1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Oberleitungserneuerung – Überleitstelle Artlkofen Str. 5500 km 84,9 – 86,3
Beschreibung: Oberleitungserneuerung – Überleitstelle Artlkofen Str. 5500 km 84,9 – 86,3
Kennung des Verfahrens: 420cac60-3bc4-407c-abf4-4e2f27022ce6
Interne Kennung: 24FEI72309
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Essenbach
Postleitzahl: 84051
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Landkreis (DE227)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Oberleitungserneuerung – Überleitstelle Artlkofen Str. 5500 km 84,9 – 86,3
Beschreibung: Oberleitungserneuerung – Überleitstelle Artlkofen Str. 5500 km 84,9 – 86,3
Interne Kennung: cd1de24b-9aec-40ba-8226-d434a37d83ca
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/05/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024956847
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Rail Power Systems GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 27/05/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 27/05/2024
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 37b32740-626a-46f3-8684-24bbbb216d22-01
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: Gründe für die Änderung (TED eForms: BT-201-Contract) Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Beim Umbau von den Bestandskettenwerken (welche den Bestands-Fahrdraht enthalten) auf die neuen Kettenwerke (welchen den neuen Fahrdraht enthalten) käme es bei einem Wechsel des AN nur für den Umbau der Ausleger an den Bestandsmasten zu erheblichen Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen des Umbaus der Ausleger und der Anpassung der Fahrdrahthöhe, weil der Fahrdraht vom Bereich der Bestandsmaste nahtlos in den Bereich der neu zu errichtenden Maste übergeht. Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Beschreibung der Änderungen (TED eForms: BT-202-Contract) Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen): [NT02] Auslegerumbau an Bestandsbetonmasten: Gemäß Festlegung des Planprüfers muss die Regelfahrdrahthöhe von 5,50 m bei ALLEN neu errichteten Masten gegeben sein. Daher muss der Fahrdraht schon an den angrenzenden Bestandsmasten auf diese Höhe gebracht werden. Dies war im Rahmen der Entwurfsplanung anders vorgesehen und wurde im Rahmen der Ausführungsplanung (=Leistungsbestandteil des Hauptvertrags) festgelegt. Konkret war in der Entwurfsplanung vorgesehen, dass die Regelfahrdrahthöhe von 5,50 m aus Richtung Landshut kommend erst am Mastpaar 85-3n/85-4n erreicht wird. Das erste neu errichtete Mastpaar sind aber die Maste 84-33n und 84-34n. Um nun bereits an diesem Mastpaar die Regelfahrdrahthöhe zu erreichen, muss der Fahrdraht bereits ab dem Bestands-Mastpaar 84- 25/84-26 in der Höhenlage angepasst werden. Aus Richtung Regensburg kommend war in der Entwurfsplanung vorgesehen, dass die Regelfahrdrahthöhe von 5,50 m erst am Mastpaar 85-35n/85-36n erreicht wird. Das erste neu errichtete Mastpaar sind hier aber die Maste 86-9n und 86-10n. Um bereits an diesem Mastpaar die Regelfahrdrahthöhe von 5,50 m zu erreichen muss der Fahrdraht bereits ab den Bestandsmasten 86-11 (l.d.B.) bzw. 86-16 (r.d.B.) in der Höhenlage angepasst werden. Somit ist es notwendig, die Ausleger an den bestehenden Masten links und rechts des Umbaubereichs anzupassen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-E
Telefon: +49 8913085189
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Rail Power Systems GmbH
Registrierungsnummer: 3ebbc0b3-9dc6-4136-92a0-b69cfb4ae03d
Postanschrift: Garmischer Straße 35
Stadt: München
Postleitzahl: 81373
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vertrieb Fahrleitung
Telefon: +49
Fax: +49 7243 5805-20
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5c6dc74b-ad5b-4b2e-acf0-8159c4d4a275 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2025 09:58:41 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 411932-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/06/2025