Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung von einem Ölspurfahrzeug für die Berufsfeuerwehr Hanau

546270-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung von einem Ölspurfahrzeug für die Berufsfeuerwehr Hanau
OJ S 159/2025 21/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von einem Ölspurfahrzeug für die Berufsfeuerwehr Hanau
Beschreibung: Der Magistrat der Stadt Hanau beabsichtigt ein Ölspurbeseitigungsfahrzeug für die Berufsfeuerwehr Hanau gemäß dieser Leistungsbeschreibung zu beschaffen. Dabei handelt es sich um ein Ölspurbeseitigungsfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 16t. Die Ausschreibung erfolgt neben dem Allgemeinen Teil, welcher für die Lose bindend ist, in zwei Losen: - Los 1: Fahrgestell - Los 2: Technischer Auf-/Ausbau Es können für beide Lose ein Angebot abgegeben werden.
Kennung des Verfahrens: 81bf35e1-a6a5-42ff-9296-b5a48f98bf94
Interne Kennung: 66-25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34139000 Fahrgestelle
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe auswählen, wenn keine besonderen gewünscht sind. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe belegt worden ist.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Frontlenker-Fahrgestell der 16t-Klasse
Beschreibung: Frontlenker-Fahrgestell der 16t-Klasse. Das Fahrgestell muss für die Belastungen und die auftretenden Kräfte eines Ölspurbeseitigungsfahrzeuges geeignet sein. Insbesondere muss bei der Konfiguration des Fahrgestelles dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Fahrgestell nahezu dauerhaft mit dem zul. Gesamtgewicht belastet wird. Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik, den Unfallverhütungsvorschriften, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den feuerwehrtechnischen Richtlinien entsprechen. Sollten sich während der Bauphase technische Neuerungen ergeben, muss es möglich sein diese u. U. in das Projekt einfließen zu lassen.. Die Abnahme des Fahrgestelles durch den Auftraggeber erfolgt beim Aufbauhersteller. Terminvereinbarung min. 14 Tage vor Abnahmetermin. Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen (Zertifikat). Das Fahrzeug muss in Bezug auf Konstruktion, Abmessungen, Fahrzeuggesamtmasse und Achslasten der StVZO entsprechen. Um die Angebote besser werten zu können, sollten auch für alle Alternativ- bzw. Eventualpositionen Angebote abgegeben werden. Im Leistungsverzeichnis sind Hersteller von Ausrüstungsgegenständen nach den praktischen Erfahrungen der Berufsfeuerwehr Hanau genannt. Es können auch gleichwertige Ausrüstungsgegenstände auf einem gesonderten Blatt mit Preisangabe angeboten werden. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Ausrüstungsgegenstände ist schriftlich nachzuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf des gesamten Beschaffungsvorganges zu gewährleisten, ist vom Auftragnehmer maximal ein deutschsprachiger Vertreter aus dem kaufmännischen Bereich und ein deutschsprachiger Vertreter aus der Konstruktion zu benennen, die den Gesamtauftrag durchgehend, einschließlich dem Konstruktionsgespräch, den Zwischen- und der Endabnahme, begleiten. Die Beladung wird zum Großteil durch den Auftraggeber beigestellt und muss in das Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen verladen werden. Für Ausrüstungsgegenstände, die nicht geliefert werden können, ist nach Vorgabe des Auftraggebers der erforderliche Platzbedarf zu berücksichtigen und entsprechende Halterungen einzubauen. Für die Anlieferung der Ausrüstungsgegenstände ist mind. 10 Werktage vor Anlieferung ein Termin zu vereinbaren. Nach der Auftragserteilung ist vor Erstellen des Beladeplanes ein Konstruktionsgespräch beim Aufbauhersteller zu führen. Weiterhin ist das Fahrzeug nach dem Beladeplan bzw. dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers auszurüsten. Dieses Inventarverzeichnis dient als Grundlage für einen vom Auftragnehmer zu erstellenden Beladeplan, der dem Auftraggeber zur Genehmigung rechtzeitig vorzulegen ist.
Interne Kennung: LOT-0001 66-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Es sind mehrere Zuschlagskriterien vorhanden. Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium sondern auch Technischer Wert Die Bewertung erfolgt über eine angefügte Bewertungsmatrix > „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Bewertungsgrundlagen Ein Angebot führt zum Ausschluss, sobald eine als „Ausschlusskriterium“ (AK) bewertete Position nicht erfüllt wird. Jede Positionszeile muss durch ein deutlich sichtbares Kreuz bearbeitet werden. Eine Position gilt automatisch als nicht erfüllt, wenn weder „ja“ noch „nein“ angekreuzt ist. Bei den punktbewerteten Positionen gibt es grundsätzlich für eine erfüllte Forderung die volle Punktzahl, bei nicht erfüllter Forderung keine Punkte. Ausnahmen bilden einzelne Positionen mit abgestufter Bewertung (Abstufung wird an entsprechender Stelle dargestellt). Zuschlag zur Lieferung der Leistung erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Die Bewertung erfolgt über eine angefügte Bewertungsmatrix > „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91237683
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E91237683
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/09/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungsfrist beträgt 6 Kalendertage. In den Feldern der Bieterangaben zum Fahrgestell, und Aufbau muss zwingend ein Eintrag erfolgen. In den Tabellenspalten ist jeder Forderung ein Kriterium zugeordnet. Dabei steht ein „A" für ein Ausschlusskriterium und ein „BW" für ein Bewertungskriterium. Bei einem Ausschlusskriterium muss die geforderte Leistung erbracht werden. Der Bieter bestätigt mit einem Kreuz bei „ja" im Feld, dass er die Leistung erbringt. Das Nichterbringen einer geforderten Leistung führt zum Ausschluss des abgegebenen Angebotes. Technische Grenzwerte, die ein Minimum oder ein Maximum fordern, müssen zwingend eingehalten werden. Sie gelten als Ausschlusskriterien. Bei Wertungskriterien wird der Eintrag des Bieters nach den veröffentlichten Kriterien bewertet. Die eingetragenen Werte werden Teil des Vertrages und werden bei der Endabnahme kontrolliert. Das Nichterbringen einer zugesicherten Leistung führt zum Rücktritt von dem Vertrag. Der Bieter hat mit der Abgabe seinen Angebots folgende Unterlagen, Formblätter, Erklärungen und Nachweise zu erbringen: -633 Angebotsschreiben -Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm -234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft -235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -124 Eigenerklärung Eignung -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, - Eigenerklärung Russlandsanktionen, - Eigenerklärung Tariftreue, - Eine Referenzliste von Fahrzeugen des Ausgeschriebenen Typs - Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer, sofern er nicht selbst der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf. - Eine Fahrzeugaufbauskizze mit allen wichtigen Längen- und Höhenmaßen und mit den Abmessungen der Feuerwehr-Geräteräume. - Technische Datenblätter und der Ausstattungsumfang - Eine detaillierte Prospekte oder Beschreibungen über das Fahrgestell. - Leistungsbilanz7Energiebilanz - Fahrwerteübersicht (Technisches Datenblatt) mit Angaben zu Bremsweg, Verbrauch, Abgase-Emission und Wendekreis. - Umweltkriterien, Angabe über die Einstufung des Motors nach der abgasnorm. - Konformitätserklärung, dass das angebotene Produkt allen Richtlinien und angewandten Normen entspricht - Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen (Zertifikat). -Dem Angebot ist die Werkstattpreisliste, bzw. Kostenkalkulation der Werkstattkosten beizulegen.Hieraus müssen die Kosten für Werkstattaufenthalt, Personal-/, Monteur-/ und Fahrtkosten nachvollziehbar erkennbar sein -Bezüglich des Baufortschrittes und der einzubauenden Komponenten ist eine lückenlose, schriftliche Dokumentation (Bilder, Zeichnungen, Schaltpläne, usw.) durch den Auftragnehmer, nachvollziehbar durchzuführen -detaillierten Fertigungs- und Terminplan unter Angabe der einzelnen Baufortschritte beizulegen - Angabe Liefertermin Fahrgestell sowie Regelungen bezüglich einer möglichen Konventionalstrafe bei Lieferverzögerung gem. Leistungsverzeichnis Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unterlagen Auf gesondertes Verlangen, spätestens mit Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen vorzulegen: Vor der Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer sofern er nicht der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/09/2025 09:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Elektronisch über die Vergabeplattform
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungen erfolgen analog der einzelnen Liefer-/Baufortschritte in 4 Teilzahlungsraten. LOS 1 100% des Fahrgestells nach der Lieferung des Fahrgestells bei vertraglicher Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Technischer Auf-/Ausbau
Beschreibung: Aufbau eines Ölspurbeseitigungsfahrzeuges mit einer Reinigungshaube an der Front (Breite >1600mm), mind. 5200l Frischwassertank und mind. 5700l Schmutzwassertank auf einem 16t-Frontlenlerfahrgestell. Das Fahrgestell wird separat beschafft. Im Leistungsverzeichnis sind Hersteller von Ausrüstungsgegenständen nach den praktischen Erfahrungen der Berufsfeuerwehr Hanau genannt. Es können auch gleichwertige Ausrüstungsgegenstände auf einem gesonderten Blatt mit Preisangabe angeboten werden. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Ausrüstungsgegenstände ist schriftlich nachzuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf des gesamten Beschaffungsvorganges zu gewährleisten, ist vom Auftragnehmer maximal ein deutschsprachiger Vertreter aus dem kaufmännischen Bereich und ein deutschsprachiger Vertreter aus der Konstruktion zu benennen, die den Gesamtauftrag durchgehend, einschließlich dem Konstruktionsgespräch, den Zwischen- und der Endabnahme, begleiten. Die Beladung wird zum Großteil durch den Auftraggeber beigestellt und muss in das Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen verladen werden. Für Ausrüstungsgegenstände, die nicht geliefert werden können, ist nach Vorgabe des Auftraggebers der erforderliche Platzbedarf zu berücksichtigen und entsprechende Halterungen einzubauen. Für die Anlieferung der Ausrüstungsgegenstände ist mind. 10 Werktage vor Anlieferung ein Termin zu vereinbaren. Nach der Auftragserteilung ist vor Erstellen des Beladeplanes ein Konstruktionsgespräch beim Aufbauhersteller zu führen. Weiterhin ist das Fahrzeug nach dem Beladeplan bzw. dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers auszurüsten. Dieses Inventarverzeichnis dient als Grundlage für einen vom Auftragnehmer zu erstellenden Beladeplan, der dem Auftraggeber zur Genehmigung rechtzeitig vorzulegen ist.
Interne Kennung: LOT-0002 66-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Bezeichnung: Es sind mehrere Zuschlagskriterien vorhanden. Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium sondern auch Technischer Wert Die Bewertung erfolgt über eine angefügte Bewertungsmatrix > „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Bewertungsgrundlagen: Ein Angebot führt zum Ausschluss, sobald eine als „Ausschlusskriterium“ (AK) bewertete Position nicht erfüllt wird. Jede Positionszeile muss durch ein deutlich sichtbares Kreuz bearbeitet werden. Eine Position gilt automatisch als nicht erfüllt, wenn weder „ja“ noch „nein“ angekreuzt ist. Bei den punktbewerteten Positionen gibt es grundsätzlich für eine erfüllte Forderung die volle Punktzahl, bei nicht erfüllter Forderung keine Punkte. Ausnahmen bilden einzelne Positionen mit abgestufter Bewertung (Abstufung wird an entsprechender Stelle dargestellt). Zuschlag zur Lieferung der Leistung erhält der wirtschaftlichste Anbieter. Die Bewertung erfolgt über eine angefügte Bewertungsmatrix > „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E91237683
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E91237683
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungsfrist beträgt 6 Kalendertage. In den Feldern der Bieterangaben zum Fahrgestell, und Aufbau muss zwingend ein Eintrag erfolgen. In den Tabellenspalten ist jeder Forderung ein Kriterium zugeordnet. Dabei steht ein „A" für ein Ausschlusskriterium und ein „BW" für ein Bewertungskriterium. Bei einem Ausschlusskriterium muss die geforderte Leistung erbracht werden. Der Bieter bestätigt mit einem Kreuz bei „ja" im Feld, dass er die Leistung erbringt. Das Nichterbringen einer geforderten Leistung führt zum Ausschluss des abgegebenen Angebotes. Technische Grenzwerte, die ein Minimum oder ein Maximum fordern, müssen zwingend eingehalten werden. Sie gelten als Ausschlusskriterien. Bei Wertungskriterien wird der Eintrag des Bieters nach den veröffentlichten Kriterien bewertet. Die eingetragenen Werte werden Teil des Vertrages und werden bei der Endabnahme kontrolliert. Das Nichterbringen einer zugesicherten Leistung führt zum Rücktritt von dem Vertrag. Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes folgende Unterlagen, Formblätter, Erklärungen und Nachweise zu erbringen: -633 Angebotsschreiben -Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm -234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft -235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -124 Eigenerklärung Eignung -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung -Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB, -Eigenerklärung Russlandsanktionen, -Eigenerklärung Tariftreue, -Eine Referenzliste von Fahrzeugen des Ausgeschriebenen Typs -Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer, sofern er nicht selbst der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf. -Eine Fahrzeugaufbauskizze mit allen wichtigen Längen- und Höhenmaßen und mit den Abmessungen der Feuerwehr-Geräteräume. -Technische Datenblätter und der Ausstattungsumfang -Eine detaillierte Prospekte oder Beschreibungen über das Fahrgestell. -Leistungsbilanz7Energiebilanz -Fahrwerteübersicht (Technisches Datenblatt) mit Angaben zu Bremsweg, Verbrauch, Abgase-Emission und Wendekreis. -Umweltkriterien, Angabe über die Einstufung des Motors nach der abgasnorm. -Konformitätserklärung, dass das angebotene Produkt allen Richtlinien und angewandten Normen entspricht -Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen (Zertifikat). -Bezüglich des Baufortschrittes und der einzubauenden Komponenten ist eine lückenlose, schriftliche Dokumentation (Bilder, Zeichnungen, Schaltpläne, usw.) durch den Auftragnehmer, nachvollziehbar durchzuführen -detaillierten Fertigungs- und Terminplan unter Angabe der einzelnen Baufortschritte beizulegen -Angabe Liefertermin Fahrgestell sowie Regelungen bezüglich einer möglichen Konventionalstrafe bei Lieferverzögerung gem. Leistungsverzeichnis Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind, falls gesondert: -236 Verpflichtungserklärung anderer Unterlagen Auf gesondertes Verlangen, spätestens mit Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen vorzulegen: -Vor der Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer sofern er nicht der Fahrgestellhersteller ist, eine Zertifizierung bzw. Bestätigung des Fahrgestellherstellers zu erbringen, dass er Fahrgestelle im Auftrag des Herstellers verkaufen und darauf aufbauen darf.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Elektronisch über die Vergabeplattform
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungen erfolgen analog der einzelnen Liefer-/Baufortschritte in 4 Teilzahlungsraten. LOS 2 50% des Aufbaus nach erfolgreicher Rohbauabnahme des Aufbaus 45% nach der erfolgreichen Endabnahme 5% nach 3-monatigen Betrieb (frei von Mängeln) Die einzelnen Teilzahlungsraten müssen durch urkundlich beglaubigte Bankbürgschaften (Auftragserfüllungsbürgschaften) gegenüber dem Auftraggeber gesichert werden. Die Bürgschaften (oder andere vereinbarte Sicherungsleistungen) müssen vor Auszahlung in unserem Hause vorliegen und in der Stadtkasse eingeliefert sein. Die Laufzeit der Bankbürgschaften muss dem Zeitraum der Herstellung und Lieferung der Leistung angepasst sein. Das Ablaufdatum ist dementsprechend anzugleichen. Auszahlungen ohne das Vorliegen einer entsprechenden Bankbürgschaft oder einer vergleichbaren Sicherungsmaßnahme, sind nicht möglich.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Hessen
Überprüfungsstelle: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Hanau Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
Registrierungsnummer: DE113525347
Postanschrift: August-Sunkler-Straße 3
Stadt: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Telefon: +496181 30006115
Internetadresse: https://www.bhg-hanau.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hessen
Registrierungsnummer: DE812056745
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: 06151126603
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9bcea2ec-bf01-47c0-81fc-1ad2cb2d64de - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/08/2025 11:18:09 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 546270-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 159/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/08/2025

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Griesheim
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Hanau
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Heusenstamm
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