Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Beschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen

527479-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Beschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
OJ S 153/2025 12/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
Beschreibung: Beschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
Kennung des Verfahrens: b6177880-82da-497c-9183-212d801ec778
Interne Kennung: VG-3000-2025-0071
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48760000 Virenschutzsoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 058 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 470 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: Preis 70%, Kriterienkatalog 30%. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung: Z = P x 70 % + K x 30 % Der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, entsprechend der oben genannten Formel, hat, gesamt betrachtet, das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Sind die ermittelten Kennzahlen zweier Angebote identisch, ist für die Vergabeentscheidung der niedrigste Angebotspreis entscheidend. Danach entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei "Preisblatt" auf der Vergabeplattform). Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (264). Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Blatt "Bewertungskriterien" des Kriterienkatalogs (Datei "Kriterienkatalog" auf der Vergabeplattform). In diesem können maximal 264 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Korruption: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Betrug: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Antiviren- und Antispam-Lösung (Bereitstellung als Software, Software-Appliance oder Hardware-Appliance) in der E-Mail-Infrastruktur am Internetübergang des Landes Hessen
Beschreibung: Die Kommunikation und der Informationsaustausch mittels E-Mail mit externen Kommunikationspartnern über das Internet ist eine wesentliche Voraussetzung für die Aufgabenerfüllung der hessischen Landesverwaltung. Die HZD bietet deshalb ihren Kunden einen umfassenden, sicherheitstechnisch geschützten Zugang in das Internet. Ein entscheidender Teilbereich ist die Bereitstellung von E-Mail-Funktionalitäten. Umfang/Volumen a) Im Falle der Bereitstellung als Software oder Software-Appliance: Zeitlich befristete Überlassung einer Antivirus- und einer Antispam-Software-Lösung (On-Premises) für die Nutzung durch mindestens 175.500 Benutzer und die Annahme von mindestens 150.000 E-Mails täglich sowie für die anschließende notwendige Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen). oder b) Im Falle der Bereitstellung als Hardware-Appliance: Verkauf einer Antivirus-/Antispam-Hardware-Appliance-Lösung (On-Premises) für die Nutzung durch mindestens 175.500 Benutzer und den Versand von mindestens 150.000 E-Mails täglich sowie für die Sicherstellung von Hersteller-Subskription und Wartung für die Systeme und für die anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen). Gegenstand der Leistungserbringung ist die Überlassung einer geeigneten Antiviren- und Antispam-Software für E-Mail oder einer geeigneten Appliance-Lösung (Hard- oder Software-Appliance) im Umfeld des Internet-Zuganges des Landes sowie die dazugehörigen Pflege-Leistungen. Diese Lösung muss On-Premises arbeiten. Die Leistung umfasst die Komplexe: • Überlassung der Software (auch Software-Appliances) o Befristete Überlassung und Bereitstellung der Software • Pflege der Software o Bereitstellung aller aktuellen Software-Patches und -Updates (Hersteller-Subskription) und relevanter Informationen o Bereitstellung aktueller Signaturdateien • Bei Hardware-Appliances zusätzlich: o Überlassung und Bereitstellung der Hardware in Form einer Appliance-Lösung o Bereitstellung der nötigen Hersteller-Subskription und Wartungsleistungen für die Systeme • Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bei produktspezifischen Problemen bzw. Support Cases zu unterstützen. Hierunter sind alle Störungen zu fassen, welche die einwandfreie Funktion und/oder die Lauffähigkeit der Software und/oder der Appliance bzw. der Hardware beeinträchtigen. •Bei Bedarf: Abruf von Consulting- und betrieblichen Unterstützungsleistungen o bei der Integration der Lösung in die komplexen Netzinfrastrukturen und in die existierende Umgebung des Landes Hessen, o bei der Inbetriebnahme der Lösung (Installation, Konfiguration) sowie bei der Übernahme der Funktionen der bisherigen Lösung inklusive der Migration des Regelwerkes der existierenden Lösung auf die neuen Systeme. Besonderheiten zu den Produkten der Hersteller Kaspersky und Trellix Angebote, mit denen Produkte des Herstellers Kaspersky angeboten werden, werden für den Zuschlag abgelehnt. Ein Zuschlag auf solche Angebote erfolgt daher in diesem Vergabeverfahren nicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit dem 15. März 2022 vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). In der Handlungsempfehlung wird im öffentlichen Bereich geraten: "Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen/Rahmenbedingungen und Einrichtungen Kritischer Infrastrukturen sind in besonderem Maß gefährdet." Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlusssachengesetzes (HSÜVG) i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Sabotageschutzverordnung) ist im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung zur lebenswichtigen Einrichtung mit sicherheitsempfindlichen Stellen eingeordnet worden. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HSÜVG sind solche Einrichtungen "lebenswichtig", die "für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung zu einer Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dingen des Lebens führen oder erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde". Daher darf sich die HZD für das Land Hessen keinem erhöhten Risiko durch den Einsatz eines Virenschutzprodukts eines russischen Herstellers aussetzen, zu dessen Produkten noch dazu eine Warnung des BSI vorliegt. Ebenso werden Angebote abgelehnt, mit denen Produkte des Herstellers Trellix (ehemals McAfee) angeboten werden. Ein Zuschlag auf solche Angebote erfolgt daher in diesem Vergabeverfahren nicht. Produkte des Herstellers Trellix dürfen ebenfalls nicht angeboten werden, denn zur Sicherstellung eines mehrstufigen Scanprozesses, der den Empfehlungen des BSI entspricht, muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine andere Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Derzeit werden als landesinterne Virenschutz-Lösung die Produkte der Firma Trellix eingesetzt. Das Land Hessen hat in seiner "Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung" festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich, dass auch die HZD den Empfehlungen des BSI folgt und hinsichtlich der eingesetzten Virenschutzsoftware eine Dual-Vendor-Strategie verfolgt. Daher muss bei der neu zu beschaffender Lösung ein anderes Virenschutzprodukt zu Einsatz kommen als auf den Endgeräten. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsgegenstandes ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48760000 Virenschutzsoftwarepaket, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 27/10/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 058 200,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 2 470 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.470.000,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Je nach Art der in diesem Vergabeverfahren angebotenen Leistung ist entsprechend entweder Variante 1 oder Variante 2 mit den jeweils aufgeführten Anforderungen anzugeben: 1. Im Falle der Bereitstellung als Software oder Software-Appliance • Art: Überlassung von Antiviren-/Antispamsoftwarekomponenten für E-Mail und Pflege von Antiviren-/Antispamsoftwarekomponenten für E-Mail • Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 50.000 Nutzern und Annahme von mindestens 50.000 E-Mails täglich 2. Im Falle der Bereitstellung als Hardware-Appliance • Art: Verkauf einer Antivirus-/Antispam-Hardware-Appliance-Lösung sowie Wartung der Hardware und Pflege der Software • Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 50.000 Nutzern und Annahme von mindestens 50.000 E-Mails täglich (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/09/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: DE 113823665
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5bccfeb2-1a81-4020-8e0f-5aaf0eed6567 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/08/2025 13:56:52 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 527479-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/08/2025

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Helsa
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Neukirchen
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Waldeck
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