Deutschland – Luftrettungsdienste – Vergabeverfahren ITH-System Hessen

643691-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Luftrettungsdienste – Vergabeverfahren ITH-System Hessen
OJ S 189/2025 02/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren ITH-System Hessen
Beschreibung: Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege einer Dienstleistungskonzession in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 11 HRDG i. V. m. §§ 153, 151 und 152 GWB i. V. m. § 12 KonzVgV und in Anlehnung an § 14 Abs. 3 und § 17 VgV zu beauftragen. Das HLfGP beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung mit einer Haupt- und einer Ersatz- bzw. Verstärkermaschine für das Intensivtransporthubschrauber (ITH)-System Hessen im Wege einer Dienstleistungskonzession für den Zeitraum 01.07.2027 bis 30.06.2032 (5 Jahre) mit einer Verlängerungsoption um bis zu vier weitere Jahr bis zum 30.06.2036 zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: 3f982a4b-e116-49ff-8959-00fc25c9e42f
Interne Kennung: 080807/22
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ablauf siehe Beschreibung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60443000 Luftrettungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das Verhandlungsverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf erster Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb zu den in den BB näher darsgestellten Bedingungen durchgeführt. Die Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden anhand der unter Ziff. 11 BB dargestellten Kriterien auf ihre Eignung hin überprüft und anschließend zur Einreichung eines ersten indikativen Angebots aufgefordert. Sofern seitens des Auftraggebers auf Basis der ersten indikativen Angebote ein Verhandlungsbedarf erkannt wird, führt er mit den Bewerbern Verhandlungsgespräche durch. Nach Beendigung der Verhandlungen werden die Bewerber dann zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert. Besteht für den Auftraggeber auf Basis der ersten indikativen Angebote kein Verhandlungsbedarf, behält er sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das erste indikative Angebot zu erteilen. 2) Die Bewerber haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bewerber-/Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal https://www.deutsche-evergabe.de/ (Angebotsassistent/Nachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bewerber sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bewerber auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern gleichermaßen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 25.05.2026, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Bewerbungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, einen Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft abzugeben, ist das Formblatt „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ (Anlage 3 BB) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bewerbern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Einzelbewerber – sind unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Teilnahmeanträge/Angebote. Sofern im Folgenden auf „den Bewerber“ Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bewerbergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes geregelt wird. 4) Der Einsatz von Nachunternehmern zur Durchführung von Leistungen der Luftrettung ist nicht zulässig. Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sog. Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u. a. - die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) der ITH, - die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung der ITH und - die Überlassung von Arbeitnehmern nach dem AÜG. 5) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bewerber auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 25 KonzVgV), hat er in seinem Teilnahmeantrag bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: - Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer und - Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bewerber im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ in Anlage 4 BB auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bewerbers und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften und dass die für die Erfüllung der Eignungskriterien erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stehen werden. 6) Grundlage für die Zuerkennung der Eignung ist die Vorlage der unter Ziffer 11.5 bis 11.8 BB genannten Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen sind. Das Fehlen der geforderten Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen. 7) Besonderheiten bei Bewerbergemeinschaften: Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 11.5 BB), und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 11.6 BB) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die wirtschaftliche und finanzielle (Ziff. 11.7 BB) sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziff. 11.8 BB) der Bewerbergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. 8) Besonderheiten bei der Eignungsleihe: Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will (sog. Eignungsleihe), wird die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem/den anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet. 9) Besonderheiten bei Bewerbern aus anderen Staaten: Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen. Können die unter den Ziffern 11.5 und 11.6.2 BB geforderten Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bewerber bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet. Werden die in den Ziffern 11.5 und 11.6.2 BB benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine „Versicherung an Eides statt“ ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine „Versicherung an Eides statt“ gibt, darf die „Versicherung an Eides statt“ durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers abgibt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabeverfahren ITH-System Hessen
Beschreibung: Das HLfGP beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung mit zwei geeigneten Intensivtransporthubschraubern (eine Haupt- bzw. Stammmaschine und eine Ersatz- bzw. Verstärkermaschine) für den Zeitraum 01.07.2027 bis 30.06.2032 (5 Jahre) mit einer einseitigen Verlängerungsoption um bis zu weitere vier Jahre bis längstens zum 30.06.2036 zu vergeben. Die zu vergebende Leistung umfasst - die Gestellung zweier geeigneter ITH (eine Haupt- bzw. Stammmaschine und eine Ersatz- bzw. Verstärkermaschine), die gemäß EASA-CS-29 (Certification Specifications for Large Rotorcraft CS-29) zertifiziert sein und die Anforderungen gemäß DIN EN 13718-1 und 13718-2 (in der jeweils gültigen Fassung) mit den Besonderheiten für HICAMS erfüllen müssen und deren Betrieb an einem geeigneten Standort oder an zwei geeigneten Standorten in einem 24-Stunden-Bereitschaftssystem an 365 Tagen im Jahr zu gewährleisten ist (Einsatzbereitschaft der Stamm-Maschine rund um die Uhr, Einsatzbereitschaft der Verstärkermaschine 09:00 bis 21:00 Uhr); der Standort für den Betrieb der ITH bzw. die Standorte für den Betrieb der ITH o ist/sind jeweils vom Bieter auf eigene Kosten zu errichten und o muss/müssen innerhalb eines Umkreises von 50 km um das Stadtzentrum von Gießen gelegen sein; - die Gestellung der für den Betrieb des ITH-Systems Hessen erforderlichen und geeigneten Hubschrauberführerinnen bzw. Hubschrauberführer; - die Gestellung der für den Betrieb des ITH-Systems Hessen erforderlichen und geeigneten Notärztinnen bzw. Notärzte; - die Gestellung der für den Betrieb des ITH-Systems Hessen erforderlichen und geeigneten HEMS-TC; - die Durchführung von Primär- und Sekundäreinsätzen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Auf diese Vorschriften wird verwiesen. Die Luftrettungsmittel müssen zu den dargestellten Zeiten ununterbrochen einsatzbereit inkl. des erforderlichen Personals und der medizinisch-technischen Ausstattung vorgehalten werden. Der Einsatzauftrag der Luftrettungsmittel für Primäreinsätze und für Sekundäreinsätze bestimmt sich derzeit nach Ziffer 5 des Fachplanes Luftrettung des Landes Hessen (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen ("BB")). Hierauf wird verwiesen. Zu den weiteren Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung in Anlage 1 BB verwiesen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60443000 Luftrettungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. BGB i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRV) vorgelegt werden. Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers im Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“, Anlage 6). HINWEIS: Der Auftraggeber wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber/Bieter als Beleg für die Eignung in das Wettbewerbsregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers/Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung. Alternativ kann auch ein Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Auftraggeber zu übersenden ist. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Umsatznachweis: Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 7 BB).

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Nachweis über Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb: Der Auftragnehmer ist für die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der ITH und der medizinisch-technischen Ausstattung bzw. Ausrüstung und für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen verantwortlich. Die Wartung der ITH hat – entsprechend dem Angebot des Auftragnehmers – entweder im eigenen lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb des Auftragnehmers (eigene Werft) oder durch einen fremden, lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb (fremde Werft) zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat zur Behebung unvorhersehbarer Störungen einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst vorzuhalten. Im Teilnahmewettbewerb hat der Bewerber den Nachweis zu erbringen, dass er zu Leistungsbeginn über eine entsprechende eigene oder fremde Werft verfügen wird. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch Vorlage der Kopie der Betriebslizenz (eigene Werft) oder - durch (Fremd-)Erklärung eines lizenzierten Betriebes, dass er im Falle der Beauftragung des Bewerbers zu Leistungsbeginn dem Bewerber seine Mittel zur Verfügung stellen wird und Vorlage der Kopie der Betriebslizenz des Betriebes.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen für die Durchführung der Luftrettung: Benennung von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzen für die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Referenzbeschreibung sowie Angaben zur Aufgabe des Bewerbers, zum Auftraggeber, zum Ansprechpartner beim Auftraggeber und zum Leistungszeitraum (Beginn und Ende) gemäß Formblatt „Referenzen Durchführung Luftrettung“ in Anlage 8. Hinweis: Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung: zwei (2) Referenzen für die Durchführung der Luftrettung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eignungsnachweise Hubschrauberführer Für die Leistungserbringung sind mindestens zwölf (12) Hubschrauberführer vorzusehen. Die eingesetzten Hubschrauberführer müssen folgende Qualifikationen aufweisen: Die Piloten müssen mindestens über die Erlaubnis als Berufshubschrauberführer (CPL-H) sowie über die erforderliche(n) Musterberechtigung(en) für den bzw. die eingesetzte(n) ITH-Maschinen-Typ(en) verfügen. Vorzuweisen ist die Mindesterfahrung von 2.000 Flugstunden als Pilot und davon mind. 1.000 Flugstunden als PiC (verantwortlicher Pilot) im HEMS- oder HEMS-ähnlichen Einsatz. Darüber hinaus sind zum Zeitpunkt ihrer Verwendung im Einsatzdienst gute Kenntnisse des Einsatzgebietes (area knowledge) erforderlich. Alle Piloten (und auch alle HEMS-TC) benötigen die Befähigung und Berechtigung zum Einsatz von NVIS (NVG). Alle eingesetzten Piloten müssen für die leistungsgegenständlichen Einsätze entsprechend den luftrettungsrechtlichen Vorgaben in einem vorgesehenen Schulungs- und Prüfverfahren ausgebildet und geprüft sein. Der regelmäßige Erhalt der Qualifikation muss durch den Leistungserbringer sichergestellt werden. Die Piloten müssen darüber hinaus für häufige Außenlandungen unter erschwerten Bedingungen besonders darin geschult sein, das medizinische Personal nach Möglichkeit im Hinblick auf das Missionsziel (HEMS und HICAMS) zu unterstützen und Rettungsmaßnahmen mit den an Bord befindlichen Hilfsmitteln durchführen zu können. Darüber hinaus muss der Hubschrauberführer auch mindestens jeweils 50 Flugstunden auf dem bzw. den vom Bewerber angebotenen Flugmuster(n) absolviert haben. Ergänzend gelten insbesondere die Vorgaben der VO (EU) 965/2012 für die Anforderungen an die Hubschrauberführer. Die eingesetzten Hubschrauberführer müssen über eine gültige BOS-Sprechfunkeinweisung für den Digitalfunk verfügen. Darüber hinaus muss die Anzahl der im Unternehmen zur Verfügung stehenden Piloten mit der Berechtigung für den einzusetzenden Hubschraubertyp so bemessen sein, dass Reserven zur Abdeckung von Krankheit, Urlaub usw. vorhanden sind. Zum Nachweis hat der Bewerber mindestens zwölf (12) Hubschrauberführer namentlich zu benennen und Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Hubschrauberführer einzureichen, mit denen die genannten Anforderungen nachgewiesen werden können. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. Hinweis: Mindestanforderung Für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit der ITH sind nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 12 Piloten erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis nicht oder für weniger als diese 12 Personen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: mindestens sechs Monate in Vollzeit auf einer Intensivstation tätig war sowie - an einer speziellen mehrtägigen Einweisung in die Versorgung von Kindernotfällen (z.B. Praktikum in einer kinderanästhesiologischen Einrichtung bzw. Klinik für Kinderintensivmedizin und Kindernotfallkurse nach dem notfallmedizinischen Curriculum Kinderheilkunde der DIVI) teilgenommen hat, - sich ständig entsprechend § 18 Abs. 2 HRDG in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Nr. 2 und Satz 2 RettDGV HE fortgebildet hat und - mindestens 2 Tage an der Luftrettungsstation eingearbeitet und gem. Verordnung (EU) Nr. 965/2012, Anhang V, SPA.HEMS. 135 eingewiesen wurde, Zudem ist für die Tätigkeit als Notarzt auf dem ITH-System das Absolvieren des Kurses „Intensivtransport nach den Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)“ vor Beginn der Tätigkeit verpflichtend. Zum Erhalt der Fachkompetenz und der Einsatzerfahrung ist die regelmäßige Übernahme von Diensten, im Regelfall 24 Schichten pro Jahr (im Minimum entspricht 1 Schicht 8 Stunden Arbeitszeit), erforderlich. Die Fortbildungsverpflichtung für Notärzte gem. § 26 Abs. 5 RettDGV HE gilt entsprechend, wobei fachspezifische Fortbildungsthemen durch die Ärztliche Leitung Luftrettung Hessen (ÄLRD Luftrettung Hessen) festgelegt werden können. Empfohlen werden darüber hinaus strukturierte, regelmäßige Weiterbildungen in zertifizierten Kurskonzepten zu spezifischen Themenbereichen (z. B. Trauma, CRM, taktische Medizin). Bei Unterbrechungen der Einsatztätigkeit in der Luftrettung sowie bei sonstigen Abweichungen von den vorstehenden Mindestanforderungen entscheidet der Ärztliche Standortleiter im Einvernehmen mit der Ärztlichen Leitung Luftrettung Hessen (ÄLRD Luftrettung Hessen) über das Vorliegen der ausreichenden Fachkompetenz und Einsatzerfahrung für die Wiederaufnahme bzw. eine fortwährende Tätigkeit in der Luftrettung. Die Zugangsvoraussetzungen bilden insoweit einen Richtwert für die Beurteilung der Fachkompetenz und Einsatzerfahrung. Der Nachweis ist durch Ausfüllen des Formblatts „Verfügbarkeit Notärzte“ in Anlage 9 zu führen.Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. Hinweis: Mindestanforderung Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 16 Personen erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis nicht in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese 16 Personen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verfügbarkeitsnachweis HEMS-TC: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Besetzung des ITH mit für die Aufgaben qualifiziertem nichtärztlichem Personal sicherzustellen. Der Leistungserbringer muss über mindestens sechzehn (16) geeignete HEMS-TC verfügen. Das nichtärztliche Personal muss als Mindestqualifikation • eine Erlaubnis nach § 1 Notfallsanitätergesetz besitzen und • jährlich entsprechend § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 3 RettDGV HE fortgebildet werden, wobei Auflagen der Ärztlichen Leitung Luftrettung Hessen nach § 20 Abs. 3 Nr. 4 HRDG einzuhalten sind. Es darf darüber hinaus nur solches nichtärztliche medizinische Personal als HEMS-TC eingesetzt werden, das • vor selbständiger Tätigkeit als HEMS-TC eine Einweisung am ITH und auf dem Luftrettungszentrum absolviert hat und • den DIVI-Kurs Intensivtransport erfolgreich abgeschlossen hat. Als technisches HEMS-Besatzungsmitglied (HEMS-TC) darf nur eingesetzt werden, wer eine entsprechende Qualifikation als HEMS-Crew-Member nach den Luftverkehrsvorschriften und eine entsprechende Qualifikation sowie eine Sprechfunkberechtigung für den digitalen Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Sprechfunk) nachweisen kann und die luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Aus- und Fortbildung gem. Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und des Betriebshandbuchs (OM) des jeweiligen Leistungserbringers erbringt. Der Nachweis ist durch Ausfüllen des Formblatts „Verfügbarkeit HEMS-TC“ in Anlage 10 zu führen. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. Hinweis: Mindestanforderung: Für die Besetzung mit HEMS-TC sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers mindestens 16 Personen erforderlich. Erbringt der Bewerber den Verfügbarkeitsnachweis nicht in Form der Anlage 9 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese 16 Personen, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Verfügbarkeitsnachweis Standort: Der oder die Standorte muss / müssen sämtliche rechtliche Anforderungen an Luftrettungsstationen und damit die sich insbesondere aus dem Genehmigungserfordernis gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. den dazu ergangenen AVV ergebenden Vorgaben spätestens zu Leistungsbeginn am 01.07.2027 erfüllen. Der Stationierungsort der Stammmaschine mit Hangar, Landeplatz, Betriebsgelände, Betriebsgebäuden und Aufenthaltsbereichen wird nomenklatorisch als Luftrettungszentrum des ITH-Systems bezeichnet. Die Ersatz- und Verstärkermaschine kann ebenfalls an diesem Luftrettungszentrum des ITH-Systems stationiert sein oder an einer peripheren Luftrettungsstation, die zum Luftrettungszentrum des ITH-Systems gehört. Für den Fall eines etwaigen Neubaus sollte vor dem Hintergrund operativtaktischer und wirtschaftlicher Gründe die gemeinsame Stationierung der Stammmaschine und der Ersatz- und Verstärkermaschine an einem Standort in die Überlegungen einbezogen werden. Es gelten die unter Ziff. 11.8.11 BB. dargestellten Vorgaben. Als Nachweis für die Verfügbarkeit können bspw. Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszüge), Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc. vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Genehmigungsfähigkeit des bzw. der angebotenen Standorte bzw. Standorte vorgelegt werden. HLfGP – Vergabeverfahren ITH-System Hessen Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb Seite 28 von 39 Zuständige Luftverkehrsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Für die luftfahrtrechtliche Genehmigung nach § 40 i. V. m. § 51 LuftVZO sind insbesondere die folgenden Nachweise vorzulegen: - Eignungsgutachten, - Vorprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz, - Lärmgutachten und - Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht den in Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 BB) genannten baulichen und technischen Anforderungen entspricht, hat der Bewerber im Teilnahmeantrag zu erläutern, wie er die Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung spätestens ab dem 01.07.2027 sicherstellen wird. Verfügt der Bewerber bereits jetzt über einen genehmigten Standort, so hat er mit seinem Teilnahmeantrag dessen Verfügbarkeit durch Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszüge), Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc. zu belegen. Sofern der bereits genehmigte Standort zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht den in Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 BB) genannten baulichen und technischen Anforderungen entspricht, hat der Bewerber auch in diesem Fall im Teilnahmeantrag zu erläutern, wie er die Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung spätestens ab dem 01.07.2027 sicherstellen wird.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis Versicherungen: 1. Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung: Der Halter von Luftfahrzeugen ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den jeweils geltenden Vorgaben des LuftVG sowie der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftZVO) und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen. 2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer (hier das Luftfahrtunternehmen) eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden zu unterhalten (vgl. § 44 ff. LuftVG, § 103 LuftVZO). Die Mindestdeckungssumme für den Fall der Tötung oder Vollinvalidität beträgt 1 Mio. EUR, bei Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung (die keine Vollinvalidität zur Folge hat) eines Fluggastes beträgt sie für jede Person 250.000 Rechnungseinheiten (vgl. § 103 LuftVZO i. V. m. § 49 b LuftVG). Es sind mindestens 5 Fluggastplätze zu versichern (maximale Anzahl an Passagieren in den ITH). 3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personen- sowie Umweltschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr bestehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie der Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden als Luftfrachtführer und der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Haftpflichtversicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis fachliche Eignung der für die Führung des Betriebes bestellten Personen: Nachweis, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person bzw. die für die Führung des Betriebes bestellten Personen gemäß § 25 Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (RettDGV HE) fachlich geeignet sind (z. B. durch Kopien der jeweiligen Abschlusszeugnisse oder, sofern von der Möglichkeit des § 25 Abs. 1 Nr. 2 RettDGV HE Gebrauch gemacht werden soll, durch eine Erklärung des Betriebs des Leistungserbringers). Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis Luftfahrtunternehmer: Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis Qualitätsmanagementsystem: Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Gleichwertigkeit darzulegen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung mit folgenden Angaben: Name, Rechtsform, Kontaktdaten und Ansprechpartner, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen und Gründungsjahr. Die Zuordnung zu dem Kriterium "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ erfolgt aus rein technischen Gründen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Nachweis Verfügbarkeit ITH: Der Auftragnehmer hat für die Stammmaschine ein Hubschraubermuster vom Typ Airbus H 145 (BK 117) oder ein mindestens gleichwertiges Hubschraubermuster einzusetzen, wobei sich die Gleichwertigkeit insbes. auf Flugbetriebssicherheit und Leistungsfähigkeit für HEMS- und HICAMS-Missionen, Zuladung (Einsatzpersonal, Patient, Begleitpersonen, zusätzliche Medizingeräte wie ECMO und Inkubator), Platzangebot zur Versorgung des Patienten an Bord, Reichweite (Verbrauch / Tank-volumen) bezieht. Das jeweils vorgesehene Luftfahrzeug ist im Angebot zu benennen und seine Musterspezifik zu beschreiben. Im Falle eines anderen Luftfahrzeugs als der H 145 (BK 117) als Stammmaschine hat der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Die Ersatz- und Verstärkermaschine muss dem Muster Airbus H 145 (BK 117), H 155 oder AS 365 N3 mindestens gleichwertig sein. Darüber hinaus muss zumindest die Ersatz- und Verstärkermaschine auch in der Lage sein, Sondertransporte in der Form von • Schwerlasttransporten von notfall- oder intensivmedizinisch zu versorgenden Patienten mit mindestens 250 kg Körpermasse; • Langstreckenintensivtransporten ohne Zwischenlandung und aufgetankt mit einem beatmeten Intensivpatienten mit 150 kg Körpermasse sowie 4 weiteren Personen an Bord (je 80 kg; 1 Pilot + 1 HEMS-TC + 1 Notarzt + 1 „Learner’s Seat“) über eine Transportstrecke von mind. 380 km ohne Zwischentanken ganzjährig (zzgl. einer Reserve von 30 min Flugzeit); • Infektionstransporten (invasiv oder nicht invasiv beatmet bzw. unter Spontanatmung) bei Sekundäreinsätzen der Dringlichkeitskategorien 2 – 5 (nach hessischem Erlass zu ärztlich begleiteten Sekundärtransporten) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zum Infektionsschutz inkl. Hygiene / Desinfektion (ausgenommen sind hochkontagiöse und zugleich besonders gefährliche Erkrankungen wie virusbedingte hämorrhagische Fieber, Lungenmilzbrand, Pest, Cholera, Polio, Pocken; • ECMO-Transporten in allen Altersgruppen, einschließlich Neonaten, jeweils mit den für die Versorgung des Patienten notwendigen Spezialisten (bis zu drei Personen) an Bord [Info: Unkomplizierte ECMO-Transporte bei Erwachsenen < 150 kg Körpermasse muss auch die Stammmaschine leisten können, vgl. Ziffer 11.8.5.1 Nr. 14 BB] und • Inkubatortransporten bei Früh- und Neugeborenen in kritischem Zustand von Perinatalzentren zur Spezialversorgung (z.B. Akut-Herzchirurgie) mit erweitertem Equipment (z.B. Zuladungsfähigkeit alternativer lufttransportgeeigneter Inkubatormodelle und Medizingeräte hessischer Perinatalzentren) und Kinderintensivteam (bis zu drei Personen) [Info: Standard-Inkubatoreinsätze mit einem am Standort vorgehaltenen Inkubator muss in jedem Fall die Stammmaschine leisten können, z. B. notfallmäßige Verlegung von einer Geburtsklinik in ein Perinatalzentrum Level 1 mit entsprechendem neonatologischem Team ohne relevante Vorlaufzeit, Inkubator auf Fahrtrage mit notwendiger Zusatzausstattung einsatzbereit vorhanden, vgl. Ziffer 11.8.5.1 Nr. 14 BB] durchzuführen. Das jeweils vorgesehene Luftfahrzeug ist im Angebot zu benennen und seine Musterspezifik zu beschreiben. Im Falle eines anderen Luftfahrzeugs als der H 145 (BK 117), H 155 oder AS 365 N3 als Ersatz- oder Verstärkermaschine hat der Auftragnehmer die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Weitere Anforderungen, die das Flugmuster (Stammmaschine sowie Ersatz- und Verstärkermaschine) in jedem Fall erfüllen muss, siehe Ziff. 11.8.5.1 und 11.8.5.2 BB.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Qualität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/06/2026 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Nachweis Selbstschuldnerische Bankbürgschaft i.H.v. von 500.000 EUR gem. Vorgaben der BB. 2) Es dürfen nur solche Hubschrauberführer/Piloten eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer mit Dienstvertrag im Umfang von mind. 20 Std. pro Woche fest angestellt sind. Zudem dürfen nur solche Ärzte eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer oder bei einem Personalverleiher mit Dienstvertrag im Umfang von mind. 20 Std. pro Woche fest angestellt sind. Es darf nur solches ärztliches wie nichtärztliches medizinisches Personal eingesetzt werden, das im Durchschnitt eines Jahres mind. 24 Schichten pro Jahr auf den ITH absolviert. Die Dienstzeiten dürfen nicht in einem Block abgeleistet werden, sondern sie sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, im Übrigen siehe Leistungsbeschreibung. 3) Erklärung zu Russlandsanktionen gem. Formblatt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
Registrierungsnummer: 11389
Postanschrift: Johannesstraße 5
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61132591535
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 3c09d821-2627-45c1-8f18-28f04bb2c811
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3f982a4b-e116-49ff-8959-00fc25c9e42f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2025 10:35:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 643691-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 189/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2025

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