1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Burgschule TGA I Ex-Post
Beschreibung: Erweiterung der Burgschule in Eppstein. Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8, § 53 Abs. 2 HOAI
Kennung des Verfahrens: 5dc528d3-040d-408c-9131-ba557420bf4d
Vorherige Bekanntmachung: 272003-2025
Interne Kennung: BGS2025-TGA I Ex-Post
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (siehe unter "zusätzliche Informationen" zu den Verfahrensangaben) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuellen Nachweise/Erklärungen (Nr. 1-5 u. 8 der Eignungskriterien) von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bergstraße 42-44
Stadt: Eppstein
Postleitzahl: 65817
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3751PV#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: TGA I
Beschreibung: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI): 1. Abwasser-, Wasser, und Gasanlagen, 2. Wärmeversorgungsanlagen 3. Lufttechnische Anlagen 7. Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen 8. Gebäudeautomation Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 1.430.473,19 EUR (Anteile der Anlagengruppen: 1 = 23,44 %, 2 = 21,88 %, 3 = 35,94 %, 7 = 9,38 %, 8 = 9,38 %). Die Burgschule ist eine ganztägig arbeitende 3,5-zügige Grundschule auf dem Weg in den Pakt für den Ganztag. Zudem werden an der Burgschule 2 Intensivklassen beschult. Die Betreuungsquote der dortigen Schulkindbetreuung in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises liegt derzeit bei rund 70 %. Aktuell stehen der Schule 13 Klassenräume zur Verfügung, zusätzlich können durch eine Umwandlung auch der PC-Raum sowie der Werkraum als Klassenräume genutzt werden. Die Schule verzeichnet steigende Schülerzahlen und im Schulbezirk werden vier kleinere Baugebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule auf perspektivisch 15 Klassen ansteigt. Die Burgschule verfügt über keine Mensa, weshalb die Schülerinnen und Schüler die Mensa der benachbarten Freiherr-vom-Stein-Schule mitnutzen. Die Kapazitäten der Mensa reichen nicht mehr aus, sodass weitere Kinder eine zweite provisorische Essensausgabe im Untergeschoss der Burgschule nutzen. Perspektivisch müssen noch weitere Essensplätze in der Schulküche der Freiherr-vom-Stein-Schule generiert werden. Beide Ausgabestellen sind dauerhaft mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand verbunden und perspektivisch nicht bedarfsdeckend. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.060 m² HNF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4-zügiges und modernes pädagogisches Schulkonzept sowie eine 100%-ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Im Erweiterungsbau wird eine Cook and Chill-Küche mit Mensa sowie Betreuungsräume und Klassenräume untergebracht. Der Erweiterungsbau soll in Passivhausstandard errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. TGA: Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage gebaut. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Gasbrennwertkessel mit BHKW im Altbau. Es ist eine Zentrallüftungsanlage zu planen. Die Räume werden mit Einzelraumregelung versehen. Die Klassenräume erhalten Waschbecken. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 9, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bergstraße 42-44
Stadt: Eppstein
Postleitzahl: 65817
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 272003-2025
Zusätzliche Informationen: Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EUAusland erbringen. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Kostenparameter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorhabenbezogenes Projektmanagement
Beschreibung: Präsentation vorhabenbezogenes Projektmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation vergleichbares Projekt
Beschreibung: Präsentation vergleichbares Projekt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 270 907,15 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: K+M advanced HVAC Engineering
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 270 907,15 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 02
Titel: TGA I
Datum der Auswahl des Gewinners: 17/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 15/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6192201-6142
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: K+M advanced HVAC Engineering
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DEF1103R.HRB261708B
Postanschrift: Ehrlichstraße 72
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10318
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4916099555778
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 350f3bd0-63d5-4aa6-96b1-ffad53d36fdc - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2025 11:26:56 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 683548-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/10/2025