1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Tätigkeit des Auftraggebers: Eisenbahndienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 25FEI81882 Bauüberwachung ETCS Flensburg-Maschen: PA 1 und PA 2, STE, LOS 1 - 3
Beschreibung: In Europa bestehen viele unterschiedliche Zugsicherungssysteme. Diese erschweren den grenzübergreifenden Verkehr und bilden ein Hindernis für den gemeinsamen europäischen Binnenmarkt, für die Bahnen und die Wirtschaft. Deshalb werden die transeuropäischen Strecken (TEN-Netz) mit der einheitlichen Europäischen Zugsteuerungs- und Zugsicherungstechnik ETCS ausgerüstet. Das European Train Control System (ETCS) basiert auf der Harmonisierung des europäischen Eisenbahnwesens mit den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für das Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (TSI ZZS). Die ausgeschriebenen Baumaßnahmen beinhalten den Neubau bzw. die Anpassung der Signalanlagen, um die Voraussetzungen zur Migration der Zugsteuerungs- und Zugsicherungstechnik ETCS Level 2 zu ermöglichen. Hierfür sind bestehende Stellwerke anzupassen bzw. neue Stellwerke zu errichten. Hiermit verbunden sind auch der Neu- bzw. Umbau von Anlagen der Elektrotechnik und Anlagen der TK- Technik. In diesem Zusammenhang werden Bauüberwachungsleistungen gemäß VV Bau und VV Bau STE in nachfolgendem Umfang benötigt. Los 1: Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerk LST (Stellwerkstechnik und ETCS) Los 2: Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerke EEA und OLA Los 3: Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerk TK
Kennung des Verfahrens: c91167be-00d3-449a-b9b8-0d25a7cfafb2
Interne Kennung: 25FEI81882
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24937
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU)Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5kderVO (EU)2022/576unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. *****Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: Los 1 -Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (LST - Leit- und Sicherungstechnik) // Los 2 - Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Elektrotechnik) // Los 3 - Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Telekommunikation).Weitere Informationen siehe unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen(PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. ***** Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.*****Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ***** Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.****** Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.***** Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.****** Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahlberücksichtigt.***** Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote innerhalb des Zuschlagskriteriums den Zuschlag zuerteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.******Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter Abschnitt 5.1.9 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Erklärung, ob und inwieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. 1. DB Engineering & Consulting GmbH 2. myRAIL Engineering GmbH 3. Friedrich Dünsing GmbH 4. BBL Bahnbau Lüneburg GmbH ******** Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. ****** Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex fürGeschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. unter https://bahnindustrie.info/de oder die BME-Verhaltensrichtlinie(https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) odereinen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird******
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: LOS 1 - Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerk LST (Stellwerkstechnik und ETCS)
Beschreibung: LOS 1 - Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerk LST (Stellwerkstechnik und ETCS)
Interne Kennung: 1d9a4e07-9ddf-4889-a2a5-7d6571140456
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schleswig-Holstein
Postleitzahl: SH
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Ergänzung zu Abschnitt 5.1.9) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar gem. Vertrag § 9 (Honorar übertragene Leistungen)
Beschreibung: 80% Honorar (übertragene Leistungen: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5 fachen Wert linearinterpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belegungsfaktor - Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit(Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: LOS 2 - Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerke EEA und OLA
Beschreibung: LOS 2 - Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerke EEA und OLA
Interne Kennung: b28eaff8-d9cc-4f55-a31f-9e83a3ed7435
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schleswig-Holstein
Postleitzahl: SH
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Ergänzung zu Abschnitt 5.1.9) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grundführen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar gem. Vertrag § 9 (Honorar übertragene Leistungen)
Beschreibung: 80% Honorar (übertragene Leistungen): Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5fachen Wert linearinterpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belegungsfaktor - Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit(Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: LOS 3 - Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerk TK
Beschreibung: LOS 3 - Bauüberwachung nach VV BAU STE Gewerk TK
Interne Kennung: 96611eed-10f4-4e8c-b42f-715490f4419d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schleswig-Holstein
Postleitzahl: SH
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Ergänzung zu Abschnitt 5.1.9) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ichversichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grundführen kann. Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. Dem Bieter ist bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar gem. Vertrag § 9 (Honorar übertragene Leistungen)
Beschreibung: 80% Honorar (übertragene Leistungen): Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5fachen Wert linearinterpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 80,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Belegungsfaktor - Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit(Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI 94
Telefon: +49 3613006253
Fax: +4969 2609 13773
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 37934535-1b0e-401a-8049-bb3d77edfa63 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/10/2025 08:18:36 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 656892-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/10/2025