Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus

590982-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung – Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus
OJ S 173/2025 10/09/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus
Beschreibung: Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV.
Kennung des Verfahrens: ceb40a07-0238-4584-b6a8-04ffe1bf519e
Vorherige Bekanntmachung: 554226-2025
Interne Kennung: Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: (1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen. Die im Inhaltsverzeichnis der Vergabeunterlagen benannten nicht öffentlichen Unterlagen werden zum Schutz der Vertraulichkeit gemäß § 41 Absatz 3 VgV nur auf Anforderung in Textform über das Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform an dort registrierte Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgegeben. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. (2) Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 8 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung nach § 8 Absatz 1 HVTG gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 23 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 6 Absatz 2 HVTG). Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 und 2 „Tarifverträge für den Verkehr auf Schiene (SPNV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://staatsanzeiger-hessen.de und http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt. (3) Der Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag die Erklärung iSd. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage 32 der Vergabeunterlagen vor. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung gemäß Satz 1 von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 32 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. (4) Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß § 131 Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Betrug: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Korruption: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 2 GWB. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf alle in Ziffer 2.1.6 der Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: (1) Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i.S.d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. (2) Zum Beleg, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, hat der Bewerber mit Teilnahmeantragsabgabe eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vorzulegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bewerber ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage 29 auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. (3) Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Bewerbern / Bietern bzw. Beweber- / Bietergemeinschaften, die die Anforderungen gemäß den Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ oder „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ nicht erfüllen, oder bei denen einer der in § 57 Absatz 1 VgV genannten Ausschlussgründe vorliegt, werden ausgeschlossen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: S-Bahn Teilnetz Gallus
Beschreibung: Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden Linien zu erbringen: - S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – F-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf; - S4: Kronberg – Niederhöchstadt – F-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen; - S5: Usingen – Friedrichsdorf – Bad Homburg – F-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Ost – Hanau Hbf; - S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd. Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Fahrplanjahr 2033 insgesamt ca. 6,9 Mio. Zugkilometer/Jahr. Das o. g. Teilnetz wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Interne Kennung: S-Bahn Teilnetz Gallus
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Leistungsänderungen im Fahrplanangebot und Nachbestellung zusätzlicher Fahrzeuge. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen bzw. können als Ergebnis der Verhandlung in die künftigen Vergabeunterlagen einbezogen werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wetteraukreis (DE71E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/12/2032
Enddatum der Laufzeit: 12/12/2054
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber lässt eine gleitende Betriebsaufnahme zu, die eine Verkürzung bzw. Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zu 6 Monate zur Folge haben kann. Näheres ist in Kapitel 3.4 Absätze 3 und 4 der Leistungsbeschreibung geregelt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das Verhandlungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt: Im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) erfolgt die Auswahl geeigneter Teilnehmer als Bieter für die sich daran anschließende Angebots- und Verhandlungsphase (2. Stufe). Der Auftraggeber wird nur Bewerber für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens zulassen, die die Eignungskriterien „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass weniger als drei geeignete Bewerber für die 2. Stufe zugelassen werden, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren mit allen geeigneten Bewerbern fortzuführen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: (1) Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bewerber die zur Ausführung des Auftrags erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. (2) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen der Bewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats belegen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Angabe der Berufs- oder Handelsregister-Nummer im Teilnahmeantrag. Sofern die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber dies im Teilnahmeantrag anzukreuzen. (3) Darüber hinaus muss der Bewerber (im Fall einer Bewerbergemeinschaft mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft) als Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über eine Unternehmensgenehmigung im Sinne von § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG verfügen oder belegen, dass diese nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber hat deshalb mit Teilnahmeantragsabgabe eine zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 AEG vorzulegen oder durch Vorlage einer zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe gültigen Genehmigung nach § 6f Absatz 1 AEG zu belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. (4) Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach Absatz 3 nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: (1) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Der Bewerber hat folgende Anforderung zu erfüllen: einen mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Mindestjahresumsatz in Höhe von 35 Millionen EUR netto im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr. (2) Der Bewerber weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerber über den mit der Durchführung von SPNV-Leistungen erzielten Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr nach. Unter SPNV-Leistungen versteht der Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, hierzu zählt kein Stadtbahn-, U-Bahn- oder Straßenbahnverkehr. (3) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Erklärung darzulegen. Zusätzlich hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit Teilnahmeantragsabgabe eine entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegt, vgl. § 47 Absatz 1 VgV. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe für die finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bewerber einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die vorgenannten Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen dürfen für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarungen und Verpflichtungserklärungen zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. (4) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 3 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (5) Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (1) Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. (2) Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit der Teilnahmeantragsabgabe über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können bis zur Betriebsaufnahme beschafft werden. (3) Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Teilnahmeantragsabgabe eine Referenz über einen in den letzten drei Jahren ausgeführten Dienstleistungsauftrag im SPNV mit mindestens 3,5 Millionen Zugkilometern p.a. zu benennen, mit Angabe der zugkilometrischen Gesamtbetriebsleistung im 1. Fahrplanjahr, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Unter SPNV versteht der Auftraggeber öffentlichen Personennahverkehr, der auf Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erbracht wird, hierzu zählt kein Stadtbahn-, U-Bahn- oder Straßenbahnverkehr. (4) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bewerber mit Teilnahmeantragsabgabe durch Vorlage einer entsprechende Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV) und dass der Dritte, der über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, die Leistung erbringt, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die vorgenannte Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen VSV von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst / widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung oder Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein, wobei ihr Stichtag zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. Auf Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wird hingewiesen: Danach scheidet eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aus, wenn der Bewerber aufgrund der Eignungsleihe und der Anforderungen des § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV nicht in der Lage sein wird, einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistungen im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 selbst zu erbringen. (5) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 4 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den hiesigen Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (6) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die vom Bieter angebotenen und vom Auftraggeber über die Vertragslaufzeit fortgeschriebenen Preise. Weitere Einzelheiten sind der Ziffer 17 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe-rmv.de/E98961248
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe-rmv.de/E98961248
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/10/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: USt.-IdNr.: DE 113847810
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 7
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Tobias Norgall
Telefon: +49 6192 294 634
Internetadresse: https://www.rmv.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: Tel.Nr. 06151126603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5cc3d041-f2d0-4949-8f6d-da8b6658a925 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/09/2025 14:34:36 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 590982-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 173/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/09/2025

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Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kefenrod
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Münster (Hessen)
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
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Waldsolms
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