1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.1.
Verfahren
Titel: Sepulkralmuseum Kassel - Wiederholungsleistungen LPH 2 und 3 Leistungsbild Brandschutz
Beschreibung: Beschaffung von anteiligen Wiederholungsleistungen LPH 2 und 3 für den Fachplaner im Leistungsbild Brandschutz
Kennung des Verfahrens: f3740dc9-56d6-454a-9255-1f4a98973ef7
Interne Kennung: 60572-25/4
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5U06
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sepulkralmuseum Kassel - Wiederholungsleistungen LPH 2 und 3 Leistungsbild Brandschutz
Beschreibung: Der AG hat einen Fachplanervertrag für die Leistungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes zur Umsetzung des Projekts "Neukonzeption, Sanierung und Erweiterung des Museums für Sepulkralkultur" geschlossen. Die Fördermittelgeber haben im September 2024 zum Abschluss der LPH 3 mitgeteilt, dass die Fördersumme begrenzt wird. Die in Aussicht gestellten Mittel reichen jedoch nicht aus, um den gemeinsam im Zuge der Kostenberechnung nach Lph 3 ermittelten Bedarf zu decken. Der Auftraggeber wird die Einhaltung des neuen Kostenbudgets durch Streichung von einzelnen, teuren Maßnahmen unter Beibehaltung der Grundkonzeption der Planung erreichen. Die wesentlichen planerischen Ziele des Vorhabens bleiben gleichwohl bestehen. Die Änderungen führen teilweise zu Anpassungsbedarfen innerhalb der bestehenden Planung und erfordern in einzelnen Bereichen die Wiederholung bereits erbrachter Leistungen, insbesondere aus den LPH 2 und 3 sowie im Hinblick auf Schnittstellen zu anderen Planungsgewerken.
Interne Kennung: 60572-25/4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Landkreis (DE734)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem bisherigen Auftragnehmer Architektenbüro A1 Herr Ralf Salzmann zu erteilen (hier: Vornahme der Vertragsänderung). Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Hinweis: Die Angabe Verhandlungsverfahren ist systemseitig auszuwählen. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines neuen Auftrags, sondern um eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit. Die Änderung des genannten Vertrages ist gemessen an den Voraussetzungen des § 132 Abs. 1 GWB nicht wesentlich: Die Änderungen beschränken sich vornehmlich auf eine neue Fluchtwegsbewertung infolge des Wegfalls der Aufstockung, eine (partielle) Überarbeitung der Personenstromanalyse und der Anlagenpläne. Die Anforderungen des Auftrags - Umgang mit der bestehenden Bausubstanz und den besonderen Anforderungen, die sich aus dem Museumsbetrieb ergeben - bleibt unverändert.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Architektenbüro A1 Herr Ralf Salzmann
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 4
Titel: Architektenbüro A1 Herr Ralf Salzmann
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Registrierungsnummer: DE731
Postanschrift: Weinbergstraße 25-27
Stadt: Kassel
Postleitzahl: 34117
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69 170000-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE711
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +496151126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Architektenbüro A1 Herr Ralf Salzmann
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: +49 5661 920370
Stadt: Melsungen
Postleitzahl: DE735
Land, Gliederung (NUTS): Schwalm-Eder-Kreis (DE735)
Land: Deutschland
Telefon: +49 5661 920370
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b610138c-94ac-4b89-a4c2-d4c755d6567b - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2025 17:10:34 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 464839-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2025