5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung: Die Planungsleistungen werden mit diesem Verfahren zwar für die Leistungsphasen 1-9 ausgeschrieben, der RTK behält sich aber eine stufenweise Beauftragung vor. Nach LPH 3 wird zunächst die Planung inkl. Kostenberechnung den Kreisgremien vorgestellt. Diese entscheiden dann über die Fortführung der Maßnahme und auch über die weitere Beauftragung der einzelnen Planer. Ein Anspruch auf die Folgebeauftragung der Leistungsphasen 4-9 besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Liegenschaft kann unverbindlich nach Rücksprache mit der Schule 06126 22960 besichtigt werden.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 01/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektorganisation
Beschreibung: Erläuterung der grundsätzlichen Herangehensweise an das Projekt, Angaben zu Hilfsmitteln und Büroausstattung, Darstellung eines internen projektbezogenen Organigramms.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektteam
Beschreibung: Namentliche Nennung der Mitarbeiter für das Projekt, Erläuterung der fachlichen Qualifikation Ihres Projektteams, Darstellung, wie Sie die Zusammenarbeit mit dem RTK sicherstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung
Beschreibung: Angaben über die grundsätzliche Verfügbarkeit vor Ort während der Planungsphase, Angaben über die grundsätzliche Verfügbarkeit vor Ort während der Ausführungszeit, Angaben über den zeitlichen Aufwand für Planungs- und Baustellentermine
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kosten.- Qualitäts- und Nachtragsmanagement
Beschreibung: Kostenmanagement, Qualitätsmanagement, Nachtragsmanagement
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Terminmanagement
Beschreibung: Angaben über die Sicherstellung der Planungstermine, Ausschreibungstermine, Ausführungstermine.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahen nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rheingau-Taunus-Kreis
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen