5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60443000 Luftrettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. BGB i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRV) vorgelegt werden. Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“, Anlage 6). HINWEIS: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers/Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung. Alternativ kann auch ein Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Auftraggeber zu übersenden ist. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Umsatznachweis: Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 7 BB).
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Nachweis über Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb: Der Auftragnehmer ist für die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der ITH und der medizinisch-technischen Ausstattung bzw. Ausrüstung und für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen verantwortlich. Die Wartung der ITH hat – entsprechend dem Angebot des Auftragnehmers – entweder im eigenen lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb des Auftragnehmers (eigene Werft) oder durch einen fremden, lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb (fremde Werft) zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat zur Behebung unvorhersehbarer Störungen einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst vorzuhalten. Im Teilnahmewettbewerb hat der Bewerber den Nachweis zu erbringen, dass er zu Leistungsbeginn über eine entsprechende eigene oder fremde Werft verfügen wird. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch Vorlage der Kopie der Betriebslizenz (eigene Werft) oder - durch (Fremd-)Erklärung eines lizenzierten Betriebes, dass er im Falle der Beauftragung des Bewerbers zu Leistungsbeginn dem Bewerber seine Mittel zur Verfügung stellen wird und Vorlage der Kopie der Betriebslizenz des Betriebes.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen für die Durchführung der Luftrettung: Benennung von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzen für die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Referenzbeschreibung sowie Angaben zur Aufgabe des Bewerbers, zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner beim Auftraggeber und zum Leistungszeitraum (Beginn und Ende) gemäß Formblatt „Referenzen Durchführung Luftrettung“ in Anlage 8. Hinweis: Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung: zwei (2) Referenzen für die Durchführung der Luftrettung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eignungsnachweise Hubschrauberführer Für die Leistungserbringung sind mindestens zwölf (12) Hubschrauberführer vorzusehen. Die eingesetzten Hubschrauberführer müssen folgende Qualifikationen aufweisen: Die Piloten müssen mindestens über die Erlaubnis als Berufshubschrauberführer (CPL-H) sowie über die erforderliche(n) Musterberechtigung(en) für den bzw. die eingesetzte(n) ITH-Maschinen-Typ(en) verfügen. Vorzuweisen ist die Mindesterfahrung von 2.000 Flugstunden als Pilot und davon mind. 1.000 Flugstunden als PiC (verantwortlicher Pilot) im HEMS- oder HEMS-ähnlichen Einsatz. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt ihrer Verwendung im Einsatzdienst gute Kenntnisse des Einsatzgebietes (area knowledge) erforderlich. Alle Piloten (und auch alle HEMS-TC) benötigen die Befähigung und Berechtigung zum Einsatz von NVIS (NVG). Alle eingesetzten Piloten müssen für die leistungsgegenständlichen Einsätze entsprechend den luftrettungsrechtlichen Vorgaben in einem vorgesehenen Schulungs- und Prüfverfahren ausgebildet und geprüft sein. Der regelmäßige Erhalt der Qualifikation muss durch den Leistungserbringer sichergestellt werden. Die Piloten müssen darüber hinaus für häufige Außenlandungen unter erschwerten Bedingungen besonders darin geschult sein, das medizinische Personal nach Möglichkeit im Hinblick auf das Missionsziel (HEMS und HICAMS) zu unterstützen und Rettungsmaßnahmen mit den an Bord befindlichen Hilfsmitteln durchführen zu können. Darüber hinaus muss der Hubschrauberführer auch mindestens jeweils 50 Flugstunden auf dem bzw. den vom Bewerber angebotenen Flugmuster(n) absolviert haben. Ergänzend gelten insbesondere die Vorgaben der VO (EU) 965/2012 für die Anforderungen an die Hubschrauberführer. Die eingesetzten Hubschrauberführer müssen über eine gültige BOS-Sprechfunkeinweisung für den Digitalfunk verfügen. Darüber hinaus muss die Anzahl der im Unternehmen zur Verfügung stehenden Piloten mit der Berechtigung für den einzusetzenden Hubschraubertyp so bemessen sein, dass Reserven zur Abdeckung von Krankheit, Urlaub usw. vorhanden sind. Zum Nachweis hat der Bewerber mindestens zwölf (12) Hubschrauberführer namentlich zu benennen und Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Hubschrauberführer einzureichen, mit denen die genannten Anforderungen nachgewiesen werden können. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. Hinweis: Mindestanforderung Für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit der ITH sind nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 12 Piloten erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis nicht oder für weniger als diese 12 Personen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: mindestens sechs Monate in Vollzeit auf einer Intensivstation tätig war sowie - an einer speziellen mehrtägigen Einweisung in die Versorgung von Kindernotfällen (z.B. Praktikum in einer kinderanästhesiologischen Einrichtung bzw. Klinik für Kinderintensivmedizin und Kindernotfallkurse nach dem notfallmedizinischen Curriculum Kinderheilkunde der DIVI) teilgenommen hat, - sich ständig entsprechend § 18 Abs. 2 HRDG in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Nr. 2 und Satz 2 RettDGV HE fortgebildet hat und - mindestens 2 Tage an der Luftrettungsstation eingearbeitet und gem. Verordnung (EU) Nr. 965/2012, Anhang V, SPA.HEMS. 135 eingewiesen wurde, Zudem ist für die Tätigkeit als Notarzt auf dem ITH-System das Absolvieren des Kurses „Intensivtransport nach den Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)“ vor Beginn der Tätigkeit verpflichtend. Zum Erhalt der Fachkompetenz und der Einsatzerfahrung ist die regelmäßige Übernahme von Diensten, im Regelfall 24 Schichten pro Jahr (im Minimum entspricht 1 Schicht 8 Stunden Arbeitszeit), erforderlich. Die Fortbildungsverpflichtung für Notärzte gem. § 26 Abs. 5 RettDGV HE gilt entsprechend, wobei fachspezifische Fortbildungsthemen durch die Ärztliche Leitung Luftrettung Hessen (ÄLRD Luftrettung Hessen) festgelegt werden können. Empfohlen werden darüber hinaus strukturierte, regelmäßige Weiterbildungen in zertifizierten Kurskonzepten zu spezifischen Themenbereichen (z. B. Trauma, CRM, taktische Medizin). Bei Unterbrechungen der Einsatztätigkeit in der Luftrettung sowie bei sonstigen Abweichungen von den vorstehenden Mindestanforderungen entscheidet der Ärztliche Standortleiter im Einvernehmen mit der Ärztlichen Leitung Luftrettung Hessen (ÄLRD Luftrettung Hessen) über das Vorliegen der ausreichenden Fachkompetenz und Einsatzerfahrung für die Wiederaufnahme bzw. eine fortwährende Tätigkeit in der Luftrettung. Die Zugangsvoraussetzungen bilden insoweit einen Richtwert für die Beurteilung der Fachkompetenz und Einsatzerfahrung. Der Nachweis ist durch Ausfüllen des Formblatts „Verfügbarkeit Notärzte“ in Anlage 9 zu führen.Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. Hinweis: Mindestanforderung Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 16 Personen erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis nicht in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese 16 Personen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verfügbarkeitsnachweis HEMS-TC: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Besetzung des ITH mit für die Aufgaben qualifiziertem nichtärztlichem Personal sicherzustellen. Der Leistungserbringer muss über mindestens sechzehn (16) geeignete HEMS-TC verfügen. Das nichtärztliche Personal muss als Mindestqualifikation • eine Erlaubnis nach § 1 Notfallsanitätergesetz besitzen und • jährlich entsprechend § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 3 RettDGV HE fortgebildet werden, wobei Auflagen der Ärztlichen Leitung Luftrettung Hessen nach § 20 Abs. 3 Nr. 4 HRDG einzuhalten sind. Es darf darüber hinaus nur solches nichtärztliche medizinische Personal als HEMS-TC eingesetzt werden, das • vor selbständiger Tätigkeit als HEMS-TC eine Einweisung am ITH und auf dem Luftrettungszentrum absolviert hat und • den DIVI-Kurs Intensivtransport erfolgreich abgeschlossen hat. Als technisches HEMS-Besatzungsmitglied (HEMS-TC) darf nur eingesetzt werden, wer eine entsprechende Qualifikation als HEMS-Crew-Member nach den Luftverkehrsvorschriften und eine entsprechende Qualifikation sowie eine Sprechfunkberechtigung für den digitalen Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Sprechfunk) nachweisen kann und die luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Aus- und Fortbildung gem. Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und des Betriebshandbuchs (OM) des jeweiligen Leistungserbringers erbringt. Der Nachweis ist durch Ausfüllen des Formblatts „Verfügbarkeit HEMS-TC“ in Anlage 10 zu führen. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. Hinweis: Mindestanforderung: Für die Besetzung mit HEMS-TC sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 16 Personen erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis nicht in Form der Anlage 9 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese 16 Personen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Verfügbarkeitsnachweis Standort: Der oder die Standorte muss / müssen sämtliche rechtliche Anforderungen an Luftrettungsstationen und damit die sich insbesondere aus dem Genehmigungserfordernis gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. den dazu ergangenen AVV ergebenden Vorgaben spätestens zu Leistungsbeginn am 01.07.2027 erfüllen. Der Stationierungsort der Stammmaschine mit Hangar, Landeplatz, Betriebsgelände, Betriebsgebäuden und Aufenthaltsbereichen wird nomenklatorisch als Luftrettungszentrum des ITH-Systems bezeichnet. Die Ersatz- und Verstärkermaschine kann ebenfalls an diesem Luftrettungszentrum des ITH-Systems stationiert sein oder an einer peripheren Luftrettungsstation, die zum Luftrettungszentrum des ITH-Systems gehört. Für den Fall eines etwaigen Neubaus sollte vor dem Hintergrund operativtaktischer und wirtschaftlicher Gründe die gemeinsame Stationierung der Stammmaschine und der Ersatz- und Verstärkermaschine an einem Standort in die Überlegungen einbezogen werden. Es gelten die unter Ziff. 11.8.11 BB. dargestellten Vorgaben. Als Nachweis für die Verfügbarkeit können bspw. Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszüge), Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc. vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Genehmigungsfähigkeit des bzw. der angebotenen Standorte bzw. Standorte vorgelegt werden. HLfGP – Vergabeverfahren ITH-System Hessen Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb Seite 28 von 39 Zuständige Luftverkehrsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Für die luftfahrtrechtliche Genehmigung nach § 40 i. V. m. § 51 LuftVZO sind insbesondere die folgenden Nachweise vorzulegen: - Eignungsgutachten, - Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz, - Lärmgutachten und - Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht den in Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 BB) genannten baulichen und technischen Anforderungen entspricht, hat der Bewerber im Teilnahmeantrag zu erläutern, wie er die Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung spätestens ab dem 01.07.2027 sicherstellen wird. Verfügt der Bewerber bereits jetzt über einen genehmigten Standort, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag dessen Verfügbarkeit durch Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszüge), Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc. zu belegen. Sofern der bereits genehmigte Standort zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht den in Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 BB) genannten baulichen und technischen Anforderungen entspricht, hat der Bewerber auch in diesem Fall im Teilnahmeantrag zu erläutern, wie er die Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung spätestens ab dem 01.07.2027 sicherstellen wird.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis Versicherungen: 1. Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung: Der Halter von Luftfahrzeugen ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftZVO) und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen. 2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer (hier das Luftfahrtunternehmen) eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden zu unterhalten (vgl. § 44 ff. LuftVG, § 103 LuftVZO). Die Mindestdeckungssumme für den Fall der Tötung oder Vollinvalidität beträgt 1 Mio. EUR, bei Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung (die keine Vollinvalidität zur Folge hat) eines Fluggastes beträgt sie für jede Person 250.000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49 b LuftVG). Es sind mindestens 5 Fluggastplätze zu versichern (maximale Anzahl an Passagieren in den ITH). 3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr bestehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie der Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer und der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Haftpflichtversicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis fachliche Eignung der für die Führung des Betriebes bestellten Personen: Nachweis, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person bzw. die für die Führung des Betriebes bestellten Personen gemäß § 25 Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (RettDGV HE) fachlich geeignet sind (z. B. durch Kopien der jeweiligen Abschlusszeugnisse oder, sofern von der Möglichkeit des § 25 Abs. 1 Nr. 2 RettDGV HE Gebrauch gemacht werden soll, durch eine Erklärung des Betriebs des Leistungserbringers). Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis Luftfahrtunternehmer: Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Gleichwertigkeit darzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung mit folgenden Angaben: Name, Rechtsform, Kontaktdaten und Ansprechpartner, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen und Gründungsjahr. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Nachweis Verfügbarkeit ITH: Der Auftragnehmer hat für die Stammmaschine ein Hubschraubermuster vom Typ Airbus H 145 (BK 117) oder ein mindestens gleichwertiges Hubschraubermuster einzusetzen, wobei sich die Gleichwertigkeit insbes. auf Flugbetriebssicherheit und Leistungsfähigkeit für HEMS- und HICAMS-Missionen, Zuladung (Einsatzpersonal, Patient, Begleitpersonen, zusätzliche Medizingeräte wie ECMO und Inkubator), Platzangebot zur Versorgung des Patienten an Bord, Reichweite (Verbrauch / Tank-volumen) bezieht. Das jeweils vorgesehene Luftfahrzeug ist im Angebot zu benennen und seine Musterspezifik zu beschreiben. Im Falle eines anderen Luftfahrzeugs als der H 145 (BK 117) als Stammmaschine hat der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Ersatz- und Verstärkermaschine muss dem Muster Airbus H 145 (BK 117), H 155 oder AS 365 N3 mindestens gleichwertig sein. Darüber hinaus muss zumindest die Ersatz- und Verstärkermaschine auch in der Lage sein, Sondertransporte in der Form von • Schwerlasttransporten von notfall- oder intensivmedizinisch zu versorgenden Patienten mit mindestens 250 kg Körpermasse; • Langstreckenintensivtransporten ohne Zwischenlandung und aufgetankt mit einem beatmeten Intensivpatienten mit 150 kg Körpermasse sowie 4 weiteren Personen an Bord (je 80 kg; 1 Pilot + 1 HEMS-TC + 1 Notarzt + 1 „Learner’s Seat“) über eine Transportstrecke von mind. 380 km ohne Zwischentanken ganzjährig (zzgl. einer Reserve von 30 min Flugzeit); • Infektionstransporten (invasiv oder nicht invasiv beatmet bzw. unter Spontanatmung) bei Sekundäreinsätzen der Dringlichkeitskategorien 2 – 5 (nach hessischem Erlass zu ärztlich begleiteten Sekundärtransporten) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zum Infektionsschutz inkl. Hygiene / Desinfektion (ausgenommen sind hochkontagiöse und zugleich besonders gefährliche Erkrankungen wie virusbedingte hämorrhagische Fieber, Lungenmilzbrand, Pest, Cholera, Polio, Pocken; • ECMO-Transporten in allen Altersgruppen, einschließlich Neonaten, jeweils mit den für die Versorgung des Patienten notwendigen Spezialisten (bis zu drei Personen) an Bord [Info: Unkomplizierte ECMO-Transporte bei Erwachsenen < 150 kg Körpermasse muss auch die Stammmaschine leisten können, vgl. Ziffer 11.8.5.1 Nr. 14 BB] und • Inkubatortransporten bei Früh- und Neugeborenen in kritischem Zustand von Perinatalzentren zur Spezialversorgung (z.B. Akut-Herzchirurgie) mit erweitertem Equipment (z.B. Zuladungsfähigkeit alternativer lufttransportgeeigneter Inkubatormodelle und Medizingeräte hessischer Perinatalzentren) und Kinderintensivteam (bis zu drei Personen) [Info: Standard-Inkubatoreinsätze mit einem am Standort vorgehaltenen Inkubator muss in jedem Fall die Stammmaschine leisten können, z. B. notfallmäßige Verlegung von einer Geburtsklinik in ein Perinatalzentrum Level 1 mit entsprechendem neonatologischem Team ohne relevante Vorlaufzeit, Inkubator auf Fahrtrage mit notwendiger Zusatzausstattung einsatzbereit vorhanden, vgl. Ziffer 11.8.5.1 Nr. 14 BB] durchzuführen. Das jeweils vorgesehene Luftfahrzeug ist im Angebot zu benennen und seine Musterspezifik zu beschreiben. Im Falle eines anderen Luftfahrzeugs als der H 145 (BK 117), H 155 oder AS 365 N3 als Ersatz- oder Verstärkermaschine hat der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Weitere Anforderungen, die das Flugmuster (Stammmaschine sowie Ersatz- und Verstärkermaschine) in jedem Fall erfüllen muss, siehe Ziff. 11.8.5.1 und 11.8.5.2 BB.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Nachweis Selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v. von 500.000 EUR gem. Vorgaben der BB. 2) Es dürfen nur solche Hubschrauberführer/Piloten eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer mit Dienstvertrag im Umfang von mind. 20 Std. pro Woche fest angestellt sind. Zudem dürfen nur solche Ärzte eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer oder bei einem Personalverleiher mit Dienstvertrag im Umfang von mind. 20 Std. pro Woche fest angestellt sind. Es darf nur solches ärztliches wie nichtärztliches medizinisches Personal eingesetzt werden, das im Durchschnitt eines Jahres mind. 24 Schichten pro Jahr auf den ITH absolviert. Die Dienstzeiten dürfen nicht in einem Block abgeleistet werden, sondern sie sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, im Übrigen siehe Leistungsbeschreibung. 3) Erklärung zu Russlandsanktionen gem. Formblatt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)