1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Erweiterung Burgschule TGA II Ex-Post
    
    
     Beschreibung: Erweiterung der Burgschule in Eppstein. Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen 4-6, § 53 Abs. 2 HOAI
    
    
     Kennung des Verfahrens: fde508d9-6f26-4f1f-b31d-b5f15b46fb20
    
    
     Vorherige Bekanntmachung: 227763-2025
    
    
     Interne Kennung: BGS2025-TGA II Ex-Post
    
    
     Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (siehe unter "zusätzliche Informationen" zu den Verfahrensangaben) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuellen Nachweise/Erklärungen (Nr. 1-5 u. 8 der Eignungskriterien) von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Bergstraße 42-44  
     
     
      Stadt: Eppstein
     
     
      Postleitzahl: 65817
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3751VC#
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: TGA II
    
    
     Beschreibung: Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI): 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 759.938,88 EUR (Anteile der Anlagengruppen: 4 = 76,47 %, 5 = 11,76 %, 6 = 11,76 %).Die Burgschule ist eine ganztägig arbeitende 3,5-zügige Grundschule auf dem Weg in den Pakt für den Ganztag. Zudem werden an der Burgschule 2 Intensivklassen beschult. Die Betreuungsquote der dortigen Schulkindbetreuung in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises liegt derzeit bei rund 70 %. Aktuell stehen der Schule 13 Klassenräume zur Verfügung, zusätzlich können durch eine Umwandlung auch der PC-Raum sowie der Werkraum als Klassenräume genutzt werden. Die Schule verzeichnet steigende Schülerzahlen und im Schulbezirk werden vier kleinere Baugebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule auf perspektivisch 15 Klassen ansteigt. Die Burgschule verfügt über keine Mensa, weshalb die Schülerinnen und Schüler die Mensa der benachbarten Freiherr-vom-Stein-Schule mitnutzen. Die Kapazitäten der Mensa reichen nicht mehr aus, sodass weitere Kinder eine zweite provisorische Essensausgabe im Untergeschoss der Burgschule nutzen. Perspektivisch müssen noch weitere Essensplätze in der Schulküche der Freiherr-vom-Stein-Schule generiert werden. Beide Ausgabestellen sind dauerhaft mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand verbunden und perspektivisch nicht bedarfsdeckend. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.060 m² HNF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4-zügiges und modernes pädagogisches Schulkonzept sowie eine 100%-ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Im Erweiterungsbau wird eine Cook and Chill-Küche mit Mensa sowie Betreuungsräume und Klassenräume untergebracht. Der Erweiterungsbau soll in Passivhausstandard errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. TGA: Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage gebaut. Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Gasbrennwertkessel mit BHKW im Altbau. Es ist eine Zentrallüftungsanlage zu planen. Die Räume werden mit Einzelraumregelung versehen. Die Klassenräume erhalten Waschbecken. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 9, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
    
    
     Interne Kennung: 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
     
     
      Optionen: 
      
       Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 5-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
      
      
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Bergstraße 42-44  
     
     
      Stadt: Eppstein
     
     
      Postleitzahl: 65817
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 36 Monate
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Informationen über frühere Bekanntmachungen: 
      
       Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 227763-2025
      
      
     
      Zusätzliche Informationen: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Ingenieur" im Sinne des § 75 Abs. 2 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz - HIngG) berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EUAusland erbringen. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Kosten
      
      
       Bezeichnung: Honorarangebot
      
      
       Beschreibung: Honorarparameter
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Vorhabenbezogenes Projektmanagement
      
      
       Beschreibung: Präsentation vorhabenbezogenes Projektmanagement
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 45,00
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Qualität
      
      
       Bezeichnung: Präsentation vergleichbares Projekt
      
      
       Beschreibung: Präsentation vergleichbares Projekt
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
     
     
    
   
    
     Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 160 756,96 EUR
    
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
    
    
     
      6.1.2. 
     
     
      Informationen über die Gewinner
     
     
      Wettbewerbsgewinner: 
     
     
      Offizielle Bezeichnung: ITG Jens Weirauch
     
     
      Angebot: 
     
     
      Kennung des Angebots: 1
     
     
      Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
     
     
      Wert der Ausschreibung: 160 756,96 EUR
     
     
      
       Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
      
      
       Vergabe von Unteraufträgen: Nein
      
      
     
      Informationen zum Auftrag: 
      
       Kennung des Auftrags: 03
      
      
       Titel: TGA II
      
      
       Datum der Auswahl des Gewinners: 17/09/2025
      
      
       Datum des Vertragsabschlusses: 15/10/2025
      
      
     
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 14
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
      
      
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
    
    
     Registrierungsnummer: DE113823995
    
    
     Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
    
    
     Stadt: Hofheim am Taunus
    
    
     Postleitzahl: 65719
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6192201-6142
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    
    
     Registrierungsnummer: 06151 12-6603
    
    
     Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    
    
     Stadt: Darmstadt
    
    
     Postleitzahl: 64283
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6151126603
    
    
     Fax: +49 6151125816
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
      Schlichtungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: ITG Jens Weirauch
    
    
     Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
    
    
     Registrierungsnummer: DE 257702966
    
    
     Postanschrift: Am Daubhaus 2
    
    
     Stadt: Hochheim
    
    
     Postleitzahl: 65239
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: 061468492370
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Bieter
     
     
     
      Wirtschaftlicher Eigentümer: 
      
       Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
      
      
     
      Gewinner dieser Lose: LOT-0001
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b0a3461e-b038-4cb7-ba35-ae1be988f69d  -  01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 29
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/10/2025 11:44:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 685764-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 200/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 17/10/2025