1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Mittagsverpflegung in den Schulkindbetreuungen des Main-Taunus-Kreises
Beschreibung: Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in sechs Schulkindbetreuungen mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2029. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
Kennung des Verfahrens: cf0e476a-002c-4d1b-81c3-ad12244677d9
Interne Kennung: 40.2 MV-SKB 08.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart "Offenes Verfahren" nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV geführt. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche AG eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentl. zur Abgabe von Angeboten auffordert (§ 119 Abs. 3 GWB). Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren geschätzter Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden sämtliche eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Auf dieser Grundlage trifft der AG seine Zuschlagsentscheidung. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden nach § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 Abs. 2 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot (§ 127 Abs. 1 Satz 1 GWB). Sollte ein Verpflegungssystem (VPFS) für Los 1 und/oder Los 2 angeboten werden, dass mit der vorh. Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der AN die für sein angebotenes VPFS notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räuml. und techn. mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene VPFS muss mit den vorh. Raumkapazitäten, techn. Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Baul. Maßnahmen sowie Änderungen der techn. Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen VPFS sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in einer Anlage zum Angebot für Los 1 und/oder Los 2 nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere baul. Maßnahmen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter bei Angebot Los 1 in der vorgenannten Anlage zu Los 1 nachvollziehbar dar, wie das Cook & Chill VPFS mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kelkheim
Postleitzahl: 65779
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sulzbach
Postleitzahl: 65843
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Liederbach
Postleitzahl: 65835
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Soden am Taunus
Postleitzahl: 65812
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375X11 Damit der Auftraggeber mit den Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese - soweit nicht bereits geschehen - auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ freiwillig und kostenlos registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann der Auftraggeber die nicht registrierten Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der Vergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen 1. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. 2. Frist für Bieterfragen Etwaige Bieterfragen sind über das Vergabeportal bis spätestens sechs Tage (20.03.2025) vor Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist (Angebotsfrist) an die Vergabestelle zu richten. Telefonische oder direkt mündlich gestellte Fragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. 3. Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers Fragen der Bieter und die zugehörigen Antworten der Vergabestelle werden, soweit diese für das Wettbewerbsfeld von Interesse sind, einheitlich und gleichzeitig allen Bietern durch den "Fragenkatalog - Bieterfragen und Antworten" in anonymisierter Form durch ein entsprechendes Hochladen auf das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z. B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hinweise). Der Auftraggeber behält sich eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vor, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens auf Grund von Hinweisen und Fragen der Bieter als zweckmäßig oder als geboten erweist. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis zum 26.03.2025 beantwortet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW), Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG), Kelkheim
Beschreibung: Der Auftraggeber geht aufgrund der vorliegenden räumlichen und technischen Voraussetzungen aus Los 1 von einer Warmanlieferung durch Übergabe von Thermophoren aus. In den Räumlichkeiten der Betreuungseinrichtungen aus Los 1 kann aufgrund der Gegebenheiten in den Einrichtungen ausschließlich eine Warmanlieferung (Cook & Hold), sowie gemäß Bieterfrage 11 vom 10.03.2025, beantwortet am 14.03.2025, das Verpflegungssystem Cook & Chill unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen, angeboten werden. Die Ausstattung der Küche der Grundschule in den Sindlinger Wiesen besteht lediglich aus einem Containerraum mit einem kleinen Nebenraum. Hier ist nur begrenzt Platz für eine kleine Ausgabestation. In der Küche der Max-von-Gagern Schule ist eine voll ausgestattete Küche, jedoch bietet sie keinen Platz zum Aufstellen eines Konvektomaten oder ähnlichen Geräten. An beiden Schulen sind für die Küchen auch keine Starkstromleitungen vorhanden. Dem Auftraggeber ist erst seit Erhalt der Bieterfrage 11 am 10.03.2025, beantwortet am 14.03.2025 (siehe Fragenkatalog - Bieterfragen und Antworten) bekannt, dass es ein Gerät am Markt gibt, welches die Essenslieferung entsprechend den in den Vergabeunterlagen definierten Leistungen auch mit dem Verpflegungssystem Cook & Chill zu den Bedingungen des Auftraggebers gemäß Vergabeunterlagen ermöglicht. Das Gerät verfügt über einen Anschluss an eine handelsübliche 230V-Steckdose und benötigt daher keinen Starkstromanschluss, der in den Einrichtungen nicht vorhanden ist. Gemäß Bieterfrage 11 ist zur Aufstellung des bzw. der Geräte/s ausreichend Stellplatz in den Einrichtungen vorhanden. Das Gerät kühlt die Speisen aktiv und regeneriert diese automatisch zu einem zuvor definierten Zeitpunkt. Weitere Funktionen sind Warmhalten der Speisen sowie Messung der Speisentemperatur. Auf dieser Grundlage kann neben dem vorgenannten Verpflegungssystem Warmanlieferung (Cook & Hold) auch das Verpflegungssystem Cook & Chill bei Los 1 unter der Voraussetzung angeboten werden, dass hierfür erforderliche Geräte durch den Auftragnehmer auf seine Kosten dem Auftraggeber zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden und im Rahmen seines Angebotes nachgewiesen wird, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Sollte das Verpflegungssystem Cook & Chill bei Los 1 angeboten werden, welches mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem Cook & Chill muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems Cook & Chill sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in einer Anlage zum Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in der vorgenannten Anlage nachvollziehbar dar, wie das Cook & Chill Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kelkheim
Postleitzahl: 65779
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird - längstens jedoch bis zum 31.07.2029. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Objektbesichtigung stattfinden. Hierzu muss innerhalb der Angebotsabgabefrist ein Termin vereinbart werden. Der Bieter ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Terminanfrage zuständig, die seine eigene Bearbeitungszeit zur Angebotserstellung berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung ohne vorherige Terminabsprache ist ausgeschlossen. Die Terminanfrage ist über das Vergabeportal DTVP (Kommunikation) zu stellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Einheitspreis pro Menü
Beschreibung: Für das Kriterium "Preis" wird/werden der/die vom Bieter angebotene(n) Einheitspreis(e) pro Menü (Brutto) für die Essensherstellung und Belieferung der Schulkindbetreuungen (Alter der Schulkinder zwischen 6 und 10 Jahre) gemäß dem Preisblatt je Los (Va. Preisblatt Los 1 oder Vb. Preisblatt Los 2) sowie im Angebotsschreiben (IV. Angebotsschreiben) gewertet. Die Wertung der Angebote, insbesondere die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gesondert je Los. Der Öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Cretzschmarschule (CMS), Sulzbach / Liederbachschule (LBS), Liederbach / Otfried-Preußler-Schule (OPS), Bad Soden / Theodor-Heuss-Schule (THS), Bad Soden
Beschreibung: In den Räumlichkeiten von Los 2 sind voll ausgestatte Cook&Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook&Chill Verpflegung aus. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in einer Anlage zum Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Angebote, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 15894210 Schulmahlzeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Sulzbach
Postleitzahl: 65843
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Liederbach
Postleitzahl: 65835
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bad Soden am Taunus
Postleitzahl: 65812
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird - längstens jedoch bis zum 31.07.2029. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Objektbesichtigung stattfinden. Hierzu muss innerhalb der Angebotsabgabefrist ein Termin vereinbart werden. Der Bieter ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Terminanfrage zuständig, die seine eigene Bearbeitungszeit zur Angebotserstellung berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung ohne vorherige Terminabsprache ist ausgeschlossen. Die Terminanfrage ist über das Vergabeportal DTVP (Kommunikation) zu stellen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Einheitspreis pro Menü
Beschreibung: Für das Kriterium "Preis" wird/werden der/die vom Bieter angebotene(n) Einheitspreis(e) pro Menü (Brutto) für die Essensherstellung und Belieferung der Schulkindbetreuungen (Alter der Schulkinder zwischen 6 und 10 Jahre) gemäß dem Preisblatt je Los (Va. Preisblatt Los 1 oder Vb. Preisblatt Los 2) sowie im Angebotsschreiben (IV. Angebotsschreiben) gewertet. Die Wertung der Angebote, insbesondere die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt gesondert je Los. Der Öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: apetito AG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Lfd.-Nr. 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 40.2 MV-SKB 08.25/Los1
Titel: Mittagsverpflegung in den Schulkindbetreuungen der Max-von-Gagern-Schule und der Grundschule In den Sindlinger Wiesen des Main-Taunus-Kreises
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 05/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Green Times - Foodservice Catering GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Lfd.-Nr. 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 40.2 MV-SKB 08.25/Los2
Titel: Mittagsverpflegung in den Schulkindbetreuungen der Cretzschmarschule, Liederbachschule, Otfried Preußler Schule und der Theodor-Heuss-Schule des Main-Taunus-Kreises
Datum der Auswahl des Gewinners: 22/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 05/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 9
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Registrierungsnummer: DE113823995
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6192-201-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: apetito AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE124386674
Postanschrift: Bonifatiusstraße 305
Stadt: Rheine
Postleitzahl: 48432
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
Telefon: 05971799 9356
Fax: 05971799 735
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Green Times - Foodservice Catering GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE298543047
Postanschrift: Ginnheimer Straße 24-26
Stadt: Frankfurt
Postleitzahl: 60487
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: 069-77076056
Fax: 069-5095281055
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: baaa5dc6-4bb5-4130-8797-7c1d43e14db5 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 417167-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 121/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/06/2025