Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Neukirchen – Vilseck, Str. 5060, Ka-beltiefbau und Kabelverlegung

515518-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Neukirchen – Vilseck, Str. 5060, Ka-beltiefbau und Kabelverlegung
OJ S 149/2025 06/08/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Neukirchen – Vilseck, Str. 5060, Ka-beltiefbau und Kabelverlegung
Beschreibung: - Str. 5060 Neukirchen – Vilseck - KTB Str. 5904 km 45,000 – 45,550 - KTB Str. 5060 km 0,497 – 19,832 (teilweise Neubau, teilweise Bestand) - Kupfer- und LWL-Kabelverlegung (Kabelbestellung über AG) - BE- und Bereitstellungsfläche vorh.
Kennung des Verfahrens: 0d47e5e3-fca2-4b15-b452-a4b8b34a6fd4
Interne Kennung: 24FEI72168
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Vilseck
Postleitzahl: 92249
Land, Gliederung (NUTS): Amberg-Sulzbach (DE234)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. FUCHS Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. - Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo - Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neukirchen – Vilseck, Str. 5060, Ka-beltiefbau und Kabelverlegung
Beschreibung: - Str. 5060 Neukirchen – Vilseck - KTB Str. 5904 km 45,000 – 45,550 - KTB Str. 5060 km 0,497 – 19,832 (teilweise Neubau, teilweise Bestand) - Kupfer- und LWL-Kabelverlegung (Kabelbestellung über AG) - BE- und Bereitstellungsfläche vorh.
Interne Kennung: 541ac104-b3dd-400f-a7f2-bbab6f9eb1c2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Vilseck
Postleitzahl: 92249
Land, Gliederung (NUTS): Amberg-Sulzbach (DE234)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2024
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BUG Verkehrsbau SE
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024974393
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - BUG Verkehrsbau SE
Datum der Auswahl des Gewinners: 30/06/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 22/07/2024

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 58908040-65ff-4059-98ef-203ee774df6b-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: NT2 Wiederherstellung der Zugänglichkeit der Bestandskabelkanäle. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT3 Erhöhter Reinigungsaufwand durch verschobene Deckel und eingeschwommenem Dreck in den Kabelkanal. Die Leistung ist nicht Teil des Hauptvertrags. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT4 Aufgrund örtlicher Neigungsverhältnisse Leistung erforderlich, um das Aufstauen von Wasser zu verhindern. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB NT5 Spülen aufgrund Verschlammung von Nöten, um den Zustand der bestehenden Trassen erkennen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT6 Ein- und Ausbau der Schwellen von Nöten um einen regelkonformen Zustand nach erfolgter Gleisquerung herstellen zu können. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT7 Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT8 Zusatzleistungen (Profilierung, Rückbau, Beseitigung von Hindernissen) erforderlich, um im angegebenen Bereich einen neuen Betonkabel gemäß Richtlinie zu errichten. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT9 Neubau benötigt, um den bestehenden Zustand der Anlagen zu verbessern und eine ordnungsgemäße Entwässerung zu realisieren. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen NT10 Zur Vermeidung von Schäden an der Bestandsmuffe während der Bauarbeiten ist die Leistung erforderlich. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT11 Nahtloser Übergang zwischen neuen Kabelkanälen und Bestandskabelkanälen. Die Leistung ist nicht Bestandteild des Haupt- LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können. NT12 Leistung zur Gewährleistung der Sicherheit und Erhalt der bestehenden Kabelinfrastruktur. Die Leistung ist nicht Bestandteil des Haupt-LV. Besonderer zeitlicher Zwang durch Sperrpause gegeben. Ein Wechsel des AN sorgt für ein Verstreichen der Sperrpause ohne den Bau fortführen zu können. Arbeiten bzgl. Kabeltiefbau müssen in der vorliegenden Sperrpause umgesetzt werden. Ein Wechsel würde dafür sorgen, dass die Sperrpause ungenutzt verstreichen wird ohne den KTB bauen zu können.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: NT2 Abtrag der Bodenablagerungen auf den Bestands-Betonkabelkanälen. NT3 Freiräumen, Reinigen Betonkabelkanal mit aufliegendem Deckel. NT4 Freiräumen der Bahngrabensohle und Bahngrabenverrohrung km 2,0. NT5 Spülen der Bestandskabelschächte und Rohrtrassen am BÜ km 4,5. NT6 Schwelle verschlagen bei offenen Gleisdurchbrüchen. NT7 Rückbau Bestandskanal Gr.0 für Baufreiheit zum Neubau Betonkanal und RWK. NT8 Zusatzleistungen zum Neubau Betonkanal im Bereich km 0,4 bis km 1,2 bahnlinks. NT9 Neubau eines Drainagenversickerungssystems km 5,94 bis km 6,15. NT10 Zusatz Einbau Kabelkanal Gr. IV wegen Bestandsmuffe km 9,427. Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201-Contract) NT11 Zusatz Anschluss neuer BK I an Bestandskabelkanal. NT12 Mehraufwand bei Herstellung offener Gleisquerung wegen Bestandsanlagen.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FS-EI-S-E
Telefon: +49 8913086474
Fax: +49 89130872858
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BUG Verkehrsbau SE
Registrierungsnummer: c8042cd4-a986-4f49-8ed4-22a76af772a0
Postanschrift: Landsberger Straße 265 // Haus M
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Niederlassung Dresden
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8c924b40-f681-48c2-86cd-17ce7a67ca0c - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/08/2025 12:04:49 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 515518-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 149/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2025

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