2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85149000 Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM5QM6 Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die vier Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Bewertungskriterien: Umsatz 10 Punkte Anzahl der Referenzen 10 Punkte Qualität der Referenzen 70 Punkte Mitarbeiterzahlen 10 Punkte Max Gesamtpunkte 100 6.3.1 Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Mehr als 0,5 Weniger als 0,75 1 Punkt Mehr als 0,75 Weniger als 1,0 2 Punkte Mehr als 1,0 Weniger als 1,25 3 Punkte Mehr als 1,25 Weniger als 1,5 4 Punkte Mehr als 1,5 Weniger als 1,75 5 Punkte Mehr als 1,75 Weniger als 2,0 6 Punkte Mehr als 2,0 Weniger als 2,25 7 Punkte Mehr als 2,25 Weniger als 2,5 8 Punkte Mehr als 2,5 Weniger als 3,0 9 Punkte Mehr als 3,0 10 Punkte 6.3.2 Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der Referenzen 6.3.2.1 Anzahl der Referenzen gemäß Anlage 2F5 > 3 3 Punkte > 4 4 Punkte > 5 5 Punkte > 6 6 Punkte > 7 7 Punkte > 8 8 Punkte > 9 9 Punkte > 10 10 Punkte 6.3.2.2 Qualität Im Kriterium der Qualität können insgesamt 70 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 2F5 ermittelt. Das Klinikum addiert hierzu die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage 2F5. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 70 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Die Angaben sind in Anlage 2F5 zu tätigen. 6.3.3 Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterzahlen Apotheker mit Zusatz Fachapotheke für klinische Pharmazie > 2 2,5 Punkte > 5 5 Punkt > 7 7,5 Punkte > 10 10 Punkte Apotheker mit Zusatz Fachapotheker für Arzneimittelinformation > 2 2,5 Punkte > 5 5 Punkt > 7 7,5 Punkte > 10 10 Punkte PTA > 5 2,5 Punkte > 10 5 Punkt > 15 7,5 Punkte > 20 10 Punkte PKA > 5 2,5 Punkte > 10 5 Punkt > 15 7,5 Punkte > 20 10 Punkte Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 10 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium 6.3.4 Gesamtauswahlentscheidung Es werden die vier geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis vier Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. 6.3.5 Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Betrug: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Korruption: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.