1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
    
    
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Heinrich-Böll-Schule - Gebäudeautomation Ex-Post
    
    
     Beschreibung: - Integration der Gebäudeautomation in alle relevanten Gewerke - Steuerung und Regelung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen - Verbrauchserfassung und Energiemanagement
    
    
     Kennung des Verfahrens: da400c12-1984-4955-83b6-786b75432394
    
    
     Interne Kennung: HBS-107-480 Ex-Post
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Bauleistung
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Schulstraße 100  
     
     
      Stadt: Hattersheim
     
     
      Postleitzahl: 65795
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375V80
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vob-a-eu - 
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: Heinrich-Böll-Schule - Gebäudeautomation
    
    
     Beschreibung: Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Heinrich-Böll-Schule, Schulstraße 100 in Hattersheim am Main. Es handelt sich um einen Schulerweiterungsbau im innerstädtischen Umfeld bzw. Stadtrand. Der Schulerweiterungsbau entsteht auf einem sich in Betrieb befindlichen Schulgelände. Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Gebäudeautomation: - Integration eines durchgängigen Gebäudeautomationssystems (GA) zur Optimierung des Energieverbrauchs. - Anbindung der Systeme an das BACnet/IP Kommunikationsprotokoll. - Automatische Überwachung und Steuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen. - Einrichtung eines zentralen Leit- und Bedienkonzepts zur Steuerung aller technischen Anlagen. Sanitäranlagen: - Steuerung der Regenwassernutzung und Überwachung der Wasserverbräuche. Wärmeversorgungsanlage: - Einbindung der Fußbodenheizung, Fernwärme und Wärmepumpen in die GA. Raumlufttechnische Anlagen: - Steuerung und Regelung der Lüftungsanlagen und Kältesysteme. Elektrotechnische Anlagen: - Überwachung der PV-Anlage und weiterer elektrischer Systeme.
    
    
     Interne Kennung: 1
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Bauleistung
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 45317000 Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Postanschrift: Schulstraße 100  
     
     
      Stadt: Hattersheim
     
     
      Postleitzahl: 65795
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Datum des Beginns: 04/09/2025
     
     
      Enddatum der Laufzeit: 09/09/2025
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     
     
      Zusätzliche Informationen: Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen: Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen, ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen. Sozialkassenbescheinigung: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: niedrigster Preis
      
      
       Beschreibung: Zuschlagskriterium
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: 
      
       Keine Rahmenvereinbarung
      
      
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 
      
       Kein dynamisches Beschaffungssystem
      
      
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Schlichtungsstelle: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
     
     
    
   
    
     6.1. 
    
    
     Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
    
    
     Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
    
    
     Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
    
    
     
      6.1.4. 
     
     
      Statistische Informationen: 
     
     
      Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: 
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
       Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
      
      
       Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
      
      
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
    
    
     Registrierungsnummer: DE113823995
    
    
     Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
    
    
     Stadt: Hofheim am Taunus
    
    
     Postleitzahl: 65719
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6192201-6142
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
    
    
     Registrierungsnummer: 06151 12-6603
    
    
     Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
    
    
     Stadt: Darmstadt
    
    
     Postleitzahl: 64283
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6151126603
    
    
     Fax: +49 6151125816
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
    
    
     Registrierungsnummer: DE113823995
    
    
     Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
    
    
     Stadt: Hofheim am Taunus
    
    
     Postleitzahl: 65719
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49 6192201-6142
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Schlichtungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 67185f3e-c729-4c70-87d3-824d7ea6cd9f  -  01
    
    
     Formulartyp: Ergebnis
    
    
     Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 29
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/09/2025 14:18:24 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 602481-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 177/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 16/09/2025