalten werden, d) die Tariflöhne sowie eventuelle Überstunden, Nachtstunden, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Erschwerniszuschläge gezahlt werden, e) die Unfall- und Brandschutzordnung für die zu reinigenden Gebäude dem Reinigungspersonal bekanntgegeben worden ist, Falsche Angaben berechtigen den AG ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Bieterfragen: Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am: Fragefrist: 1. Dezember 2025, 14.00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gebäudereinigung
Beschreibung: Gegenstand der vom Auftraggeber ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 28 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 Mio. Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält ein Los. Die Größe der Reinigungsflächen und die Zeitabstände der Reinigung ergeben sich aus der Einzelraumkalkulation und den Erläuterungen im Leistungsverzeichnis. Die Reinigungsarbeiten sind nach dem Leistungsverzeichnis und der Leistungsbeschreibung des AG durch fachgerechtes, geschultes und zuverlässiges Reinigungspersonal auszuführen. Wenn es dem AG aus objektiven Gründen, insbesondere wegen einer nachhaltigen Verletzung des Vertrauensverhältnisses nicht zugemutet werden kann, bestimmte Mitarbeiter/-Innen in den eigenen Räumen tätig sein zu lassen, so kann der AG eine Leistungserbringung durch diese Personen ablehnen. Der AN wird dann andere Kräfte seines Unternehmens beauftragen. Die Größe der zu reinigenden Flächen und die Häufigkeit der Reinigung kann der AG entsprechend den jeweiligen Erfordernissen ändern. Bei einer Änderung hat der AG das dann nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende Entgelt zu zahlen. Die Änderungen sind dem AN spätestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen und von diesem ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Telefonische Vorabmitteilungen sind möglich. Die Reinigungszeiten sind mit dem AG für die einzelnen Bereiche abzusprechen. Hierbei muss insbesondere beachtet werden, dass der Dienstbetrieb nicht behindert wird. Der AN hat dem AG eine immer auf dem aktuellen Stand befindliche Liste des Reinigungspersonals vorzulegen, aus welcher Name, Arbeitsbereich und Arbeitsbeginn und -ende hervorgehen. Leistungszeitraum Die Leistung wird über einen Zeitraum von 36 Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten ausgeschrieben. Vertragsbeginn: 1. Mai 2026 Vertragsende: 30. April 2029
Interne Kennung: VOL-11-2025/2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistung ist in Kronberg und seinen Stadtteilen zu erbringen. Die Reinigungszeiten werden vor Auftragsbeginn zwischen AG und AN abgestimmt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2025
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eignung Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle"Eignung") ezu rklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB- Besondere Vertragsbedingungen) bestehen. Zudem werden drei vergleichbare Referenzen unterschiedlicher Auftraggeber gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der Jahresreinigungsfläche des ausgeschriebenen Loses entspricht. Maßgeblich für den Vergleich ist die in der Angebotsdatei ausgewiesene Jahresreinigungsfläche. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen. Eigenerklärungen und Angaben sind in die entsprechenden Felder der Excel-Tabelle("Eignung") einzutragen. 1. Der AN stellt die für eine gründliche, fach- und sachgerechte Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße und einwandfreie Überwachung erforderliche Aufsichtspersonal. 2. Personalausfall darf Reinigungsergebnisse nicht nachteilig beeinflussen. Sinkt die Reinigungsqualität oder werden vorgegebene Reinigungsarbeiten nicht oder mangelhaft erfüllt, so stehen dem AG die unter § 3 genannten Rechte zu. 3. Der AN verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten a) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte einzusetzen, b) durch organisatorische Maßnahmen (Stellung von Ersatzkräften / Anordnung von Überstunden) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die Reinigung nicht beeinträchtigt wird, c) die gültigen Tarifabkommen, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten. d) Der AN darf die Ausführung einzelner Teilleistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen. Dafür sind der vorgesehene Umfang der Leistung sowie der Name und die vollständige Anschrift des Unterauftragnehmers rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Der AN hat sicherzustellen, dass für den Unterauftragnehmer die gleichen Regelungen gelten sowie Nachweise vorgelegt werden, denen er selbst unterliegt (einschließlich aller tarifrechtlichen Bestimmungen). Die Unterbeauftragung der gesamten Leistung an Unterauftragnehmer ist unzulässig. 4. Der Einsatz von Reinigungspersonal, das an einer übertragbaren Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig ist, ist solange unzulässig, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes bzw. des Gesundheitsamtes eine Übertragung nicht mehr zu befürchten ist. 5. Masernschutzgesetz: Das in den Gemeinschaftsreinrichtungen (§33 IfSG) tätige Personal, welches nach dem 31.12.1970 geboren ist, hat der jeweiligen Einrichtung gemäß § 20 Abs. 10 i. V. m. Abs. 13 IfSG einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG vorzulegen. Für neues Personal ist im Vorfeld der bestehende Impfschutz bzw. die Immunität nachzuweisen. 6. Beim Einsatz von geringfügig beschäftigtem Reinigungspersonal sind die Arbeitserlaubnis und der Nachweis der abzuführenden pauschalen Steuern und Sozialversicherungsabgaben für diese auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Der AN hat eine ständig auf dem aktuellen Stand befindliche Liste des Personals zu übergeben. 7. Der AN hat dem AG für jedes Objekt - mit Beginn der Leistung - für jeden Bereich einen detaillierten Arbeitsplan (Revierreinigungsplan) der im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte unaufgefordert zu übergeben. 8. Der AG ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom AN im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt. 9. Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Der AN verpflichtet sich, nur geeignetes und zuverlässiges Personal einzusetzen. Zur Zuverlässigkeit im Sinne dieses Auftrags gehört auch, dass die eingesetzten Mitarbeiter nicht wegen Strafdelikten rechtskräftig verurteilt worden sind, die einen Auftragsbezug aufweisen (Delikte des 13., 16., 17., 18. sowie 19. Abschnitts des Strafgesetzbuches), was durch die Vorlage eines Führungszeugnisses auf Anforderung des AG nachzuweisen ist.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis: Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebotspreise werden wie folgt bewertet: Wertungspunkte Bieter A = Niedrigster Angebotspreis : Angebotspreis Bieter A x Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Umfang der Reinigungszeit: Bewertet wird die Gesamtreinigungszeit der Unterhaltsreinigung pro Jahr. Die höchste Stundenzahl erhält die volle Punktzahl. Nachfolgende Angebote werden wie folgt bewertet: Wertungspunkte Bieter A = Stundenanzahl Bieter A : Höchste Stundenzahl x Gewichtung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vorgesehenes Qualitätssicherungskonzept (QSK): Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen wollen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt. Für die Bewertung gibt es weder vorher definierte Mindestanforderungen noch Unterkriterien. Die Beurteilung erfolgt binär: "Merkmal ist positiv erkennbar" oder "Merkmal ist nicht erkennbar". Werden zu einzelnen Merkmalen widersprüchliche Angaben gemacht, gilt das Merkmal als nicht erfüllt. Sind alle Merkmale erkennbar, erhält der Bieter die volle Punktzahl, sind einzelne Merkmale nicht erkennbar, erfolgt die Bewertung linear zu der Maximalpunktzahl über das mathematische Verfahren des Dreisatzes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vorgesehenes Nachhaltigkeits- und Umweltkonzept: Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie Sie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sicherstellen wollen. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt. Für die Bewertung gibt es weder vorher definierte Mindestanforderungen noch Unterkriterien. Die Beurteilung erfolgt binär: "Merkmal ist positiv erkennbar" oder "Merkmal ist nicht erkennbar". Werden zu einzelnen Merkmalen widersprüchliche Angaben gemacht, gilt das Merkmal als nicht erfüllt. Sind alle Merkmale erkennbar, erhält der Bieter die volle Punktzahl, sind einzelne Merkmale nicht erkennbar, erfolgt die Bewertung linear zu der Maximalpunktzahl über das mathematische Verfahren des Dreisatzes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vorgesehenes Implementierungskonzept: Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im Vorfeld einer genauen Planung der Implementierungs- und Startphase. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Sie einen erfolgreichen Objektstart sicherstellen. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Bitte erarbeiten Sie ein Konzept, das auf jede der nachfolgenden Fragen eine nachvollziehbare Antwort gibt. Für die Bewertung gibt es weder vorher definierte Mindestanforderungen noch Unterkriterien. Die Beurteilung erfolgt binär: "Merkmal ist positiv erkennbar" oder "Merkmal ist nicht erkennbar". Werden zu einzelnen Merkmalen widersprüchliche Angaben gemacht, gilt das Merkmal als nicht erfüllt. Sind alle Merkmale erkennbar, erhält der Bieter die volle Punktzahl, sind einzelne Merkmale nicht erkennbar, erfolgt die Bewertung linear zu der Maximalpunktzahl über das mathematische Verfahren des Dreisatzes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 113 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen (Geschäftsstelle der 1. und 2. Vergabekammer)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Mit der Versendung der Information gem. § 134 GWB beginnt die Stillhaltefrist von regelmäßig 10 bzw. 15 Kalendertagen zu laufen. Innerhalb dieser Frist ist ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 GWB bei der Vergabekammer zu stellen.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 06434006006-6K1R4B7G01
Postanschrift: Katharinenstraße 7
Stadt: Kronberg
Postleitzahl: 61476
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: 061737031113
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen (Geschäftsstelle der 1. und 2. Vergabekammer)
Registrierungsnummer: 06151126603
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6d34d26d-6e8f-4d72-b2d6-fb2bb393c1c7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/11/2025 12:32:15 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 743342-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 216/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/11/2025