Deutschland – Vermögensversicherungen – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

462041-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Vermögensversicherungen – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
OJ S 133/2025 15/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beschreibung: Die Art und der Umfang dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Kennung des Verfahrens: c3615943-7a43-4882-b6c6-3bb5754b9ba4
Interne Kennung: VG_2024_095
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66515200 Vermögensversicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66516000 Haftpflichtversicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Basler Str. 2
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYT0C2ANSC Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Betrug: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Korruption: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Zahlungsunfähigkeit: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll der Versicherungsschutz für die gesetzlichen Haftungen wegen Vermögensschäden aus der beruflichen, gesetzlichen, satzungsgemäßen und/oder betrieblichen Geschäftstätigkeit der Auftraggeberin sichergestellt werden. Darüber hinaus soll der Versicherungsschutz für verschiedene Personenkreise der Auftraggeberin im Rahmen der versicherten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit für den Fall, dass die versicherte Person aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird sichergestellt werden.
Interne Kennung: VG_2024_095
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66515200 Vermögensversicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66516000 Haftpflichtversicherungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Basler Str. 2
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Leistungen werden auf die Dauer von einem Jahr ab dem 01.01.2026 vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht gekündigt wird. Die Auftraggeberin kann den Vertrag jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Der Auftragnehmer kann den Vertrag jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Maximal sind drei Verlängerungen möglich. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in Höhe von 10.000.000,00 EUR für Sachschäden, 10.000.000,00 EUR für Personenschäden sowie 10.000.000,00 EUR für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch daten-schutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen). Bzw. eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung. Darüber hinaus wird erklärt, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. - Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05). Sollten mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden lediglich die ersten drei Referenzen gewertet. Jede weitere eingereichte Referenz wird nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor dem 07/2022 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Firma und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung, der Versicherungssumme (Volumen in EUR) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren aus-geschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu drei Referenzen von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. - Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu drei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bitte geben Sie an, ob Sie eines der folgenden Ratings oder ein vergleichbares Rating nachweisen können und benennen Sie dieses: - Bis maximal S&P Global mit "A-" oder Moody´s mit "A3" oder Fitch mit "A-" oder vergleichbar - Bis maximal S&P Global mit "AA-" oder Moody´s mit "Aa3" oder Fitch mit "AA-" oder vergleichbar nachgewiesen - S&P Global mit "AAA" oder Moody´s mit "Aaa" oder Fitch mit "AAA" oder vergleichbar Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zum Rating von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zum Rating von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zum Rating von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. - Rating des Versicherers (Eigenerklärung zur Verringerung geeigneter Bewerber gemäß Ziffer 7 der Anlage B.05
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYT0C2ANSC/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 04/09/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin wird vom Nachforderungsrecht gemäß § 56 Absatz 2 bis 4 VgV Gebrauch machen, sofern sie dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen hat.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04. +++ Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: t:00498000000255
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Stadt: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Land, Gliederung (NUTS): Groß-Gerau (DE717)
Land: Deutschland
Telefon: 00498000000255
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:004922894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 004922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 41a0a076-a5ff-4129-b4ed-8b904c2f6d0e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/07/2025 09:46:51 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 462041-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2025

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