1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Projektmanagementsoftware einschließlich Pflege- und Wartungsleistungen
Beschreibung: Beschaffung einer Projektmanagementsoftware einschließlich Pflege- und Wartungsleistungen
Kennung des Verfahrens: 9f9300f4-9ab9-4d35-9b4a-4c6ed724a194
Interne Kennung: 60330-25
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5KWB
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung einer Projektmanagementsoftware einschließlich Pflege- und Wartungsleistungen
Beschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Beschaffung einer Projektmanagementsoftware einschließlich Wartungs- und Pflegeleistungen. Zur Akquise und operativen Betreuung von Veranstaltungen im RheinMain CongressCentrum in Wiesbaden mit bis zu 12.500 Personen benötigt die TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden eine proprietäre Projektmanagementsoftware.
Interne Kennung: 60330-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Wiesbaden
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Dienstleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der Ungerboeck Systems International GmbH zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Der tatsächliche Auftragswert unterfällt dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis und ist daher nicht offenzulegen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135, §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, [...] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nach Durchführung einer umfassenden fachlich-technischen Markterkundung und Bewertung der Leistungsanforderungen hat sich die Auftraggeberin die Auffassung gebildet, dass einzig die Software der Auftragnehmerin den Bedarf der Auftraggeberin sicherstellen kann. Aufgrund der jahrelangen intensiven Anpassung an die Gegebenheiten im RMCC und die operativen Arbeitsabläufe handelt es sich bei der Software der Auftragnehmerin um ein nicht am Markt zu beschaffendes Unikat. Zuletzt wurde im Jahr 2022/2023 ein Webshop (Aussteller Service Module) basierend auf den Anforderungen im RMCC konfiguriert. Das Einpflegen der Daten nahm ca. 12 Monate in Anspruch. Bei der Beschaffung eines neuen Produkts eines anderen Anbieters kann nicht auf den Funktionalitäten der Software der Auftragnehmerin aufgesetzt werden. Es müssten vielmehr von Grund auf neue Modalitäten und Funktionalitäten konfiguriert werden. Anpassungen und Änderungen an der (Bestands-)Software können darüber hinaus nur durch die Auftragnehmerin erfolgen, da hierfür ein Zugriff auf den Quellcode erforderlich ist über den Dritte nicht verfügen. Im Hinblick auf die Beschaffung eines neuen Systems ergibt sich ein unzumutbarer Migrationsaufwand. Da in der Angebots- und in der operativen Abwicklung der Projekte auch die historischen Daten (wie etwa bisherige Veranstaltungen, bestehende Kunden, angefragtes Leistungsportfolio) zu berücksichtigen sind, müssen diese (Bestands-)Daten und Konten in ein neues System überführt und angepasst werden. Insgesamt beläuft sich somit der Arbeitsaufwand für die Datenmigration in ein neues System daher auf ca. 29.700 h/ ca. 3.700 Tage. Darüber hinaus müssten beide Systeme gleichzeitig mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten parallel nach Implementierung genutzt werden, denn nach der Datenmigration müsste das alte System zu Prüfzwecken für diesen Zeitraum weiterhin aktiv bleiben. Ein solcher Migrationsaufwand ist außergewöhnlich und erheblich und für die Auftraggeberin aus zeitlicher, personeller und finanzieller Hinsicht im Ergebnis unzumutbar. Hinzu kommt, dass zur Aufrechterhaltung des Veranstaltungsbetriebs des RMCC verschiedene Schnittstellen zu Drittsystemen notwendig sind. Bei einer Neueinrichtung des Systems muss es mit diesen Schnittstellen unmittelbar bei Inbetriebnahme funktionsfähig sein. Die Sicherstellung der Systemsicherheit ist insbesondere bei Abrechnungsprozessen notwendig, da die Daten über eine komplex konfigurierte Schnittstelle übertragen werden. Der Prozess der Datenübertragung ist außerordentlich fehleranfällig und es besteht ein erhebliches Ausfallrisiko, da die Daten überwiegend manuell übertragen werden müssen. Eine digitale Schnittstelle zwischen dem bisherigen und einem neuen System möglicherweise nicht vorhanden und/oder erzeugt zusätzliche Kosten.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ungerboeck Systems International GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 1,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum der Auswahl des Gewinners: 28/05/2025
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden
Registrierungsnummer: t:06111729290
Postanschrift: Kurhausplatz 1
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 69170000154
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer: t:06151126601
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ungerboeck Systems International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 232039210
Postanschrift: Cecilienallee 6
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49721355010
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2c8b87c3-5bac-4758-93c3-aac24dab652f - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2025 14:19:14 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 404203-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2025