1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Beschreibung: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Kennung des Verfahrens: bc3c52b0-539d-407f-a457-369ea9bc85c2
Interne Kennung: 60108-24 (LED)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwalbach am Taunus
Postleitzahl: 65824
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S57Z4 Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der SÜWAG Energie AG zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Beschreibung: Gegenstand ist die Umrüstung des bestehenden Straßenbeleuchtungsnetzes im Stadtgebiet auf LED-Technik. Die Leistungen umfassen insbesondere den Austausch der vorhandenen Leuchtköpfe gegen LED-Leuchten einschließlich Lieferung, Montage und Inbetriebnahme.
Interne Kennung: 60108-24 (LED)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schwalbach am Taunus
Postleitzahl: 65824
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin besteht ein Straßenbeleuchtungsvertrag, auf dessen Grundlage die Auftragnehmerin für den Betrieb und die Wartung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet der Auftraggeberin verantwortlich ist. Das gesamte Straßenbeleuchtungsnetz steht im Eigentum der Auftragnehmerin. Der bis zum Jahr 2028 laufende Vertrag räumt der Auftraggeberin lediglich ein Rückkaufsrecht nach Vertragsbeendigung ein. Eine Pflicht zur Veräußerung oder zeitweisen Überlassung besteht nicht und wurde von der Auftragnehmerin ausdrücklich abgelehnt. Der Aufbau eines zweiten Netzes ist aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen nicht tragfähig. Die Exklusivstellung der Auftragnehmerin beruht auf dem langfristigen Altvertrag und wurde nicht durch die Auftraggeberin herbeigeführt. Rechtlich oder wirtschaftlich zumutbare Mittel zur Änderung der Eigentumslage stehen nicht zur Verfügung. Ein Wettbewerb - auch in Form eines vereinfachten wettbewerblichen Verfahrens - würde ins Leere laufen, da alle potenziellen Anbieter auf die Infrastruktur der Auftragnehmerin angewiesen wären, zu der kein Zugang besteht. Es besteht daher ein tatsächliches und rechtliches Ausschließlichkeitsrecht der Auftragnehmerin, das die Vergabe im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SÜWAG Energie AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 13/08/2025
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus
Registrierungsnummer: 123456789
Postanschrift: Marktplatz 1-2
Stadt: Schwalbach am Taunus
Postleitzahl: 65824
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: 069170000154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126-601
Fax: +49 6151125-816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SÜWAG Energie AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE813216502
Postanschrift: Schützenbleiche 9-11
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 65929
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 973d6ef9-1553-4202-8a32-a86fd5927e9e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/08/2025 13:01:55 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 538969-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 157/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/08/2025