Deutschland – Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen – Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bundesbank

619220-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen – Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bundesbank
OJ S 181/2025 22/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bundesbank
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages ist eine Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht-, Teilkasko-, Vollkasko- und Umweltschadenversicherung), unter deren Bedingungen der Versicherungsnehmer berechtigt ist, seine Kraftfahrzeuge zur Haftpflichtversicherung (einschließlich Umweltschadenversicherung) sowie bei Bedarf zur Kaskoversicherung beim Versicherer anzumelden.
Kennung des Verfahrens: 386968f2-f586-41d3-9eaa-6cb73c620177
Interne Kennung: 25-2000061554
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66516100 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635PSQ# 1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung - Kraftfahrzeugteilbestand "allgemeiner Fuhrpark" der Deutschen Bundesbank
Beschreibung: Auszug Vertrag: Versicherte Wagnisse Versichert sind alle Fahrzeuge aus dem Teilbestand "allgemeiner Fuhrpark" des Versicherungsnehmers, die mit einer dauerhaft vom Versicherer zur Verfügung gestellten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) zugelassen wurden, außerbetriebgesetzt sind, oder vom Versicherungsnehmer dem Versicherer gemeldet wurden. Sämtliche zu versichernde Kraftfahrzeuge werden dem Versicherer mit der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemeldet. Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges erfolgt jeweils mit Nachweis der Außerbetriebsetzung (Zulassungsbescheinigung Teil I). Risiken des Kfz-Handels und -Handwerks sind durch diesen Vertrag nicht versichert. Gesamtbestand aufgeteilt nach Fahrzeuggruppen Die zu versichernden Fahrzeuge sind bundesweit auf die einzelnen Standorte des Versicherungsnehmers verteilt und werden grundsätzlich vor Ort zugelassen. Zurzeit stellt sich der Fuhrpark des Versicherungsnehmers wie folgt dar: Fahrzeuggruppe Fahrzeuganzahl: PKW 145 LKW ungepanzert bis 3,5 t 18 LKW ungepanzert über 3,5 t 11 LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t 0 LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) über 3,5 t 13 Sonstige Arbeitsmaschinen (Kleintraktoren, Kehr-maschinen, versicherungspflichtige Gabelstapler) und dergleichen 18 Anhänger 10 Fahrzeuganzahl gesamt: 215 Stand: 27.03.2025 - (Mengen- und Standortänderungen sind jederzeit möglich). Übersicht Fahrzeug- und Prämienaufstellung Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer mit Rechnungsstellung sowie auf besondere Anforderung des Versicherungsnehmers Übersichten des versicherten Fahrzeugbestandes mit mindestens folgenden Angaben zur Verfügung: - amtl. Kennzeichen - Tag der Erstzulassung - Fahrzeuggruppe gem. Nr. 5 - Stückprämie - Kostenstelle (sofern möglich) Umfang des Versicherungsschutzes Für alle versicherten Kraftfahrzeuge gilt der Versicherungsumfang gemäß den vorliegenden vertraglichen Bestimmungen, der Anlage 2 Änderungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 17.04.2024, der Anlage 3 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 17.04.2024), der Anlage 4 Ergänzende Bedingungen für die Kfz-Versicherung von Umweltschäden (EB Kfz-USV, Stand 19.05.2015) und des VVG. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (ohne Autoschutzbrief) Es wird folgende Versicherungssumme vereinbart: 100 Mio. EUR pauschal für Sach-/Personenschäden (bei Personenschäden max. 15 Mio. EUR je einzelner Person) je Kfz und Versicherungsjahr Umweltschadenversicherung Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versicherungssumme beträgt 5 Mio. EUR. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme. Voll-/Teilkaskoversicherung Zur Kaskoversicherung werden bei Bedarf durch den Versicherungsnehmer PKW, LKW und Arbeitsmaschinen mit einem Wiederbeschaffungswert je Fahrzeug von je höchstens: - EUR 150.000,00 für PKW - EUR 150.000,00 für LKW bis zu 3,5 t - EUR 500.000,00 für LKW mehr als 3,5 t - EUR 100.000,00 für Arbeitsmaschinen angemeldet. Es gilt dann die Deckungsvariante "Voll- und Teilkasko mit jeweils EUR 250,00 Selbstbeteiligung" als vereinbart. Bei Bedarf kann der Versicherungsnehmer beim Versicherer eine kurzfristige Voll-/Teil-kaskoversicherung für einzelne Fahrzeuge abschließen. Diese nur für einen kurzen Zeitraum benötigte Voll-/Teilkaskoversicherung wird formlos per Mail beim Versicherer beantragt, der kurzfristig die Deckung zusagt. Gepanzerte Fahrzeuge werden nicht zur Voll-/Teilkaskoversicherung angemeldet. Bei der Reparatur von Kaskoschäden besteht freie Werkstattwahl durch den Versicherungsnehmer. Die Reparaturkosten für Schäden an der Fahrzeugverglasung, werden ohne Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet, wenn der Schaden nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Fahrzeugverglasung behoben wird. In der Kaskoversicherung darf der Versicherungsnehmer Reparaturen bei Schäden unterhalb von EUR 10.000,00 inkl. Umsatzsteuer direkt beauftragen. Sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht älter als 36 Monate (ab Tag der Erstzulassung) ist. Batterien von Elektrofahrzeugen werden beitragsfrei in die Kaskoversicherung aufgenommen. Kraftfahrtunfallversicherung und Autoschutzbrief Eine Kraftfahrtunfallversicherung oder ein Autoschutzbrief wird nicht vereinbart. Ausnahmegenehmigung Fahrten mit Ausnahmegenehmigung wie Bespielweise § 70 StVZO gelten mitversichert.
Interne Kennung: 25-2000061554
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66516100 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 1 Jahr
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag beginnt am 01.01.2026, 00:00 Uhr und endet am 01.01.2027, 00:00 Uhr. Sofern nicht eine der beiden Vertragsparteien einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres den Vertrag schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 01.01.2032, 00:00 Uhr. Am 01.01.2032, 00:00 Uhr endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Mindestens zwei Referenznachweise des Risikoträgers (Versicherer/Vertragspartner) aus den letzten drei Jahren zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1.) Erlaubnis nach §8 VAG Bei Bietern, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen: - Eigenerklärung, dass Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. Hinweis - Bei Aussicht auf Zuschlag ist eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen, welche bestätigt, dass eine Erlaubnis nach § 8 VAG vorliegt. - Bei anderen Bietern: Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind: Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen oder Nachweis der er-laubten Berufsausübung auf andere Weise.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung zur Eignung, gemäß C3_Eigenerklärung_zur_Eignung__25-2000061554 in den Vergabeunterlagen enthalten. 1. Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz (mit Angebotsabgabe gesondert einzureichen) 2. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Qualität wird anhand der einzureichenden Antworten gemäß B1_Anlage_5_zum_Vertrag_Fragenkatalog_25-200061554 bewertet (Bewertung siehe A3_Wertungsmatrix_25-200061554). Die maximal erreichbare Punktzahl von 50 Punkten gemäß Fragenkatalog wird inner-halb eines 1000 Punkte-Systems entsprechend der Gewichtung von 30% auf 300 Punkte umgerechnet. Insgesamt können bei Erreichen von 50 Punkten gemäß Fragenkatalog demzufolge maximal 300 Punkte gemäß Wertungsmatrix erreicht werden. Beispielsweise können bei Erreichen einer Punktzahl von 30 Punkten gemäß Fragen-katalog eine umgerechnete Punktzahl von 180 Punkten gemäß Wertungsmatrix er-reicht werden. Bei Erreichen einer Punktzahl von 10 Punkten gemäß Fragenkatalog kann noch eine umgerechnete Punktzahl von 60 Punkten gemäß Wertungsmatrix erreicht werden. Fragen gemäß Fragenkatalog: F.1 - Allgemeine Angaben des Bieters/Versicherers zur Information F.1.1 - Bestand/besteht in/seit den letzten 24 Monaten eine Geschäftsbeziehung mit der Deutschen Bundesbank? Wenn ja, geben Sie bitte das Datum des Vertragsabschlusses, die Vertragsnummer und den zuständigen Ansprechpartner bei der Deutschen Bundesbank. Bewertungskriterium: Zur Information F.1.2 - Handelt es sich bei dem Bieter um einen Makler, einen Vermittler oder um eine Versicherung? Falls es sich um einen Makler oder Vermittler handelt: verfügt das Unternehmen über die nebenstehende Erlaubnis oder erfüllt es die nebenstehenden Voraussetzungen? Bewertungskriterium: Zur Information F.1.3 - Angaben über den Umsatz je Jahr der Leistungen des Versicherers, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren A Bewertungskriterium: Zur Information F.1.4 - Angaben über den Gesamtumsatz je Jahr des Versicherers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bewertungskriterium: Zur Information F.2 Fragen zur Beurteilung von Leistung/Service als Teil der Zuschlagskriterien F.2.1 Allgemeine Fragen zur Leistung F.2.1.1 Bis zu welchem Zeitpunkt nach Eingang einer Schadenmeldung beim Versicherer erfolgt eine Erstmitteilung an den Versicherungsnehmer? Bewertungskriterium bis 2 AT* = 5 Punkte, bis 4 AT* = 3 Punkte, bis 5 AT* = 2 Punkte, über 5 AT* bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.1.2 Innerhalb welcher Frist nach Eingang alle relevanten Schadeninformationen / Schadenunteralgen wird ein Schadenfall i. d. R. abgeschlossen? Bewertungskriterium über 5 AT* bzw. keine Angabe = 0 Punkte bis 5 AT* = 5 Punkte F.2.2 Service F.2.2.1 Besteht eine Hotline (24 Stunden / 365 Tage) im Schadenfall? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.2 Erfolgt durch den Auftragnehmer eine Ausfertigung einer Versicherungspolice je versichertem Fahrzeug (Versicherungsvertrag)? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.3 Erfolgt die Schadenabwicklung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vollständig auf elektronischem Weg (Schadenmeldebögen, Originalrechnungen, Sachverständigengutachten, Schadenabrechnung zugehöriger Schriftverkehr) mit Ausnahme von Servicekarten und Internationalen Versicherungskarten (IVK), welche zusätzlich auch auf dem Postweg zu übermitteln sind? Bewertungskriterium vollständig elektronisch = 5 Punkte, nur Papierform bzw. keine Angabe= 0 Punkte F.2.2.7 Können Schadenmeldebögen unentgeltlich elektronisch zur Verfügung gestellt werden? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.8 Ist ein unentgeltlicher Online-Zugriff des Versicherungsnehmers auf die Vertragsdaten und Schadenakten beim Versicherer lesend möglich? Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.9 Können jederzeit unentgeltlich Schadenquote, Schadenstatistiken und Beitragsstände durch den Versicherungsnehmer direkt beim Versicherer (und nicht vom Vermittler oder Makler) abgerufen werden? Bitte erläutern Sie den Abrufmodus näher. Bewertungskriterium ja = 5 Punkte, nein bzw. keine Angabe = 0 Punkte F.2.2.10 Kann die Bereitstellung "Internationaler Versicherungskarten (Grüne Karte)" auf Anforderung binnen drei Werktagen vorab per Mail als pdf-Datei erfolgen erfolgen? Bewertungskriterium Ja = 5 Nein bzw. keine Angabe = 0 F.2.2.11 Wird mit jeder Zulassung eine Schadenservicekarte für das betreffende Kraftfahrzeug ausgestellt und an den Versicherungsnehmer übersandt? Bewertungskriterium Ja = 5 Nein bzw. keine Angabe = 0
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotsvergleichspreis
Beschreibung: Der Angebotsvergleichspreis (netto) errechnet sich wie folgt: - Summe aus Jahresprämie Kraftfahrzeug_Haftpflichtversicherung einschl. Umwelt-schadenversicherung gem. Nr. 7.1 + 7.2 des Vertrags, netto exkl. Versicherungssteuer plus - Summe aus Jahresprämie Vollkasko-/Teilkaskoversicherung gem. Nr. 7.3 des Vertrags, netto exkl. Versicherungssteuer plus - abzgl. der vom Versicherer gewährten Rückerstattung in % der gezahlten Jahresprämie, ohne Versicherungssteuer) plus - optionale Preisabfrage "LKW gepanzert (Geldtransportfahrzeug) bis 3,5 t" für Leistungen gem. Ziffer 13.1 des Vertrags für Kraftfahrzeug_Haftpflichtversicherung einschl. Umweltschadenversicherung gem. Nr. 7.1 + 7.2 des Vertrags plus - Versicherungssteuer: (siehe C2_Anlage_4_zum_Vertrag_Preisangebot_25-2000061554). Der Punktwert des Angebotsvergleichspreises (netto) errechnet sich wie folgt: Punktwert des Angebotsvergleichspreises (netto) = niedrigster Angebotsvergleichspreis (netto) geteilt durch Angebotsvergleichspreis (netto) Bieter
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/10/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635PSQ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y635PSQ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/10/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen des § 56 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, Absatz 4 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1.) Eigenerklärung gemäß C4_Eigenerklärung_Bieter_Russland Sanktionen_25-2000061554 - 2.) Maklervollmacht / Vermittlervollmacht - Von Maklern und/oder Vermittlern eingereichte Angebote sind nur bei Vorlage einer entspre-chenden Vollmacht durch den Risikoträger (Versicherer/ Vertragspartner) gegenüber dem Makler / Vermittler zugelassen. - Name und Anschrift des Bieters (Versicherer /Vertragspartner) muss im Angebotsschreiben erkennbar sein und die Voraussetzung gemäß Ziffer 9 des Angebotsschreibens erfüllen. - Eine alleinige Angabe des Namens und Anschrift des Maklers / Vermittlers im Angebots-schreiben führt zum Ausschluss des Angebotes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Versicherungskonsortien dürfen Angebote auf Grundlage einer teilschuldnerischen (anteiligen) Haftung unterbreiten. In diesem Fall haben alle Partner der Bietergemeinschaft gesondert zu erklären, mit welcher Quote in Prozent sie jeweils haften. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Text-form abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Registrierungsnummer: 991-80008-08
Postanschrift: Taunusanlage 5
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 9566-35200
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Registrierungsnummer: t:069956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60006
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 699566-32197
Fax: +49 695069-2575
Internetadresse: http://www.bundesbank.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7bc533c0-d53a-44f3-bfc0-b8caad1227ce - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/09/2025 12:34:42 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 619220-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2025
Datum der Veröffentlichung: 22/09/2025

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Beselich
Biblis
Bickenbach
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Bischofsheim (Mainspitze)
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Greifenstein
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Haina
Hainburg
Hammersbach
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Villmar
Vöhl
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg
Zwingenberg