1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
2.1.
Verfahren
Titel: 14TEI10205 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Beschreibung: VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Kennung des Verfahrens: aa56c8ef-9023-4164-a0c7-b48658a869e5
Interne Kennung: 14TEI10205
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221242 Bau von Eisenbahntunnels
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: München
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Beschreibung: VE 30 Rohbauarbeiten Tunnel West mit Trog und Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz. Neubau von 2 eingleisigen Streckentunneln zwischen dem Tunnelportal westlich der Donnersbergerbrücke und dem Hp Marienhof (ausschließlich). Im bergmännisch zu erstellenden Tunnelabschnitt zudem Neubau von 4 Rettungsschächten mit Rettungsstollen zum Anschluss an die Fahrtunnel. Neubau (Rohbau) eines unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Hp Hauptbahnhof Bahnhofplatz) mit 2 Gleisen und getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen (Zentraler Aufgang, Aufgang Schützenstraße und Notausgang Bayerstraße), Zwischenebenen, Technikzentralen und Anbindungen an bestehende U-Bahnbauwerke
Interne Kennung: 14TEI10205
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45221242 Bau von Eisenbahntunnels
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 40 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Angebot:
Kennung des Angebots: 14TEI10205
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 25 000,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 14TEI10205 Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Datum des Vertragsabschlusses: 30/11/2018
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 158087-2019
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: ANO7191: Der Probebetrieb der Wasserhaltung am ZA soll in Form von aquiferbezogenen Gruppenpumpversuchen durchgeführt werden. Die Durchführung der Gruppenpumpversuche stellen daher eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // ANO7226: Art und Umfang der Messtechnik zum geotechnischen Monitoring in der Gleishalle muss ersetzt bzw. erweitert werden. Die Ergänzung stellt eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // ANO7270: Die Tachymeter- und Schlauchwagenmessungen im Bauwerk U4/U5 sollen weitergeführt werden. Die Maßnahmen dazu stellen eine zusätzliche Leistung dar, die zur Erfüllung der Bauaufgabe erforderlich ist. Wechsel des AN ist nicht möglich, da Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren gingen. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räumlichen, zeitlichen und ausführungstechnischen Bezug zu den Arbeiten am Zentralen Aufgang. Eine Trennung zur Hauptvertragsleistung würde zu abwicklungs- und bautechnologisch nicht beherrschbaren Schnittstellen, unwägbaren Komplikation in der Baustellenlogistik und zu nicht absehbaren Mehrkosten führen. // ANO7319: Die Datenerhebung muß zur einheitlichen Steuerung und Bewertung in eine gesamtheitliche Datenplattform einfließen. Diese wird gem. Vertrag von ATH betrieben. Eine Vergabe an einen Dritten würde neue technische Schnittstellen bedingen. Diese sind aber aufgrund des sensiblen Tragwerks der Gleishalle und der daraus resultierenden kurzen Reaktionswege und -zeiten bei Verformungen unbedingt zu vermeiden. // ANO7391: Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Messungen des Geomonitorings nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Injektionsarbeiten u zur Bohrungen nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Bohrarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen. // ANO7392: Es ist nicht mögl, diese zusätzl. Leistungen m einem anderen AN erbringen z lassen, da nur d ein fundiertes Projektvorwissen, eine mangelfr Auswertung der Daten vorgenommen werden kann. Es besteht das Risiko, das ein neuer AN kurzfr. alle geotechn. Faktore nicht berücksichtigen kann u f Folge eine mangelh Ausfüh Injektionsarbeiten hat, was zu beträchtl. Mehrkosten führen würde. M einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte d einheitliche Durchführung und Betreuung verloren. Die erforderl Leistungen stehen im untrennbaren zeitl. und ausführungstechn. Bezug z den Bohrungen U1/U2. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung f übernimmt u damit die Zwischenmessungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen z den Injektionsarbeiten u zur Bohrungen nicht beurteilen kann u möglicherweise in einzeln. Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache m dem AN der die Bohrarbeiten ausführt nehmen, so würde dies zu erhebl. Zusatzkosten führen. // ANO7398: Mit einer Trennung des AN gehen Synergieeffekte durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren. Die erforderlichen Leistungen stehen im untrennbaren räuml., zeitl. und ausführungstechn. in der WE. Eine Trennung zu den bereits beauftragten Leistungen würde zu abwicklungs- und bautechnolog. nicht beherrschbaren Schnittstellen führen. Würde ein anderer AN diese Leistungen ausführen, besteht das Risiko, dass der neue AN keinerlei Haftung u Gewährleistung für seine Leistungen übernimmt und damit die Messungen nicht verwertbar sind, da er alle Maßnahmen zu allen Bauleistungen im Bereich WE sowie die Einflüsse der Bauleistungen des ZA und der WH nicht beurteilen kann und möglicherweise in einzelnen Punkten abweichende Ansichten vertritt. Würde er hierzu jeweils Rücksprache mit dem AN der die Bauleistungen oder die übrigen Geomonitoring Leistungen ausführt nehmen, so würde dies zu erheblichen Zusatzkosten führen, so dass im Ergebnis sowohl erhebliche Schwierigkeiten als auch beträchtliche Zusatzkosten zu erwarten wären.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: ANO7191: Anordnung Nr.7191 WH ZA Probebetrieb // ANO7226: Anordnung Nr.7226 Geotechnisches Monitoring Gleishalle, Ergänzung Messtechnik // ANO7270: Anordnung Nr.7270 Geotechnisches Monitoring U4/U5, hier: Verlängerung Messzeitraum // ANO7319: Die Vielzahl der Beanspruchungen an die Gleishalle, auch und insbesondere aus außervertraglichen Umständen (Wasserhaltung, Teilabbrüche Randbebauung, usw.) bedingen eine intensive und einheitliche messtechnische Überwachung der Tragwerksverformungen. Die nötigen Messwerte müssen generiert und dem zuständigen Tragwerksplaner zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Die Dauer dieser Leistung ist mit 10-15 Jahren zu veranschlagen. // ANO7391: in Anlehnung an die LV Position 03.06.0021 -Verpressen von Brunnen DN 150- die beiden Überlaufbrunnen ÜBr5 und ÜBr13 mit Ton-Zementsuspension drucklos zu verpressen. Ein Rückbau der Unterflurausbauten ist nicht erforderlich. Diese Leistung ist erforderlich weil gem. Prüfauflage und nach Rücksprache mit SWM das Verpressen der beiden ÜBr vor Beginn der ersten Bohrarbeiten unter der U1/U2 erforderlich ist und nach Einbau der Messtechnik (Permanent-WH + mindestens Schlauchwaagen) erfolgen muss. // ANO7392: Die gegenstädische Änderungsanordnung umfasst zwei Zwischenmessungen während den Bohrarbeiten zur Herstellung der Bohrungen (Horizontalinklinometer und Injektionsbohrungen) unter der U1/U2. Die zulässige Bohrlochabweichung ist gering, da sonst hier Bohrhindernisse angetroffen werden könnten. Hier sind die Zwischenmessungen erforderlich, weil überprüft werden muss, dass es zu keinen unzulässigen Bohrabweichungen kommt und/oder Hindernisse angetroffen werden. // ANO7398: Zur Ausführung der Bauleistung im Bereich der Westlichen Erweiterung umfasst die gegenständliche ANO7398 die Erweiterung des hauptvertraglichen geotechnischen Monitorings in dem o.g. Bereich gegenüber dem vertraglichen Bausoll. Im Rahmen der auszuführenden Leistungen im Bereich der Westlichen Erweiterung muss der Geomonitoring aus besonderen geologischen sowie technischen Gründen für diesen Bereich erweitert werden. Hierzu ist mit dieser Erweiterung des Geomonitoring die technische Bearbeitung, die Materialisierung, die entsprechende Installation und die Durchführung der Messungen und Implementierung in der Datenmanagementplattform enthalten. In diesem Sinne ist diese Erweiterung des Geomonitorings für die Westliche Erweiterung erforderlich und unabdingbar, weil diese für die fachtechnische und mangelfreie Ausführung der beauftragten Bauleistungen der Westlichen Erweiterung zur Feststellung der möglichen Verformungen benötigt ist.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: ORG-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 89 1308 72418
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Arge 2. S-Bahn Stammstrecke München Tunnel Hauptbahnhof
Registrierungsnummer: 23518806742
Stadt: München
Postleitzahl: 81379
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: 089 780250
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XX
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 11e5da45-252f-4c80-9f98-220e77b650bf - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2025 11:22:45 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 594558-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 174/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/09/2025