1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2.1.
Verfahren
Titel: ABS 46/2 BA 1b - KIB 4 - Umbau Hp Holten u. EÜ Schmachtendorfer Str.
Beschreibung: Die Strecke 2270 wird am Hp Holten von zwei Gleisen auf drei Gleise ausgebaut. Für den Ausbau ist eine neue EÜ mit einer anliegenden Fußgängerbrücke neben der bestehenden EÜ zu bauen. Zudem ist ein neuer Bahnsteig zu errichten. Sowohl für den Bestandsbahnsteig als auch für den neuen Bahnsteig werden barrierefreie Zuwegungen und Treppen errichtet. Für eine neue Schallschutzwand ist ein Torsionsbalken zu errichten.
Kennung des Verfahrens: 67044032-ae7e-4e8e-87e7-39449411637e
Interne Kennung: 25FEI79183
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46147
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB E&C GmbH, 47058 Duisburg Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. - Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: ABS 46/2 BA 1b - KIB 4 - Umbau Hp Holten u. EÜ Schmachtendorfer Str.
Beschreibung: Die Strecke 2270 wird am Hp Holten von zwei Gleisen auf drei Gleise ausgebaut. Für den Ausbau ist eine neue EÜ mit einer anliegenden Fußgängerbrücke neben der bestehenden EÜ zu bauen. Zudem ist ein neuer Bahnsteig zu errichten. Sowohl für den Bestandsbahnsteig als auch für den neuen Bahnsteig werden barrierefreie Zuwegungen und Treppen errichtet. Für eine neue Schallschutzwand ist ein Torsionsbalken zu errichten.
Interne Kennung: a95c04c2-783d-40f2-88c1-3eb06887a9ad
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Oberhausen
Postleitzahl: 46147
Land, Gliederung (NUTS): Oberhausen, Kreisfreie Stadt (DEA17)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI) Konstruktiver Ingenieurbau: Stahlbetonbrücken Konstruktiver Ingenieurbau: Bauen unter Eisenbahnbetrieb Bauleistung für Kabel: Kabelführungssysteme incl. Tiefbau Bauleistung für Kabel: Kabelverlegung Spezialtiefbau: Gründungen Pfähle Spezialtiefbau: Verankerungen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Eiffage Infra-West GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 20251028553
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Eiffage Infra-West GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 31/03/2025
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 6b7974a7-60d4-482d-b800-fbc3b42707d0-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA1 Die Stopfarbeiten können kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA2 Die zusätzliche Leistung ist eine Erweiterung von durch den AN geschuldeten Leistungen. Daher ist eine gesonderte Ausschreibung aus technischen Gründen nicht möglich. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA3 Bei der Optimierung bzw. der Ausarbeitung des Entwurfs muss der ebenfalls im Auftrag enthaltene Bahnsteig 2 mit berücksichtigt werden. Beide Bauwerksplanungen sind derart verzahnt, dass diese kurzfristig nur vom gleichen Planer erstellt werden können. Für die notwendigen Abstimmungsarbeiten fehlt aufgrund der eingeschränkt verfügbaren Sperrpausen die Zeit. Auch die zu entwerfende Variante benötigt Sperrpausen, die bereits eingetaktet sind. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspuch nehmen. Im Anschluss würde die Variante zu einem Entwurf ausgearbeitet und erst nach Einarbeitung durch den aktuellen AN in den Entwurf könnte mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmbare Zeit verschieben. MKA4 Die Planung steht u. a. in Zusammenhang mit dem ebenfalls im Vertrag enthaltenen Torsionsbalken, dess Ausführugnplanung dirkte Auswirkung auf die Positionierung der Rampe hat. Auch die zu untersuchende Vraiante benötigt Sperrpausen, die bereits eingetaktet sind. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspuch nehmen, im Anschluss würde die Variante untersucht und bei erfolg oder misserfolg könnte dann erst mit der Ausführungsplanung begonnenwerden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein. MKA5 Bei der Optimierung des Entwurfs müssen die ebenfalls im Auftrag enthaltenen Eisenbahn- und die Fußgängeranüberführung Schmachtendorferstraße mit berücksichtigt werden. Beide Bauwerksplanungen sind derart verzahnt, dass diese kurzfristig nur vom gleichen Planer erstellt werden können. Für die notwendigen Abstimmungsarbeiten fehlt aufgrund der eingeschränkt verfügbaren Sperrpausen die Zeit. Durch die Abhängigkit zu den beiden Eisnabhnüberführungen müssen bei der Planung des Bahnsteig 2 auch die bereits eingetakteten Sperrpauen berücksichtigt werden. Eine gesonderte Ausschreibung würde ca. ein halbes Jahr in Anspuch nehmen, im Anschluss würde die Variante untersucht und bei Erfolg oder Misserfolg könnte dann erst mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Bei einem Zeitverzug von über einem halben Jahr würden die Sperrpausen nicht mehr einzuhalten sein und das Vertragsende würde sich auf aktuell unbestimmbare Zeit verschieben. MKA6 Die Erstellung des In situ Entsorgungskonzeptes und die Probenentnahme kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA7 Die zusätzliche Leistung ist eine Erweiterung von durch den AN geschuldeten Leistungen. Daher ist eine gesonderte Ausschreibung aus technischen Gründen nicht möglich. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA8 Die Einrichtung der mobilen Baustraße kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte. MKA9 Die Bereitstellungsfläche kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bauzeitverlängerung ca. 2 Jahre kommt und der AN zusätzliche Kosten für diese geltend machen könnte MKA10 Die bauzeitliche Entwässerung mittels fliegender Leitung kann kurzfristig nur von dem bereits gebundenen AN durchgeführt werden. Die Zeit für eine zusätzliche Ausschreibung würde dazu führen, dass der AN seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, da nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Sperrpausen zur Verfügung stehen. Der bestehende Vertrag könnte nicht innerhalb der Vertragslaufzeit durchgeführt werden, was zur Folge hätte, dass es zu einer erheblichen Bau
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA1 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Um den Bahnsteig zwei herstellen zu können muss zunächst der alte Bahnsteig abgerissen und entsorgt werden. Nach dem Rückbau des Bahnsteigs muss der Regelquerschnitt des angrenzenden Gleises hergestellt werden. Die notwendige Stopfleistung wurde nicht ausgeschreiben ist aber für die Erfüllung des Hauptvertrags zwingend erforderlich MKA2 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Der AG benötigt zusätzliche PKW Stellplätze und Sanitärcontainer, die nicht Teil der Ausschreibung sind. MKA3 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberführung (FÜ) vor. Der ausgeschriebene Entwurf ist nach Auffassung des AG und des AN, der seine Bedenken schriftlich geäußert hat, mit hohen Risiken verbunden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob die Herstellung beider Überführungen als Halbrahmen auf Bohrpfählen gegründet, eine wirtschaftliche Alternative darstellt. Die Machbarkeitsstudie wird durch den AN und den AG positiv bewertet, so dass im nächsten Schritt der Entwurf ausgearbeitet wird, der erforderlich ist, um mit der Hauptvertragsleistung 'Erstellung der Ausführungsunterlagen' fortzufahren. MKA4Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Rampe als barriefreien Zugang zum Bahnsteig 1 des Haltpunkts Holten vor. Der Bahnsteig 1 muss während der Herstellung der Rampe nutzbar bleibt. Der ausgeschriebene Entwurf ist nach Auffassung des AG und des AN mit hohen Risiken verbunden. Es besteht das Risiko, dass der Bahnsteig bei der Errichtung eines Verbaus, wie ausgeschrieben, irreperabel beschädigt wird. Um das Risiko zu vermeiden, ist die einfachste Lösung die Rampe um ca. 90° gedreht zu bauen und so den risikobehafteten Verbau entfallen zu lassen. Diese Lösung soll im Rahmen einer Variantenuntersuchung betrachtet und ggf. umgesetzt werden. MKA5 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Der ausgeschriebene Entwurf ist nach Auffassung des AG, der sich in Ausführung der Ausführungsplanung behindert sieht, fehlerbehaftet. Im Rahmen der Behinderungsanzeige wurden zahlreiche Fehler aufgzeigt, die eine Überarbeitung des Entwurfs erfordern MKA6 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Der abgebrochene Bahnsteig 2 wird ohne Zwischenlagerung direkt entsorgt. Das hierfür notwendige Entsorgungskonzept ist durch den AN zu erstellen und die Probenentnahme durch die BÜW mittels Schürfen zu unterstützen. MKA7 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Da zum Zeitpunkt der Baustelleneinrichtung auf der für die Container vorgesehenen Fläche keine Kampfmittelfreiheit vorliegt, werden die Container zunächst provisorisch auf dem P+R-Parkplatz errichtet. MKA8 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Um den Bahnsteig zwei herstellen zu können muss zunächst der alte Bahnsteig abgerissen und entsorgt werden. Der Zugang zum Bahnsteig wird über die ausgeschriebene BE-Fläche ermöglicht. Da in Oberhausen ein diffuser Kampfmittelverdacht vorliegt müssen alle Flächen, vor einer Nutzung durch den Kampfmittelräumdienst (KBD) freigegeben werden. Die Freigabe des KBD leigt nicht vor. Der Abriss des Bahnsteigs muss während der Sperrpause im August 2025 stattfinden. Da die Herstellung einer konventionellen Baustraße wegen der fehlenden Freigabe entfällt, wird durch den AN eine provisorische mobile Baustraße eingesetzt. Dies ist erforderlich um die Sperrpause nicht ausfallen zu lassen MKA9 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Für den notwendigen Erdaushub fehlen im Vertrag im Abschnitt Entsorgung die Bereitstellungsflächen. Da der AG die Entsorgung übernimmt und Zeit für die Beprobung durch die Bauüberwachung erforderlich ist, muss der Aushub in Mieten auf Bereitstellungsflächen zwischengelagert werden. MKA10 Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung der Ausführungsunterlagen und die Herstellung einer Eisenbahn- (EÜ) und einer Fußgängerüberfügung (FÜ) sowie den Neubau des Bahnsteig 2 vor. Für die Grünung der EÜ/FÜ ist das Pumpwerk der Entwässerung der Schmachtendorferstraße zu verlegen. Da die Verlegung in den Endzustand im Vorfeld zu zeitintensiv ist, wird das Pumwerk bzw. die Leitung zunächst provisorisch aus dem Baufeld gelegt.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-W-B
Telefon: +49 20330171758
Fax: +49 6926557894
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Eiffage Infra-West GmbH
Registrierungsnummer: 12703ead-770d-4c26-8e0f-1b201ac92dfc
Postanschrift: Neumühlenallee 32
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c46972e-a3a3-4b42-8136-cb428f145453 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/08/2025 12:44:47 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 512760-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 148/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2025