1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.1.
Verfahren
Titel: Sepulkralmuseum Kassel - Wiederholungsleistungen LPH 2 und 3 Leistungsbild Technische Ausrüstung
Beschreibung: Beschaffung von anteiligen Wiederholungsleistungen LPH 2 und 3 für den Fachplaner im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Kennung des Verfahrens: fc9b9ccb-599f-4491-b776-2141d9977055
Interne Kennung: 60572-25/2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5U0N
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sepulkralmuseum Kassel - Wiederholungsleistungen LPH 2 und 3 Leistungsbild Technische Ausrüstung
Beschreibung: Der AG hat einen Fachplanervertrag für die Leistungen der Technischen Ausrüstung zur Umsetzung des Projekts "Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur" geschlossen. Die Fördermittelgeber haben im September 2024 zum Abschluss der LPH 3 mitgeteilt, dass die Fördersumme begrenzt wird. Die in Aussicht gestellten Mittel reichen jedoch nicht aus, um den gemeinsam im Zuge der Kostenberechnung nach Lph 3 ermittelten Bedarf zu decken. Der Auftraggeber wird die Einhaltung des neuen Kostenbudgets durch Streichung von einzelnen, teuren Maßnahmen unter Beibehaltung der Grundkonzeption der Planung erreichen. Die wesentlichen planerischen Ziele des Vorhabens bleiben gleichwohl bestehen. Die Änderungen führen teilweise zu Anpassungsbedarfen innerhalb der bestehenden Planung und erfordern in einzelnen Bereichen die Wiederholung bereits erbrachter Leistungen, insbesondere aus den LPH 2 und 3 sowie im Hinblick auf Schnittstellen zu anderen Planungsgewerken.
Interne Kennung: 60572-25/2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem bisherigen Auftragnehmer DÖRING Beratende Ingenieure GmbH zu erteilen (hier: Vornahme der Vertragsänderung). Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Hinweis: Die Angabe Verhandlungsverfahren ist systemseitig auszuwählen. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines neuen Auftrags, sondern um eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit. Die Änderung des genannten Vertrags ist gemessen an den Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 GWB nicht wesentlich: Das Ziel der Fachplanung im Bereich Technische Ausrüstung ist ungeachtet der Einsparmaßnahmen die Herstellung der konservatorischen Anforderungen an ein museales Klima. Diese waren im Bestandsgebäude nicht gegeben, da dieses nur über eine Heizung, nicht aber über irgendeine Form von Klimatisierung verfügte. Das Einsparpotential ist im Leistungsbild "Technische Ausrüstung" für die KG 400 eher gering. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die bisherige Planung bereits von Beginn an aus Kostengründen nur die Umsetzung der für einen Museumsbetrieb geltenden Mindestanforderungen an die Lüftungsanlagen vorgesehen hat, wovon nicht weiter abgewichen werden kann. Entscheidend ist jedoch, dass die Planungsaufgabe bei einer wertenden Gesamtbetrachtung die gleiche ist und die bisherige Planung im Wesentlichen weiterverwertet werden kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: DÖRING Beratende Ingenieure GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: DÖRING Beratende Ingenieure GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Registrierungsnummer: DE731
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 170000-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE711
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: DÖRING Beratende Ingenieure GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE 235993306
Postanschrift: Druseltalstraße 15
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34131
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Telefon: 049 561930840
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1464e6bb-e3ac-44a3-b0a6-f34a9128bd54 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2025 17:08:08 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 463300-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2025