1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Frankfurt am Main
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bauliche Entwicklungsplanung Universitätsmedizin Frankfurt (B-2025-036)
Beschreibung: Bauliche Entwicklungsplanung Universitätsmedizin Frankfurt - vertiefende technische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem geplanten europäischen Traumazentrum UKF - BGU - Studie Baufeldfreimachung sowie Analyse und Bewertung der Einbindung der BGU Klinik in die Infrastruktur der UKF
Kennung des Verfahrens: 4c0324d8-e255-4951-8471-ba8226d320cc
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Frankfurt am Main
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Bauliche Entwicklungsplanung Universitätsmedizin Frankfurt
Beschreibung: Bauliche Entwicklungsplanung Universitätsmedizin Frankfurt - vertiefende technische Untersuchungen im Zusammenhang mit dem geplanten europäischen Traumazentrum UKF - BGU - Studie Baufeldfreimachung sowie Analyse und Bewertung der Einbindung der BGU Klinik in die Infrastruktur der UKF
Interne Kennung: 2025/W43979
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Frankfurt am Main
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Frankfurt am Main
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin Frankfurt am Main
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Notwendigkeit der Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV Die bisherige Bauliche Entwicklungsplanung wurde maßgeblich von ZWP als Teil des interdisziplinären Teams (mit ASTOC/ash) erstellt. Die erforderliche Machbarkeitsuntersuchung (technische Grundlagenermittlung, Bestandsanalyse, Umverlegungs- und Realisierungskonzept inkl. Baumaßnahmen) würde als Nachtrag das Budget des gegenwärtigen Teams übersteigen. Daher ist für diese Leistung eine neue Ausschreibung als Ex-ante-Verfahren vorgesehen – gezielt an ZWP gerichtet, da nur dieses Büro die projektspezifischen Voraussetzungen erfüllt. a) Technisch/urheberrechtliche Ausschließlichkeit ZWP verfügt über vertiefte Kenntnisse zu Lage, Auslastung und Abhängigkeiten der vorhandenen Versorgungszentralen, die im Rahmen der BEP systematisch erhoben wurden. Das Planungsbüro ZWP war als Teil des Interdisziplinären Teams bereits in der Erstellung der Baulichen Entwicklungsplanung mit den Infrastrukturellen Themen der Campusentwicklung befasst. In diesem Bearbeitungszeitraum haben sie sich mit den grundlegen Themen des IST-Standes der infrastrukturellen Campusversorgung auseinandergesetzt und erste Konzepte für erforderliche infrastrukturelle Erweiterungen wie auch technische Anpassung und Weiterentwicklungen der infrastrukturanlagen an künftige technische und nachhaltige Bedürfnisse betrachtet. Diese entwurfsprägenden Daten sind nicht öffentlich verfügbar und rechtlich nicht ohne Zustimmung der Urheber weiterverwendbar. Die bisherigen Planungsleistungen sind inhaltlich sehr komplex und stark durch den konzeptionellen Ansatz des Planungsbüros astoc/ ash und der beteiligten Fachplaner geprägt. Ein Wechsel der Auftragnehmer würde damit nicht nur einen erheblichen Einarbeitungsaufwand verursachen, sondern auch zu einem inhaltlichen Nachteil führen. b) Erhebliche Schwierigkeiten/Zusatzkosten bei Wechsel Ein externer Dienstleister müsste im Sinne seiner Sorgfaltspflicht sämtliche Bestandsanalysen neu durchführen, Nutzerabstimmungen wiederholen und Konzepte erneut entwickeln. Dies würde für das UKF zu erheblichen Verzögerungen, bis zu geschätzten 6-stelligen Zusatzkosten und einen Bruch der Planungskontinuität führen und ist wirtschaftlich folglich nicht vertretbar.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Frankfurt am Main
Registrierungsnummer: DE212137461
Abteilung: Abt. 3.3 Zentrale Vergabe
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60590
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abt. 3.3 Zentrale Vergabe
Telefon: 000
Fax: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: DE812056745
Abteilung: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Astock ASH Architics and Planners GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: AG Köln, HRB 48023
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50677
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a1d3a46-8ee8-41c6-be78-3af50c5e23bd - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/11/2025 13:04:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 739461-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 215/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/11/2025