Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Bauleistungen Kabeltiefbau ESTW Schirnding

511865-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – Bauleistungen Kabeltiefbau ESTW Schirnding
OJ S 148/2025 05/08/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bauleistungen Kabeltiefbau ESTW Schirnding
Beschreibung: Das Projekt im auszurüstenden Streckenabschnitt der Strecke 5903 zwischen Markt-redwitz(a) und Landesgrenze, km 125,468 – km 140,587, ist eine Maßnahme zur Um-setzung der Anforderungen an Strecken des TEN-Streckennetzes. Maßgebendes Ziel in der 1. Baustufe ist die Ausstattung des Streckenbereiches mit ETCS L2mS nach BTFS3 V3.0 inkl. Transition zum Nachbarland CZ. Bedingt dadurch ist ein Ersatz des bestehenden SpDr S60-Stellwerkes in Schirnding zum ESTW-A mit Anbindung an die ESTW-Z Marktredwitz notwendig. Die Inbetriebnahme für das Stellwerk ESTW-A in Schirnding ist voraussichtlich im März 2024, gefolgt von der Inbetriebnahme ETCS im Dezember 2025. Gegenstand der Vergabe sind Kabeltiefbauleistungen als Haupt- und Nebenbauleis-tungen für das unter Punkt I beschriebenes Projekt. Die Leistungen bestehen aus: • das Herstellen von Kabelkanälen → ca. 21 km • das Herstellen von Querungen → ca. 33 Stück • das Gründen von Signalfundamenten → ca. 38 Stück • Kabelverlegung → ca. 31,5 km • Schwellentausch → ca. 120 Stück
Kennung des Verfahrens: f6896454-b537-44e4-8b38-082a3acd4368
Interne Kennung: 23FEI70722
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Arzberg
Postleitzahl: 95659
Land, Gliederung (NUTS): Wunsiedel i. Fichtelgebirge (DE24D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH 2. PTB - Ingenieurbüro für Planung, Technologie und Bauüberwachung Magdeburg GmbH 3. DB Kommunikationstechnik GmbH 4. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG 5. INeTEC GmbH 6. DB Bahnbaugruppe GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bauleistungen Kabeltiefbau ESTW Schirnding
Beschreibung: Das Projekt im auszurüstenden Streckenabschnitt der Strecke 5903 zwischen Markt-redwitz(a) und Landesgrenze, km 125,468 – km 140,587, ist eine Maßnahme zur Um-setzung der Anforderungen an Strecken des TEN-Streckennetzes. Maßgebendes Ziel in der 1. Baustufe ist die Ausstattung des Streckenbereiches mit ETCS L2mS nach BTFS3 V3.0 inkl. Transition zum Nachbarland CZ. Bedingt dadurch ist ein Ersatz des bestehenden SpDr S60-Stellwerkes in Schirnding zum ESTW-A mit Anbindung an die ESTW-Z Marktredwitz notwendig. Die Inbetriebnahme für das Stellwerk ESTW-A in Schirnding ist voraussichtlich im März 2024, gefolgt von der Inbetriebnahme ETCS im Dezember 2025. Gegenstand der Vergabe sind Kabeltiefbauleistungen als Haupt- und Nebenbauleis-tungen für das unter Punkt I beschriebenes Projekt. Die Leistungen bestehen aus: • das Herstellen von Kabelkanälen → ca. 21 km • das Herstellen von Querungen → ca. 33 Stück • das Gründen von Signalfundamenten → ca. 38 Stück • Kabelverlegung → ca. 31,5 km • Schwellentausch → ca. 120 Stück
Interne Kennung: e4e1e2b2-5227-497b-9373-693a1e713895
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Arzberg
Postleitzahl: 95659
Land, Gliederung (NUTS): Wunsiedel i. Fichtelgebirge (DE24D)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 19/09/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Bauleistung für Kabel: Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes

6. Ergebnisse

6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bahnbau Weidlich GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024948536
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Bahnbau Weidlich GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/04/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 22/04/2024

7. Änderung

7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 9877d7ba-8081-4184-864a-e5d75990eb04-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA005 Die Abweichung wurde während der Bauarbeiten vor Ort festgestellt. Es handelt sich nicht um eine gesonderte Leistung, sondern um eine technisch notwendige vorbereitende Maßnahme, um die vertraglich geschuldete Leistung (Rammrohrgründung und Kabelschächte) überhaupt erbringen zu können. Der AN ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung erforderlich sind. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA014 Die Maßnahme wird unmittelbar nach den baulichen Maßnahmen, der Errichtung von Gleisquerungen, Schacht- und Muffenstandorten sowie ähnlichen baulichen Maßnahmen, ausgeführt, sodass die Prozesse zur gleichen Zeit stattfinden. Ein Wechsel des Bauunternehmers würde nicht nur Verzögerungen bei den Bauarbeiten nach sich ziehen, sondern auch zu möglichen Problemen bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen führen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA016 Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Erstellung des Aushubs ist aus technischen Gründen nicht möglich. Der derzeit beauftragte Unternehmer verfügt über die erforderliche Spezialtechnik und das notwendige Know-how zur fachgerechten Ausführung der Arbeiten unter den vorgefundenen Bodenverhältnissen. Ein Wechsel würde den Bauablauf erheblich stören, zu Verzögerungen führen und zusätzliche Kosten verursachen. Darüber hinaus bestehen vergaberechtliche und haftungsrechtliche Risiken, die einen Wechsel ausschließen. MKA019 Die Maßnahme wird unmittelbar während der baulichen Maßnahmen, der Errichtung der neuen Betonkabelkanäle und Schächte, ausgeführt, sodass die Prozesse zur gleichen Zeit stattfinden. Ein Wechsel des Bauunternehmers würde nicht nur Verzögerungen bei den Bauarbeiten nach sich ziehen, sondern auch zu möglichen Problemen bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen führen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA020 Die Maßnahme wird unmittelbar im Rahmen der baulichen Arbeiten zur Herstellung des neuen Kabelführungssystems ausgeführt. Das Kabelführungssystem wird in fortlaufender Bauweise entlang eines Strangs hergestellt und um diese fortlaufende Bauweise nicht zu unterbrechen, sind die Straßenquerungen notwendig. Ein Wechsel des Bauunternehmers würde nicht nur zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten führen, sondern auch mögliche Probleme bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen verursachen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein. MKA024 Die Maßnahme wird im Rahmen der baulichen Arbeiten zur Herstellung des neuen Kabelführungssystems ausgeführt. Das Kabelführungssystem entsteht in fortlaufender Bauweise entlang eines Strangs. Um diese fortlaufende Bauweise nicht zu unterbrechen, ist die Herstellung von Ausschnitten an den Betonkabelkanälen sowie in Kabelschächten zeitgleich mit den Arbeiten notwendig. Ein Wechsel des Bauunternehmens würde nicht nur zu Verzögerungen im Bauablauf führen, sondern auch potenzielle Probleme bei der Koordination der bereits begonnenen Teilmaßnahmen verursachen. Es entstehen zusätzliche Kosten durch eine doppelte Baustelleneinrichtung (BE-Flächen, Baubüro, Verwaltungsbereiche, sanitäre Einrichtungen, etc.). Zusätzlich müssten geeignete Flächen gefunden und reserviert werden. Bei der Aufteilung der Aufgaben zwischen unterschiedlichen Auftragnehmern könnten die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Falle von Fehlern schwer nachvollziehbar und klärbar sein.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA005 Bei der Herstellung der Signalgründungen und der Gleisquerungen wurde während der Bauarbeiten vor Ort eine Bodenklasse 6-7 festgestellt. Diese weicht im Wesentlichen von der im Bodengutachten und der im Hauptleistungsverzeichnis enthaltenen Bodenklasse 3-5 ab. Um die ausgeschriebenen Tiefbauleistungen ausführen zu können sind zusätzliche vorbereitende Leistungen wie Auflockerungsbohrungen und Felsfräsungen notwendig MKA014 Im Rahmen der Errichtung von Gleisquerungen, Schacht- und Muffenstandorten sowie ähnlichen baulichen Maßnahmen ist der anstehende Boden im Gleisbereich nicht für eine erneute Verwendung geeignet. Aus diesem Grund muss dieser Boden durch KG2-Material ersetzt werden. MKA016 Bei der Herstellung des Längstrassenaushubs wurde während der Bauarbeiten vor Ort eine Bodenklasse 6–7 festgestellt. Diese weicht wesentlich von der im Bodengutachten sowie im Hauptleistungsverzeichnis angegebenen Bodenklasse 3–5 ab. Um das ausgeschriebene Kabelführungssystem fachgerecht herstellen zu können, muss der Bodenaushub teilweise unter Einsatz einer Felsfräse und eines Anbaumeißels erfolgen – Leistungen, die im Hauptleistungsverzeichnis nicht enthalten sind. MKA019 Im Rahmen der neu zu bauenden Betonkabelkanäle und Schächte wurde festgestellt, dass sich in den Aushubbereichen teilweise alte Fundamente befinden. Diese müssen abgebrochen und abtransportiert werden, um den Neubau zu ermöglichen. MKA020 Um ein durchgängiges Kabelführungssystem zu gewährleisten, ist es notwendig, an den Bahnübergängen bei Bahn-km 132,500, 136,700 und 138,900 Straßenquerungen herzustellen. Da Tiefbauleistungen Teil der Beauftragung sind, werden diese Arbeiten fortlaufend durchgeführt. Die Herstellung von Straßenquerungen an den Bahnübergängen ist jedoch nicht Bestandteil des Hauptvertrages und wird daher als zusätzliche Leistung angezeigt. MKA024 Zum Herstellen einer durchgängigen Kabelführung ist es erforderlich, in bestehenden und neu zu errichtenden Betonkabelkanälen sowie in Kabelschächten Ausschnitte herzustellen. Diese Ausschnitte dienen dazu, die LST-Komponenten, wie beispielsweise Achszähler, Signale und weitere sicherheitsrelevante Einrichtungen, anschließen zu können. Da Tiefbauleistungen Teil der Beauftragung sind, werden diese Arbeiten fortlaufend durchgeführt. Die Herstellung von Ausschnitten an den Betonkabelkanälen sowie in Kabelschächten ist jedoch nicht Bestandteil des Hauptvertrags und wird daher als zusätzliche Leistung angezeigt.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-E
Telefon: +49 89130872535
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bahnbau Weidlich GmbH
Registrierungsnummer: 5ab9b1f1-89e1-4015-9fe8-cfe98eceda99
Postanschrift: Gewerbering 22
Stadt: Heinersdorfergrund
Postleitzahl: 08468
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bda7fe67-35df-4729-91f0-7f2420ce155e - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/08/2025 13:58:10 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 511865-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2025

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