1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör
Beschreibung: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör.
Kennung des Verfahrens: b78e8770-a7ea-41bd-b447-47b1bc9083af
Interne Kennung: VG-3000-2025-0032
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31300000 Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Ort im Europäischen Wirtschaftsraum
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 554 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 554 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. (6) Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Preis zu 100 % Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (100 % Preis). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt.Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör
Beschreibung: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör" mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Über den Vorgängervertrag wurden, bezogen auf ein Kalenderjahr, die folgenden Kabelmengen in unterschiedlichen Längen, Farben und Steckerausführungen beschafft: • Kupfer-Patchkabel RJ45: ca. 35.000 • LWL- Multimode-Patchkabel: ca. 3.500 • LWL- Singlemode-Patchkabel: ca. 200 • vorkonfektionierte SM- und MM-LWL-Trunks (24 und 48 Fasern): ca. 30 • vorkonfektioniere RJ45-Trunks mit je 6 Kanälen: ca. 5 • Dienstleistung Monteurtage: ca. 15 Diese Angaben dienen lediglich als Information über die Vergangenheit und stellen keine Prognose für die Zukunft oder eine Abnahmeverpflichtung dar. Die ausgeschriebenen Kabel und das Netzwerkzubehör dienen zur Verkabelung verschiedenster Netzwerke in Hessen (LAN, RZ, WAN) auf der Basis von Ethernet, DDV und MPLS. Die Anbindung erfolgt in jeweils verschiedenen physikalischen Ausprägungen (Kupferkabel, Lichtwellenleiter), Festverbindungen und WDM-Technik. Zur Erfüllung der vertraglichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit im wesentlichen Produkte der folgenden Hersteller umgesetzt: Rosenberger-OSI, Leo-ni-Kerpen, Dätwyler, AMP/TEconnectivity, Knürr und Rital. Diese Aufzählung beinhaltet weder eine Rangfolge, noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit oder Geltung für künftige Anforderungen. Der Auftragnehmer kann und soll auch gleichwertige Artikel anderer Hersteller anbieten, die die zugehören Normen und Standards nachweisbar erfüllen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er bei auftretendem Bedarf von Neu- oder Nachfolgeprodukten auch auf andere als die genannten, sowie neue Hersteller und Lieferanten zurückgreifen kann. Für die Evaluierung von Neu- oder Nachfolgeprodukten gemeinsam mit der HZD ist ein fachkompetenter Ansprechpartner vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Neben der reinen Beschaffung werden zusätzlich bedarfsweise unterstützende Dienstleistungen bei der Konzeption und Durchführung von Netzwerkverkabelungs-, Aufbau- und Einbau- sowie Patcharbeiten benötigt, gegebenenfalls auch zur Unterstützung anderer, im Verkabelungsumfeld spezialisierter Dienstleister oder IT-Vorortbetreuern des Landes Hessen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb von Kabeln und Netzwerkzubehör. Die vom Auftragnehmer anzubietenden Produkte können vermutlich nicht über einen einzigen Lieferanten/Hersteller beschafft werden. Sie sind nach den Umständen auch nicht über die Preisliste eines Lieferanten/Herstellers beschreibbar. Daher erfolgt eine Unterteilung in Produktkategorien (siehe Ziffer 4.2 der LB). Zu jeder Produktkategorie muss der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe ein bis maximal zwei Produkt-Preislisten (Referenzpreislisten) nennen, deren Produkte für ihn und das Land Hessen generell beschaffbar sind und für die der Auftragnehmer sich verpflichtet, den auf die Produkte des Warenkorbs gegebenen Rabatt auch für ähnliche, Nachfolge- oder Ergänzungsprodukte dem Land Hessen zu gewähren. Der Auftragnehmer kann ein- und dieselbe Referenzpreisliste auch für mehrere der hier aufgeführten Produktkategorien benennen. Die angebotenen Komponenten müssen zu bestehenden Verkabelungssystemen und Büroinfrastruktur uneingeschränkt kompatibel sein. NICHT über die gegenständliche Beschaffung und diese Leistungsbeschreibung abgedeckt sind fest mit den Gebäuden verbundene, bauseitig zu erstellenden Verkabelungen einschließlich der Grundausstattung an Netzschränken samt zugehörigen Leistungen. In der nLeistungsbeschreibung werden die geforderten Spezifikationen und technischen Details der vom Bieter zu liefernden Kabeltypen im Detail beschrieben. Die Produkte werden in folgende Kategorien unterteilt (siehe Ziffer 4.2 der LB): • Kupfer- Rangier- und Anschlusskabel • LWL-Patchkabel • Werkseitig vorkonfektionierte LWL- und Kupferkabel-Trunkkabel • Zubehör (Rangierfelder, Befestigungsmaterial, LWL-Reinigungssets, Kupplungen, Keystone-Module und Patchfelder) Die detaillierte Auflistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um Unterstützungs-Dienstleistungen in Bezug auf Einbau vorkonfektionierter Trunk-Verkabelung, Montage- und Patcharbeiten, sowie Erstellung und Dokumentation komplexer Verkabelungskonzepte. Diese Dienstleistungen sind nach entsprechender Vorgabe des Auftraggebers abrufbar. Bei Bedarf werden diese Unterstützungsleistungen voraussichtlich im Umfang von insgesamt ca. 5 % des Liefervolumens abgerufen. Dies stellt keine Mindestabnahmemenge dar, sondern dient lediglich der Kalkulation des Angebotes. Der Auftragnehmer bietet in den zwei Dienstleistungskategorien an: - Techniker - Ingenieure Servicezeiten: Montag bis Freitag: 7:00 - 18:00 Uhr, gesetzliche Feiertage in Hessen und Rheinland-Pfalz (je nach Lieferort) ausgenommen. Es ist zu beachten, dass im Vorfeld von Vor-Ort-Aktivitäten in Sicherheits- und Serverräumen der HZD für tätig werdende Mitarbeiter des Auftragnehmers rechtzeitig vor deren erstmaligem Einsatz eine individuell zu erfolgende Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG - Stufe2) zu veranlassen ist (siehe hierzu auch Rahmenvertrag Ziffer 28). Die detaillierte Beschreibung und Anforderungen der Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 31300000 Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 554 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 554 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.554.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340 0
Fax: +49 611340 1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3cba2827-0c3d-4a94-929a-5e485a79821e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2025 08:48:37 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 504230-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/08/2025