Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienbündel "06 Teil 1: Gelnhausen/Langenselbold"

466563-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Linienbündel "06 Teil 1: Gelnhausen/Langenselbold"
OJ S 135/2025 17/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KVG Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Linienbündel "06 Teil 1: Gelnhausen/Langenselbold"
Beschreibung: Linie MKK-66 Breitenborn – Gründau – Gelnhausen Linie MKK-67 Breitenborn – Gründau – Niedermittlau - Gelnhausen Linie MKK-68 Langenselbold – Gründau – Gelnhausen Die Linien bedienen die Schulstandorte der weiterführenden Schulen in Gelnhausen, Langenselbold und Gründau, der Berufsschulen in Gelnhausen sowie der Grundschule in Gründau Lieblos. Die Linie MKK-66 bindet die Gemeinde- und Ortsteile Gründau Breitenborn, Gründau Hain-Gründau, Gründau Mittel-Gründau, Gründau Niedergründau, Gründau Rothenbergen (alle zusammen mit der Linie MKK-67), Gründau Gettenbach sowie Gründau Lieblos und Gelnhausen Roth (beide zusammen mit der Linie MKK-68) an die Kernstadt des Mittelzentrums Gelnhausen an. An der Haltestelle Gelnhausen Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt bzw. aus/nach Fulda. Die Linie MKK-67 bindet die Gemeinde- und Ortsteile Gründau Breitenborn, Gründau Hain-Gründau, Gründau Mittel-Gründau, Gründau Niedergründau, Gründau Rothenbergen (alle zusammen mit der Linie MKK-66) sowie Hasselroth Niedermittlau, Gelnhausen Meerholz, Gelnhausen Hailer (in abschnittsweiser Funktionsergänzung mit der Linie MKK-60) an die Kernstadt des Mittelzentrums Gelnhausen an. An der Haltestelle Gelnhausen Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Fulda. An der Haltestelle Niedermittlau Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt bzw. aus/nach Wächtersbach. Die Linie MKK-68 bindet die Gemeinde- und Ortsteile von Langenselbold (westlicher und nördlicher Kernstadtbereich) sowie Gründau Niedergründau, Gründau Rothenbergen, Gründau Lieblos und Gelnhausen Roth (alle zusammen mit der Linie MKK-66) an die Kernstadt des Mittelzentrums Gelnhausen an. An der Haltestelle Langenselbold Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt. An der Haltestelle Gelnhausen Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt bzw. aus/nach Fulda. Option 1: Der Auftraggeber ist berechtigt, optional ein Samstagsangebot auf der Linie MKK-67 wie in der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ dargestellt zu bestellen. Hierdurch erweitert sich die Betriebsleistung um 25.150 Nkm p.a. bzw. 779 Fahrplanstunden p.a. Diese Erweiterung wirkt sich nicht auf die Zu- und Abbestellquote gemäß Ziffer 3.3 Abs. 7, 8 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ aus. Option 2: Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Schülerverkehr infolge einer zukünftig geänderten Schullandschaft zusätzliche Fahrten zu bestellen. Für die Schaffung einer künftigen Verbundschule im Hauptschulbereich mit Standorten in Gelnhausen und Gründau-Rothenbergen können infolge geänderter Schülerströme zusätzliche Beförderungskapazitäten notwendig werden. Hierzu ist im Fall der Optionsausübung ein zusätzliches Fahrzeug der Kategorie Bn2 (Solobus) mit 11.400 Nwkm p.a. und 428 Fahrplanstunden p.a. einzusetzen. Diese Erweiterung wirkt sich nicht auf die Zu- und Abbestellquote gemäß Ziffer 3.3 Abs. 7, 8 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ aus. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 1 Mididbus (niederflur), 3 Midibusse (niederflur) mit 3 Anhängern zur Personenbeförderung) erbracht werden. Technisch bedingt sind die betrieblichen Leistungen bieterseitig zu ermitteln. Auf der Linie MKK-66 im Teilort Gettenbach ist eine bedarfsweise zu erbringende Leistung zu erbringen, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“. Die Gesamtleistung an bedarfsweise zu erbringenden Leistungen beträgt maximal 17.807 Nkm (Nutzwagenkilometer) p.a. und gerundet 375 Fahrplanstunden p.a. mit einer durchschnittlichen Abrufquote von 50%.
Kennung des Verfahrens: 8e7e7c19-ea41-43fb-a10c-593a15506022
Interne Kennung: E51181454
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Main-Kinzig-Kreis
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen, - Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen “ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E51181454 zu stellen. - Der Bieter hat ein aus drei Teilen bestehendes Konzept zur Durchführung des Verkehrs vorzulegen. Die Beurteilungen der Ausführungen zu den in Ziffer 8B und in Ziffer 19 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" aufgeführten Punkten sind Bestandteil des Zuschlagskriteriums „Konzept“. Das Konzept muss in Textform (ohne weiteres Formerfordernis) erstellt werden und mindestens zu den in Ziffer 8B und in Ziffer 19 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen" benannten Themen Ausführungen enthalten (Mindestanforderungen an das Konzept), die sich auf die vertragsgegenständliche Leistung beziehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV oder § 7 Abs. 3 HVTG sowie § 18 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Linienbündel "06 Teil 1: Gelnhausen/Langenselbold"
Beschreibung: Linie MKK-66 Breitenborn – Gründau – Gelnhausen Linie MKK-67 Breitenborn – Gründau – Niedermittlau - Gelnhausen Linie MKK-68 Langenselbold – Gründau – Gelnhausen Die Linien bedienen die Schulstandorte der weiterführenden Schulen in Gelnhausen, Langenselbold und Gründau, der Berufsschulen in Gelnhausen sowie der Grundschule in Gründau Lieblos. Die Linie MKK-66 bindet die Gemeinde- und Ortsteile Gründau Breitenborn, Gründau Hain-Gründau, Gründau Mittel-Gründau, Gründau Niedergründau, Gründau Rothenbergen (alle zusammen mit der Linie MKK-67), Gründau Gettenbach sowie Gründau Lieblos und Gelnhausen Roth (beide zusammen mit der Linie MKK-68) an die Kernstadt des Mittelzentrums Gelnhausen an. An der Haltestelle Gelnhausen Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt bzw. aus/nach Fulda. Die Linie MKK-67 bindet die Gemeinde- und Ortsteile Gründau Breitenborn, Gründau Hain-Gründau, Gründau Mittel-Gründau, Gründau Niedergründau, Gründau Rothenbergen (alle zusammen mit der Linie MKK-66) sowie Hasselroth Niedermittlau, Gelnhausen Meerholz, Gelnhausen Hailer (in abschnittsweiser Funktionsergänzung mit der Linie MKK-60) an die Kernstadt des Mittelzentrums Gelnhausen an. An der Haltestelle Gelnhausen Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Fulda. An der Haltestelle Niedermittlau Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt bzw. aus/nach Wächtersbach. Die Linie MKK-68 bindet die Gemeinde- und Ortsteile von Langenselbold (westlicher und nördlicher Kernstadtbereich) sowie Gründau Niedergründau, Gründau Rothenbergen, Gründau Lieblos und Gelnhausen Roth (alle zusammen mit der Linie MKK-66) an die Kernstadt des Mittelzentrums Gelnhausen an. An der Haltestelle Langenselbold Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt. An der Haltestelle Gelnhausen Bahnhof besteht eine Verknüpfung mit Regionalzügen aus/nach Frankfurt bzw. aus/nach Fulda. Option 1: Der Auftraggeber ist berechtigt, optional ein Samstagsangebot auf der Linie MKK-67 wie in der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“ dargestellt zu bestellen. Hierdurch erweitert sich die Betriebsleistung um 25.150 Nkm p.a. bzw. 779 Fahrplanstunden p.a. Diese Erweiterung wirkt sich nicht auf die Zu- und Abbestellquote gemäß Ziffer 3.3 Abs. 7, 8 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ aus. Option 2: Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Schülerverkehr infolge einer zukünftig geänderten Schullandschaft zusätzliche Fahrten zu bestellen. Für die Schaffung einer künftigen Verbundschule im Hauptschulbereich mit Standorten in Gelnhausen und Gründau-Rothenbergen können infolge geänderter Schülerströme zusätzliche Beförderungskapazitäten notwendig werden. Hierzu ist im Fall der Optionsausübung ein zusätzliches Fahrzeug der Kategorie Bn2 (Solobus) mit 11.400 Nwkm p.a. und 428 Fahrplanstunden p.a. einzusetzen. Diese Erweiterung wirkt sich nicht auf die Zu- und Abbestellquote gemäß Ziffer 3.3 Abs. 7, 8 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ aus. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 10 Fahrzeugen (3 Standardbusse (niederflur), 1 Mididbus (niederflur), 3 Midibusse (niederflur) mit 3 Anhängern zur Personenbeförderung; vgl. Ziffer 2.2) erbracht werden. Technisch bedingt sind die betrieblichen Leistungen bieterseitig zu ermitteln. Auf der Linie MKK-66 im Teilort Gettenbach ist eine bedarfsweise zu erbringende Leistung zu erbringen, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrplan“. Die Gesamtleistung an bedarfsweise zu erbringenden Leistungen beträgt maximal 17.807 Nkm (Nutzwagenkilometer) p.a. und gerundet 375 Fahrplanstunden p.a. mit einer durchschnittlichen Abrufquote von 50%.
Interne Kennung: E51181454
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 2 Jahre bis zum 14.12.2030, d.h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2031. Die mögliche Ausübung des Optionsrechtes durch den Auftraggeber erfolgt in Textform bis zum 31.08.2028 eingehend beim Auftragnehmer. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Sollte der Auftraggeber den Vertrag fristgerecht verlängern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiter durchzuführen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Main-Kinzig-Kreis
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 18.05.2025.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 18.05.2025. (Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen jeweils geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 160.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2022, 2023, 2024) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Sofern einschlägig: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Falls zutreffend: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden.)

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Falls zutreffend: Angabe der Umlaufplanung (vgl. Hinweis in Ziffer 2 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen")
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis, siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: 50
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskonzept, siehe Vergabeunterlagen
Beschreibung: 50
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E51181454
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E51181454
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IG Dreieich Bahn GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: IG Dreieich Bahn GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: KVG Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Hanau, HRB 13236
Postanschrift: Nürnberger Straße 41
Stadt: Hanau
Postleitzahl: 63450
Land, Gliederung (NUTS): Main-Kinzig-Kreis (DE719)
Land: Deutschland
Telefon: +49 61819192192
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IG Dreieich Bahn GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 25a
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49610350670
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Fax: +49611327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb7aaad9-91f7-4920-8b6d-c1db58c152b0 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2025 23:03:42 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 466563-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2025

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Hünfeld
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