2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Burghaun
Postleitzahl: 36151
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: a) Die Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG zur Verfügung. b) Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform darauf hinzuweisen. c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in den Eignungskriterien unter 5.1.9 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. (Siehe auch Vergabeunterlagen - Anlage 02: Wertungsmatrix Stufe 1) d) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich. e) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird. f) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch (exakt gleiche bzw. Höchstpunktzahl), behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen. g) Bei weniger als drei Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen. h) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter den Links https://www.burghaun.de/datenschutz/ einsehbar.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Ein Ausschluss ist möglich, wenn Ausschlussgründe nach § 123 (zwingende Ausschlussgründe) und § 124 (fakultative Ausschlussgründe) GWB vorliegen.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Ausschlusskriterien sind unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung (Kriterium 1. Eignung zur Berufsausübung) genannt. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB.