Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen

688135-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen
OJ S 201/2025 20/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen
Beschreibung: Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen
Kennung des Verfahrens: 4d82b4d1-dfd8-4585-9b96-55740ed64a1e
Interne Kennung: VG-3000-2025-0100
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 271 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 325 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bewerber zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bewerber hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem späteren Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "erweiterten Richtwertmethode" nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018 - Version 2018.04 (April 2018), abrufbar im Internet unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der erweiterten Richtwertmethode findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Hierfür wird zunächst die Kennzahl eines jeden Bieters für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) gebildet. Z = L/P Aufgrund der Kennzahl (Z) wird zunächst eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Anhand eines festgelegten Schwankungsbereichs - im vorliegenden Fall mit 15 % definiert - werden die nah beieinanderliegenden Angebote hinsichtlich eines Entscheidungskriteriums - im vorliegenden Fall der Leistung - bewertet. Angebote, deren Kennzahl (Z) außerhalb des definierten Schwankungsbereichs liegt, scheiden aus dem Vergabeverfahren aus. Den Zuschlag erhält somit dasjenige Angebot, das innerhalb des festgelegten Schwankungsbereiches von 15 % die höchste Leistungspunktzahl aufweist. Für den Fall, dass nach Anwendung der erweiterten Richtwertmethode bei führenden Angeboten, die innerhalb des Schwankungsbereiches liegen, der Wert des Entscheidungskriteriums Leistung identisch ist, wird als weiteres Entscheidungskriterium der Gesamtpreis festgelegt. So erhält bei zwei identischen Angeboten dasjenige Angebot den Zuschlag, das den günstigeren Gesamtpreis aufweist. Die Leistungspunktzahl wird auf Basis des Kriterienkatalogs (80%) und der bewertenden Teststellung (20%) ermittelt. Die Wertungsmethodik ist den Ausschreibungsbestimmungen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Korruption: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Betrug: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer UCC-Lösung für das Land Hessen
Beschreibung: Das Projekt umfasst eine moderne und umfassende Kommunikationslösung, die zahlreiche zentrale Bestandteile integriert. Folgende Erwartungen werden an die ausgeschriebene Leistung gestellt: Im Bereich Telefonie und Voice (ehemals HessenVoice) wird eine zeitgemäße Sprachkommunikation bereitgestellt, die bestehende Systeme ersetzt und erweitert. Ergänzend dazu ermöglicht die Softphone-Funktionalität die Nutzung der Telefonie direkt über PC oder mobile Endgeräte, ohne dass zusätzliche Hardware erforderlich ist. Als Webkonferenzlösung (VKS) wird aktuell auf Webex gesetzt; die Lösung soll jedoch auch künftige Weiterentwicklungen und hybride Arbeitsformen bestmöglich unterstützen. Darüber hinaus wird mit Chat- und Messaging-Funktionen eine sichere und effiziente Plattform für die schriftbasierte Teamkommunikation geschaffen. Hohe Anforderungen gelten für Sicherheit und Datenschutz sowie für die Barrierefreiheit, um allen Beschäftigten einen sicheren und inklusiven Zugang zur Lösung zu bieten. Das Betreibermodell definiert klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für den Betrieb, während flankierende Schulungsmaßnahmen die Einführung begleiten und die Akzeptanzförderung unterstützen. Die Lösung wird vollständig mit dem HessenPC kompatibel sein und über die HessenNetz-Anbindung einen sicheren, performanten Zugriff ermöglichen. Ein weiterer Bestandteil ist die Bereitstellung als portpreisbezogener Full Managed Service, der durch transparente Preisgestaltung und umfassendes Service-Management überzeugt. Dabei wird auf Herstellerneutralität geachtet, um Abhängigkeiten zu vermeiden und langfristige Flexibilität sowie Wettbewerbsoffenheit zu gewährleisten. Die Beschaffung und Implementierung der ausgeschriebenen UCC-Lösung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an Informationssicherheit, Datenschutz und Interoperabilität mit bestehenden behördlichen Infrastrukturen. Für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung ist die Einhaltung des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herausgegebenen Kompendiums für organisationsinterne Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf (KomTK ) sicherzustellen. Diese Richtlinie definiert verbindliche Sicherheitsmaßnahmen - einschließlich technischer, organisatorischer und infrastruktureller Anforderungen - für Telekommunikationssysteme mit erhöhtem Schutzbedarf und dient als Maßstab für Planung, Betrieb und Absicherung der angebotenen Lösung. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein zentrales Kriterium bei der Auswahl und Implementierung von Kommunikationssystemen. Die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO") und das Hessische Datenschutzgesetz ("HDSIG") sehen vor, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren und datenschutzrechtliche Grundprinzipien - wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit - konsequent umzusetzen. Während Unified-Communications-Lösungen vor allem bei Nutzung von Cloud-Anteilen für Anwendungen mit einem normalen Schutzbedarf gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik ("BSI") konzipiert sind, gibt es Szenarien, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist. In den Fällen, in denen ein höheres Sicherheitsniveau erforderlich ist, wird häufig auf ein On-Premise-System zurückgegriffen, das vollständig innerhalb der eigenen IT-Infrastruktur betrieben wird und damit den Anforderungen an einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf besser gerecht werden kann. Durch den Betrieb in einer kontrollierten Umgebung kann ein höheres Maß an Kontrolle über Datenflüsse, Zugriffsschutz, Verschlüsselung sowie Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen sichergestellt werden. Unified Communications and Collaboration (UCC) Lösungen stellen eine zentrale Komponente moderner IT-Infrastrukturen dar und dienen der integrierten Vernetzung unterschiedlichster Kommunikations- und Kollaborationsdienste. Um den betrieblichen Anforderungen an Zuverlässigkeit, Sicherheit, Skalierbarkeit sowie Interoperabilität gerecht zu werden, sind spezifische technische Voraussetzungen unabdingbar. Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Auswahl, Implementierung und den Betrieb einer leistungsfähigen UCC-Lösung, die eine effiziente und unterbrechungsfreie Zusammenarbeit innerhalb der Organisation gewährleistet. Um einen schnellen Projekterfolg herbeiführen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem AN und dem AG erforderlich. Der AN MUSS sich im Rahmen der Umsetzung eng mit internen und externen Verantwortlichen auf der Seite des AGs abstimmen, um erforderliche sowie zwangsläufige Wechselwirkungen mit weiteren Systemen des AGs (z.B. Firewall, Netzwerk etc.) möglichst früh in der Umsetzung des Projekts zu berücksichtigen und erforderliche Anpassungen und Eingriffe an diesen Systemen möglichst störungsfrei und zeitkritisch umzusetzen. Die in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsinhalte MÜSSEN vom AN für den vertraglich festgelegten Zeitraum vollumfänglich und in abschließender Ergebnisverantwortung, flexibel nach dem jeweiligen Bedarf des AGs in Form eines "Managed Service" erbracht werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird besonderer Wert auf die Barrierefreiheit der zu liefernden Unified Communications and Collaboration (UCC)-Lösung gelegt. Barrierefreiheit bedeutet, dass die Lösung von allen Nutzenden, unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen oder Einschränkungen, uneingeschränkt und gleichberechtigt genutzt werden kann. Dies umfasst insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Die detailierten Leistungsanforderungen sind den jeweiligen Kapiteln der Leistungsbeschreibung (Kapitel 1 - 7) zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 48 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils 24 Monate, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 96 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Beendigung der Rahmenvereinbarung, gleich aus welchem Grund, wird eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren (24 Monaten) ab Vertragsende als "Migrationsphase" vereinbart.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 11/12/2034
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 271 000 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 325 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 325.200.000,00 Euro (netto) (Schätzwert + 20%) bei einer maximalen Laufzeit von acht Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Sind Sie selbst Hersteller des angebotenen TK-Systems bzw. stammt das angebotene TK-System aus dem Unternehmensverbund bzw. dem eigenen Konzern? Falls nicht, stellen Sie dar, zu welchem Hersteller eines regelmäßig verwendeten TK-Systems Sie welchen Partnerstatus haben. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen. Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind in der Datei: "Eignungskriterien" aufgeführt. Die Bewerber reichen die ausgefüllte Datei: "Eignungskriterien" mit ihrem Teilnahmeantrag ein. Darin haben die Bewerber verschiedene Fragen zu beantworten, die ihre Leistungsfähigkeit entsprechend den Punkten und Wertungshinweisen im Dokument bewerten. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften unter der Mindestzahl von fünf liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, werden die fünf Unternehmen mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Die Punktzahl ergibt sich aus dem ausgefüllten Dokument "Eignungskriterien". Bei Punktgleichheit auf Platz fünf entscheidet das Los über den/die als fünften auszuwählende/n Bewerber/Bewerbergemeinschaft.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Der Bewerber stellt dar, welche IT-Service-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 20000 oder einen vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Bewerber stellt dar, welche Qualitätsmanagement Prozesse in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 9001 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - Der Bewerber stellt dar, welche Business Continuity Management Prozesse in seinem Unternehmen praktiziert werden. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 22301 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen." - Der Bewerber stellt dar, welche Informationssicherheits-Management Prozesse wie in seinem Unternehmen praktiziert werden. Bei der Darstellung werden Umsetzungen des BSI-Grundschutzes besonders gewürdigt. Idealerweise verfügt der Bewerber über die geforderte Unternehmenszertifizierung nach ISO 27001 oder einem vergleichbaren Standard. Falls vorhanden, ist der Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Teilnahmeantragsfrist"), die nach Art der nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht: •Art: Realisierung und Betrieb einer UCC-Lösung (Mindestanforderung) •Umfang: Ausbau mindestens 15.000 Ports, verteilt auf mindestens 50 Standorte (Mindestanforderung) Die Beschreibung der Referenzprojekte hat in einem separaten Dokument zu erfolgen. In der Tabelle in der Referenzvorlage ist unter der laufenden Nummer 7 der Name des zugehörigen Dokumentes einzutragen. Bei der Projektbeschreibung ist zwingend mindestens auf folgende Punkte einzugehen: (a) etwaige Niederlassungen, (b) die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter für den Kunden, (c) das Ergebnis des Projektes sowie (d) Kontakt zum Referenzkunden; dieser kann mindestens über den Bewerber hergestellt werden. (e) Rolle des Bewerbers in dem Projekt (f) eingesetzte Produkte beim Kunden (g) genutzte Schnittstellen und Integrationen in Kundensysteme (h) Realisierung von hybriden Lösungsanteilen (OnPRemise und Cloud) Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bewerber die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. Die Projektbeschreibungen der Referenzen werden im Rahmen der Bewerberauswahl (§ 51 VgV) bewertet (vgl. Datei: "Eignungskriterien"). Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Anzahl an Ports bewertet. - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Anzahl an Standorten bewertet. - Bei den benannten Referenzen wird die Referenz mit der höchsten Migrationsgeschwindigkeit in Ports pro Jahr bewertet. - Wurde wenigstens eine der Referenzen als Full Managed Service mit Port Preis erbracht? - Bei den benannten Referenzen handelt es sich idealerweise um Referenzen aus den Bereichen Öffentlicher Auftraggeber. - Beschreiben Sie, ob Sie in der Vergangenheit bereits bei Projekten ein Sicherheitskonzept gemäß BSI-Grundschutz, Schutzklasse hoch, erstellt haben? Wenn ja, bitte benennen Sie dieses Projekt. Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Beschreibung: Auswahlkriterien (51 Abs 1 Satz 2 VgV) Datei: "Eignungskriterien": - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete UCC-Systeme besitzen? - Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) die höchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete TK-Systeme besitzen? -Stellen Sie dar, wie viele Mitarbeiter (MA) des Bewerbers die zweithöchste Zertifizierungsstufe für durch den Bewerber regelmäßig verwendete TK-Systeme besitzen? Die Bewertung der Kriterien ist dem Dokument "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist nur die Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Es wird ein Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich "UCC" von durchschnittlich 5 Mio Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gefordert (Mindestanforderung). Die aufgestellte Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist zwingend zu erfüllen. Wirtschaftsteilnehmer, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog + bewertende Teststellung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04/12/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/11/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Es ist eine Maximallaufzeit von acht Jahren erforderlich, um das Ziel des Beschaffungsvorhabens, nämlich die Errichtung, Migration und Sicherstellung einer ganzheitlichen, flächendeckenden Abdeckung sämtlicher Dienststellen des Landes Hessen mit einer einheitlichen Technologie, zu erreichen, welche auch über eine sinnvolle Zeit nach Migration genutzt werden kann. Die HUCC Technologie muss nach aktuellem Stand HessenVoice komplett ablösen - was über 96.000 Ports umfasst. Da die Beauftragung durch die Dienststellen und die konkrete Festlegung von Rollout-Terminen von hauptsächlich externen Faktoren, sowie von der Verfügbarkeit von Ressourcen und Komponenten abhängt, werden sich die Rollout Termine, also die tatsächliche Migration über einen längeren Zeitraum (Jahre) erstrecken. Quantitativvergleichbare Migrationen finden in ganz Deutschland äußerst selten (> 10 Jahre) statt. Bei einer Laufzeit von lediglich vier Jahren müssten idealerweise im Durchschnitt jeden Monat ca. 9.000 Ports migriert werden, was zu einer Nutzbarkeit des Systems von lediglich 3 Jahren führen würde. Aus Sicht von Investitionsmitteln und für die Anbieter solcher Systeme sind jedoch Amortisationszeiträume von 5 Jahren üblich (AfA). Sollte eine Migration innerhalb eines Jahres umsetzbar sein, würde eine AfA von 5 Jahren eine Laufzeit von 6 Jahren in Summe rechtfertigen. Bei dieser Betrachtung würde aber eine realistische Migrationszeit i. H. v. 2-3 Jahren nicht berücksichtigt sein - was in Gesamtbetrachtung eine Vertragslaufzeit i. H. v. 8 Jahren bedingt. Diese Einschätzung wurde auch durch die Erfahrungen der letzten Ausschreibung bestätigt. Dort wurde der Managend Service ebenfalls für 8 Jahre ausgeschrieben und es gab eine Vielzahl von Bietern die am Verfahren teilnahmen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 26136f88-c63b-4b4d-ab44-ba1a6ba32786 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/10/2025 10:42:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 688135-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 201/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/10/2025

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