Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Datenmanagementplattform

566862-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Datenmanagementplattform
OJ S 166/2025 01/09/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Datenmanagementplattform
Beschreibung: Rahmenvereinbarung zum Implementieren und Betrieb einer Datenmanagementplattform als SaaS.
Kennung des Verfahrens: 5752b011-0f7a-42fe-ab2f-e3c3926b8e9d
Interne Kennung: ekom21-2021-0003
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es findet das Beschaffungsrecht des Landes Hessen Anwendung. Das Vergabeverfahren wird durch die ekom21-KGRZ eigenverantwortlich geführt.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Datenmanagementplattform
Beschreibung: Die Auftraggeberinnen möchten ihre Kommunen bei der Entwicklung von Smart City - Smart Region Services unterstützen. Dazu soll eine offene urbane / regionale Datenplattform angeboten werden, die die Entwicklung und den Betrieb von datenbasierten Smart City - Smart Region Services ermöglicht. Die Datenplattform soll von dem Auftragnehmer selbst mandantenfähig als Software as a Service für die kommunalen Mitglieder derAuftraggeberinnen betrieben werden. Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: ekom21-2021-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 72 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren ist beendet. § 135 GWB bestimmt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 20 000 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Die ekom21 - KGRZ und die KIV Thüringen GmbH haben am 12.11.2021 eine Rahmenvereinbarung der Fa. T-Systems International GmbH über die Bereitstellung, den Betrieb und die Betriebsunterstützung, die Pflege und die Weiterentwicklung einer Datenmanagementplattform als Software as a Service (SaaS), Vertragsnummer: ekom21-2021-0003 geschlossen. Gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung findet der Abruf der Einzelaufträge bei Bedarf durch die ekom21 - KGRZ und die KIV Thüringen GmbH für deren bezugsberechtigten Mitglieder bzw. deren bezugsberechtigten Gesellschafter statt (nachfolgend "Bezugsberechtigte" genannt); die Bezugsberechtigten sind grundsätzlich Kommunen. Der Zuschlag erfolgte nach Durchführung eines EU-weitenVerhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Auftragsbekanntmachung vom 22.02.2021 bei der Eröffnung des Vergabeverfahrens (Abl. 2021/S 36-90306) bestimmte eine Laufzeit von 72 Monaten. Der Wert der Rahmenvereinbarung ist auf EUR 20 Mio. (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Die ekom21 - KGRZ ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Die KIV Thüringen GmbH ist kommunaler IT-Dienstleister für Thüringen. Gesellschafter sind der Freistaat Thüringen, Kommunen aus Thüringen und die ekom21 - KGRZ. Beide Auftraggeberinnen sind öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB und zentrale Beschaffungsstellen im Sinne des § 120 Abs. 4 GWB. Sie agieren jedoch nicht in Vertretung der Bezugsberechtigten, sondern beschaffen Leistungen und veräußern diese weiter an ihre Mitglieder. Nach entsprechender Vertragsänderung nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. c) GWB sind mit Wirkung zum 01.08.2023 die ekom21 und die KIV Thüringen GmbH in die Position der (Haupt-) Auftragnehmerinnen eingetreten. Sie übernahmen alle Rechte und Pflichten der bisherigen Auftragnehmerin gegenüber dem Nachunternehmer Urban Software Institute GmbH für den Betrieb, die Entwicklung und den Systemservice der Datenplattform. Nun soll die Regelung über die Bezugsberechtigten der ekom21 inhaltlich geändert und erweitert werden. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sollen auch die Beteiligungen (govdigital eG, ProVitako eG etc.) und weitere Kunden der ekom21, die keine Mitglieder sind, werden. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung wird nicht geändert. Dadurch muss der Vertrag mit der früheren Nachunternehmerin Urban Software Institute GmbH geändert werden, wobei diese Änderung keine Auswirkung auf den Höchstwert der derzeitigen Rahmenvereinbarung hat. Die Änderung ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig, da es sich um das Beschaffen von zusätzlichen Leistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und nachträglich erforderlich geworden sind. Der Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen unzumutbar und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Es liegt kein Überschreiten der 50 %-Wertgrenze der ursprünglichen Auftrags vor.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 20 000 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Urban Software Institute GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: ekom21-2021-0003

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Internetadresse: https://www.ekom21.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Registrierungsnummer: DE 156892634
Stadt: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land, Gliederung (NUTS): Gotha (DEG0C)
Land: Deutschland
Telefon: 064198300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Urban Software Institute GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE285697995
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 507b7c37-4fab-44ee-a436-37f373fad451 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/08/2025 12:57:27 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 566862-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 166/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/09/2025

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