5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Durchführung der Arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern (NUTS-CODE: DE8). Der genaue Trassenverlauf und die dementsprechenden Ausführungsorte können dem Kartenmaterial entnommen werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Von einer Veröffentlichung wird abgesehen, da anzunehmen ist, dass es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handelt
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GASCADE Gastransport GmbH