5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Wilhelmstraße 14
Stadt: Buseck
Postleitzahl: 35418
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: ökologische und ökonomische Lebenszyklusbetrachtungen, Berücksichtigung einer ökologischen und energieeffizienten Bauweise
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtungserklärung nach HVTG
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Beschreibung: Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Beschreibung: Organisation und zeitliche Abfolge der Projektabwicklung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten
Beschreibung: Erwartete Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Projektbeteiligten
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 12,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Entwurfsqualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik zur Termineinhaltung
Beschreibung: Methodik zur Termineinhaltung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik zur Kosteneinhaltung
Beschreibung: Methodik zur Kosteneinhaltung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Methodik zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Beschreibung: Methodik zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamteindruck der Präsentation
Beschreibung: Gesamteindruck der Präsentation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen. "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -