5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31213100 Verteilerkästen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31224500 Anschlussklemmen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Planckstraße 1
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Im Rahmen unserer Marktrecherche haben wir festgestellt, dass alle potenziellen Bieter auf ihren Webseiten eigene Unterseiten oder Abschnitte haben, in denen sie ihre Nachhaltigkeitsstrategien darlegen und die Bedeutung dieses Themas für ihr Unternehmen betonen. Dies stellt sicher, dass Umweltaspekte entlang der gesamten Lieferkette berücksichtigt werden. Mit dieser Entscheidung tragen wir aktiv zu einer nachhaltigeren Beschaffung bei. Außerdem haben wir uns bei dieser Beschaffung für ein Metallgehäuse der Firma Rittal entschieden (siehe https://www.rittal.com/de-de/Unternehmen/Nachhaltigkeit), die vollständige Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Produkte bietet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Produktionssteuerung und Fertigungsprozess
Beschreibung: Erwartet wird eine verständliche Beschreibung der wesentlichen Realisierungsabläufe bzw. Fertigungs-schritte für dieses Projekt. Dabei sollen die eingesetzten technischen Mittel und Verfahren kurz präsentiert werden. Ziel ist, nachvollziehbar darzustellen, wie die technischen Anforderungen und Qualitätsziele entsprechend der Produktspezifikation erfüllt werden. Von Interesse sind beispielsweise die Unterstützung des Produktdesigns, die Fertigungsvorbereitung, die Werkzeugauswahl, die Produktions-verfahren, der Montageablauf, Methoden zur Beschriftung und Produkt-kennzeichnung sowie die wesentlichen Inhalte der Fertigungs-dokumentation. Bewertet wird, ob die Beschreibung eine zweckmäßige und nachvollzieh-bare Produktionskette erkennen lässt, die den Anforderungen des Pro-jekts entspricht. Auch die Langlebigkeit bzw. Zuverlässigkeit des Produkts unter Berücksichtigung der gewählten Technologien und Materialien wird betrachtet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Beschrieben werden sollen die Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Allgemeinen und die Prüfprozesse im konkreten Produktionsablauf unter Be-rücksichtigung von z.B. Materialkontrolle, Werkzeugprüfung, Akzeptanz-tests und Endabnahme. Dazu gehört die Beschreibung von Fehlererkennungs-mechanismen. Von besonderem Interesse sind auch die für das Projekt eingesetzten Messmittel und Messverfahren sowie Mitarbeiterqualifikation,Zertifizierungen und Normen-konformität. Es soll erkennbar werden, wie die Maßnahmen zur Erfüllung der Produkt-spezifikation beitragen und wie Qualitätsmerkmale kontrolliert, protokolliert und kommuniziert werden. Bewertet wird, ob durch die geschilderten Prüfmethoden Fehler frühzei-tig erkannt, analysiert und effizient behoben werden können. Auch Um-fang und Inhalt der geplanten Projektdokumentation sowie die Metho-den zur Übergabe von Produktdesigndaten zur Fertigung fließen in die Bewertung ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität und Präsentation der Angebotsunterlagen
Beschreibung: Die geforderten Unterlagen werden hinsichtlich Vollständigkeit, Ausführlichkeit und Relevanz bewertet. Dabei soll ein Verständnis der Aufgabenstellung erkennbar sowie Realisierungsansätze fachkundig und zielführend präsentiert werden. Die Angebotsunterlagen müssen ferner Rückschlüsse auf die Einhaltung der Produktspezifikation ermöglichen und ggf. eine nachvollziehbare Kostenaufschlüsselung enthalten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lieferplan und Logistik
Beschreibung: Es sollen die wesentlichen logistischen Abläufe für das Projekt beschrieben werden. Dabei ist ein nachvollziehbarer Produktionsplan mit zeitlicher Einordnung zu erstellen, der z.B. Materialmanagement, die Zusammen-arbeit mit Lieferanten, die Produktionszeit, fertigungsbegleitende Tests und den Lieferablauf (Teil- oder Komplettlieferung) umfasst. Zusätzlich sollten die Materialbeschaffung, die Auswahl nicht spezifizierter Komponenten, das Verpackungskonzept sowie die Transportabwicklung dargestellt werden. Bewertet wird, ob die Lieferzeit von der Auftragserteilung bis zur Auslieferung realistisch eingeschätzt und die logistischen Anforderungen des Projekts erfüllt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäfts-geheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevor-schriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nach-prüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabe-kammer zugestellt worden sein. Die Unwirksam- keit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Vergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbe-zogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes