Deutschland – Software-Unterstützung – FLUFUS - nationale Datenbank für bodengebundene aeronautische Funkstellen

616148-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Software-Unterstützung – FLUFUS - nationale Datenbank für bodengebundene aeronautische Funkstellen
OJ S 181/2025 22/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: FLUFUS - nationale Datenbank für bodengebundene aeronautische Funkstellen
Beschreibung: Im Rahmen dieser Vergabe werden die Übernahme, Pflege und Weiterentwicklung des FLUFUS-Bestandssystems (nachfolgend: FLUFUS-System) für den Auftraggeber (AG) ausgeschrieben. Die Übernahme muss für den fortlaufenden Weiterbetrieb nahtlos zum 01.02.2026 erfolgen.
Kennung des Verfahrens: ab472c91-680b-4f40-b812-c4864c801f72
Interne Kennung: ZV III/20.10.30.15-00003#0064
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72240000 Systemanalyse und Programmierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Monzastraße 1
Stadt: Langen (Hessen)
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Fachanwendung wird betrieben und die Softwareinstallationen erfolgen beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 145 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DA15J41#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Korruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Betrug: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt worden ist. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist o. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FLUFUS - nationale Datenbank für bodengebundene aeronautische Funkstellen
Beschreibung: Das FLUFUS-System muss mindestens die gleichwertigen Funktionalitäten des aktuellen FLUFUS-Bestandssystems bieten und ebenso zusätzliche Anforderungen im Sinne einer BAF-spezifischen Weiterentwicklung abdecken. Der Auftragnehmer (AN) muss den bestehenden JavaScript (JS) Programmier-Quellcode des FLUFUS-Bestandssystems als Grundlage für das neue FLUFUS-System verwenden. Zentrale Anforderungen sind die funktionale Gleichwertigkeit und Erweiterung des Systems sowie die nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur des ITZBund. Das neue System muss mit der vorhandenen Hardware, Software und den Schnittstellen kompatibel sein.
Interne Kennung: ZV III/20.10.30.15-00003#0064
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72240000 Systemanalyse und Programmierung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Monzastraße 1
Stadt: Langen (Hessen)
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Fachanwendung wird betrieben und die Softwareinstallationen erfolgen beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber kann den Vertrag jeweils 2 x um jeweils 12 Monate verlängern.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen gilt für die Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt (vgl. Anlage Anlage 6 _313-L_F_Gewichtung Zuschlagskriterien). Preis 70 Wichtungspunkte, Rollenprofile 15 Wichtungspunkte, Gesamtlösungskonzept 15 Wichtungspunkte. Der Bieter hat neben dem ausgefüllten Preisblatt (vgl. Anlage 3_Preisblatt) Nachweise und Erklärungen zur Leistung mit seinem Angebot vorzulegen ("Nachweis berufliche Befähigung/ Qualifikation" und "Gesamtlösungskonzept"). Entsprechend den Angaben in Leistungsbeschreibung und Lastenheft wird der Erfüllungsgrad der Leistungskriterien bewertet. Die vergebenen Punktzahlen gehen mit ihrer individuellen Gewichtung in das Gesamtergebnis ein. 2. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Anlage 7_133_333b-L_F_Eignung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 3. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Anlage 11_140_Russlanderklärung". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens einer geeigneten Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung eines öffentlichen Auftraggebers ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages (Personentage auf Seiten des Bieters), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Referenzgeber mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die genannte Referenz: - die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), - die Referenz muss abgeschlossen sein, - die Referenz weist einen Leistungsumfang von mindestens 35 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters auf. Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht. Angaben, die einer vorbehaltenen Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Auftraggeber mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Der Auftraggeber entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte die Anzahl an Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Vollzeitäquivalenten an. Es wird die folgende Anzahl an Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten im Tätigkeitsbereich des Auftrags während der Vertragsdurchführung gefordert: 4. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Anlage 7_133_333b-L_F_Eignung" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bitte reichen Sie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste ein, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz in den Bereichen a) Entwicklung, Weiterentwicklung, Bereitstellung, Betrieb und Wartung von IT-Software-Infrastruktur, inklusive Server- und Cloudlösungen, Datenbanksystemen, Daten- und KI-getriebener Lösungen sowie Schnittstellenlösungen b) Bedarfsgerechte Entwicklung und Weiterentwicklung von webbasierter Software, von Benutzeroberflächen sowie im Bereich UX/UI Design c) Projektmanagement und Supportleistungen, wie beispielsweise Nutzer- und Dienstsupport muss insgesamt bei mindestens EUR 400.000,00 pro Geschäftsjahr liegen. Zum Nachweis füllen Sie bitte das Dokument "Anlage 7_133_333b-L_F_Eignung" aus und reichen dieses mit Ihrem Angebot ein. Alternativ übersenden Sie bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbst erstellten Liste.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DA15J41/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DA15J41
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/10/2025 11:00:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 86 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit gesetzlich zulässig, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung von Unterlagen nach seinem Ermessen vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/10/2025 11:05:00 (UTC+1) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort: Sitz des Auftraggebers.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens EURO 200.000,00 für Personen- und von mindestens EURO 1.000.000,00 für sonstige Schäden nachgewiesen wird. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Die Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Ohne Nachweis zum geforderten Zeitpunkt wird ein Bewerber/Bieter ausgeschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Registrierungsnummer: 991-18213-26
Postanschrift: Monzastraße 1
Stadt: Langen (Hessen)
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Verwaltung
Telefon: +49 610380430
Fax: +49 61038043250
Internetadresse: https://www.baf.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0204 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ece6984-d8db-4c8b-90f0-c4ba618ca7d3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/09/2025 16:44:06 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 616148-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/09/2025

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