1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Beschreibung: Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Kennung des Verfahrens: 0645b6cf-26b5-42b5-afeb-c7b8ee5ffc27
Interne Kennung: VG-3000-2024-0117
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 127 784 652,32 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 153 341 582,78 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreue-gesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis und die Leistung als Zuschlagskriterium. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der "Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB 2018.04, April 2018) des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren (http://www.cio.bund.de) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Preis (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P. Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % (fünf Prozent) in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt. Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet die Summe der gewichteten Leistungspunkte in dem Kriterienkatalog. Sollte auch die Leistungspunktzahl zweier Angebote identisch sein, entscheidet der Preis. Ist auch dieser identisch, entscheidet das Los. Details zur konkreten Bewertung ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Korruption: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Betrug: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Zahlungsunfähigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Leasing von HessenPC-Hardware für das Land Hessen
Beschreibung: Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer dreimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über 1. das Leasing (im Rahmen von Leasing-Projekten) von HessenPC-Hardware (PC, Notebooks, Tablets, Monitore, Zubehör) inklusive der Transportdienstleistung zur Abholung der Leasingobjekte 2. die Abholung von HessenPC-Hardware im Eigentum des Landes Hessen inklusive der zertifizierten Datenlöschung der Clients durch einen entsprechend zertifizierten Prozess. Die zu leasende IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) wurde bzw. wird über andere Beschaffungsvorhaben abgedeckt. Die entsprechend beschaffte IT-Hardware (Hessen PC-Hardware) soll von dem Auftragnehmer abgenommen und an die HZD verleast werden. Für das Jahr 2026 ist es geplant, die überwiegende Anzahl der in diesem Jahr benötigten HessenPC-Systeme zu leasen. Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 steht die Entscheidung diesbezüglich noch aus. In der Vergangenheit wurden die folgenden Geräte über einen Rahmenvertrag geleast: Aktuell ist das Land Hessen mit 86.986 Clients ausgestattet, welche rollierend alle fünf Jahre ausgetauscht werden. Bezüglich der Verteilung der Hardwaretypen kann von folgenden Anteilen ausgegangen werden: - Desktops ca. 15% - Notebooks 75% - Tablets ca. 10% Die Geräte-Typen und die geschätzten Mengen können nicht zugesagt werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht weder für die Geräte noch für die jeweiligen Mengen. Nach aktuellem Stand wird die Hardware des HessenPC (Desktop, Notebook, Tablet, Monitore sowie Zubehör) überwiegend geleast. Bei den Leasinggeräten beträgt der Leasing-Zeitraum aktuell fünf Jahre. Der Umfang / das Volumen für die Leasingverlängerung der Geräte nach der Leasingdauer von 5 Jahren wird auf 12% des voraussichtlichen Investitionsvolumens geschätzt, das Volumen für einen evtl. Rauskauf von Geräten (Desktop, Notebook, Tablet) nach der Leasingdauer auf ca. 10% und von Monitoren auf 30 %. Außerdem sind im Volumen der Ausschreibung Dienstleistungen für den Transport und die sichere Datenlöschung von Kaufgeräten, ausgebauten Festplatten und die Abholung der Systeme am Arbeitsplatz statt von einem Sammelraum enthalten. Bezüglich der erwarteten Mengen der abzuholenden Kaufgeräte ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden: 1. Abholung von Kaufgeräten im Rahmen der Abholung von Leasinggeräten 2. Ausschließliche Abholung von Kaufgeräten Leistungsumfang der Leasingraten In den Finanzierungskosten des Leasings (angegeben als Leasingfaktor bezogen auf das Investitionsvolumen) sind enthalten: - Kosten des Leasinggebers für mit den Geräten verleaste OEM-Betriebssystem-Software (in der Regel "Microsoft Windows") Dienstleistungen 1. Ausbringung der neuen Leasing-Hardware (HessenPC-Rollout) 2. Abholung der alten Leasing- und Kauf-Hardware (Roll-Back) 3. Prozess der zertifizierten Datenlöschung - Nach Rückführung der Geräte zum Leasinggeber müssen alle Daten auf allen Speichermedien (Hard Disk Drive [HDD], Solid State Drive [SSD]) durch den Leasinggeber zertifiziert gelöscht werden. Die Datenlöschung muss den im folgenden beschriebenen Anforderungen entsprechen und von einem unabhängigen Institut (z.B. TÜV gemäß BSI-Grundschutz oder vergleichbar) zertifiziert worden sein. 4. Löschen/Rücksetzen von BIOS Passwörtern Zusätzliche Dienstleistungen für Geräte im Eigentum des Landes Hessen 1. Abholung von Kauf-Hardware 2. Zertifizierte Datenlöschung bei Nicht-Leasinggeräten 3. Abholung der Hardware vom Arbeitsplatz anstatt von einem Sammelraum 4. Abholung und zertifizierte Datenlöschung von ausgebauten Festplatten Rahmenbedingungen zur Leasingverlängerung und zum Kauf der Hardware Die HessenPC-Hardware muss nach dem Ende der Nutzungsdauer an den Leasinggeber zurückgegeben werden. Eine Verlängerung des Leasings bzw. ein Rauskauf der Hardware ist nicht vorgesehen, allerdings können diese Maßnahmen aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen auf Anforderungen des Leasingnehmers erforderlich werden. Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung für die Abholung der HessenPC-Hardware (geleaste Geräte nach dem Ende der Leasinglaufzeit und Altgeräte im Eigentum des Landes Hessen) sind die derzeitigen und zukünftigen Standorte der HZD in Wiesbaden, Mainz und Hünfeld, die Standorte aller Dienststellen des Landes Hessen, die Standorte der Hessischen Landesvertretungen in Berlin und Brüssel und der Standort der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag dreimalig automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Walter-Hallstein-Straße 20
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55130
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Zum Laurenburger Hof 76
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60594
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mackenzeller Str. 3
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 24/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 23/10/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 127 784 652,32 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 153 341 582,78 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 153.341.582,78 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Mindestanforderungen: Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen (jeweils eine pro Forderung) aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Die beiden Forderungen dürfen nicht durch die gleiche Referenz nachgewiesen werden: Forderung 1: Je Referenz müssen alle aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. a) Rollout von mindestens 500 geleasten PC, Notebooks oder Servern. Die technische Durchführung des Rollouts kann durch den Kunden bzw. durch den Lieferanten der Hardware durchgeführt worden sein, durch den Leasinggeber muss allerdings der störungsfreie Ablauf, insbesondere hinsichtlich der Rechnungsstellung des Lieferanten, sichergestellt sein. b) Rollback von mindestens 500 geleasten PC, Notebooks oder Servern, inklusive Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.B. durch TÜV). Die Organisation des Rollbacks erfolgt vollständig durch den Leasinggeber in Abstimmung mit dem für die Leasingclients verantwortlichen Ansprechpartner beim Kunden. Forderung 2: Je Referenz müssen alle aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. a) Rollout von mindestens 2.000 geleasten PC, Notebooks oder Servern. Die technische Durchführung des Rollouts kann durch den Kunden bzw. durch den Lieferanten der Hardware durchgeführt worden sein, durch den Leasinggeber muss allerdings der störungsfreie Ablauf, insbesondere hinsichtlich der Rechnungsstellung des Lieferanten, sichergestellt sein. b) Rollback von mindestens 2.000 geleasten PC, Notebooks oder Servern, inklusive Datenlöschung der zurückgenommenen Geräte im Rahmen eines zertifizierten Prozesses (z.B. durch TÜV). Die Organisation des Rollbacks erfolgt vollständig durch den Leasinggeber in Abstimmung mit dem für die Leasingclients verantwortlichen Ansprechpartner beim Kunden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Beschreibung: Kriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 611340-0
Fax: +49 611340-1150
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6f2ceb02-157d-44e2-91f1-f05863ef7be1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/07/2025 06:05:13 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 437652-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 127/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/07/2025