1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: SPGK-Kabeltiefbauleistungen für Gleiswechselbetrieb Hohe Marter, Nürnberg, Str. 5950
Beschreibung: Kabeltiefbau für GWB Hohe Marter; Neubau von 500 Meter Kabeltrog und Verlegungsleistung von Signalkabel auf 9000 Meter
Kennung des Verfahrens: afae0a7b-7723-44e1-9ebc-82e5e5a79e5e
Interne Kennung: 22FEI60711
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: SPGK-Kabeltiefbauleistungen für Gleiswechselbetrieb Hohe Marter, Nürnberg, Str. 5950
Beschreibung: Kabeltiefbau für GWB Hohe Marter; Neubau von 500 Meter Kabeltrog und Verlegungsleistung von Signalkabel auf 9000 Meter
Interne Kennung: c5c9ed8c-4409-48e9-8e4c-94bf1aae4a48
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/01/2023
Enddatum der Laufzeit: 01/11/2023
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Salcef Bau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2022863718
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Salcef Bau GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/01/2023
Datum des Vertragsabschlusses: 27/01/2023
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 083730-2023
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: 1012: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1015: Durch fehlende Sperrpausenzeiten, fehlende (Sicherungs-)Personale, zusätzliche Umsetz- und Rüstvorgänge, sowie witterungsbedingte Einsatzausfälle entstandene Kosten werden durch den Nachunternehmer im Rahmen der Anzeigen Avl 1009. 1014 und 1015 angezeigt. Diese sind dem Grunde nach berechtigt und protokolliert. Eine Scheitern von Gegensteuerungsmaßnahmen durch den AN im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Schadensminimierungspflicht ist ausstehend. Diese Störungen im Bauablauf waren lang- und mittelfristig nicht vorhersehbar und kurzfristig unter Mitwirkung aller Beteiligter nicht vermeidbar. 1022: Zur Sicherstellung des IBN Termins erfolgte die Anordnung an die bereits gebundene Ausführungsfirma. Da die Bauleistung beim AN bereits beauftragt ist und sich hierbei um Änderung der Grundleistung handelt, ist aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Zuordnung der Mängel- sowie Gewährleistungsansprüche bleibt dadurch eindeutig. 1026: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1042: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln. 1044: Der AN ist mit den Leistungen Kabeltiefbau beauftragt. Die unter VII.2.1 beschriebenen zusätzlichen Leistungen stehen im direktem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Einbindung eines weiteren Unternehmens ist aus Gründen der Abstimmung und Koordination mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Daher ist es technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll, den AN zu wechseln.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: 1012: Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LST-Kabeln sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil. In der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung des ANs sollte die Kabelverlegung auf der Brücke (Brücke bei km 3.350) unter Nutzung des Bestands-KK erfolgen. Der KK auf der Brücke hatte keine Kapazitäten für eine weitere Kabelverlegung. Aufgrund der Platzverhältnisse konnte parallel kein weiterer KK verlegt werden. Somit musste der bereits vorhandene KK der Gr. II rückgebaut und ein größerer KK eingebaut werden. Nachfolgend genannten Mehrleistungen wurden seitens des ANs ausgeführt: - Kabel aus vorhandenen KK auslagern und temporär sichern - KK Gr. II rückbauen und entsorgen - KK Gr. V liefern und einbauen - temporär gelagerte Kabel einbauen Die oben genannten Leistungen sind in der vertraglich geschuldeten Leistung nicht inkludiert. 1015: Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltete die Aufgabenstellung die Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau. Im Zuge der Ausführung sind verschiedene zusätzliche Leistungen auf Anordnung der PL der DB Netz AG und zur Sicherstellung der terminierten Ausführung dieser Bauleistungen und somit der IBN durch den AN ausgeführt worden. Die hier in vorliegenden Mehrkostenanzeigen aufgeführte zusätzliche Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Auf Grundlage dieser Bestelländerungen leitet der AN einen Anspruch ab und führt eine Anpassung und Neubewertung der Aufgabenstellung. 1022: Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltete die Aufgabenstellung die Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau. Im Zuge der Ausführung sind verschiedene zusätzliche Leistungen auf Anordnung der PL der DB Netz AG und zur Sicherstellung der terminierten Ausführung dieser Bauleistungen und somit der IBN durch den AN ausgeführt worden. Die hier in vorliegenden Mehrkostenanzeigen aufgeführte zusätzliche Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages. Auf Grundlage dieser Bestelländerungen leitet der AN einen Anspruch ab und führt eine Anpassung und Neubewertung der Aufgabenstellung. 1026: Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LST-Kabeln sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil. Nach Ril 889.0065 Punkt 5 (DBS 918 065) sind Einstiegshilfen ab einer Schachttiefe von 1 m einzubauen. Die Einstiegshilfen wurden durch den AN bei Bau der Schächte berücksichtigt. Der Einbau von Einstiegshilfen ist im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des ANs nicht enthalten. 1042: Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LST-Kabeln sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil. Im Bereich Bf Großmarkt bis Bf Fürth wurde ein Umbauverbot durch den Anlageverantwortlichen ausgesprochen. Für die Fortführung der Ausführung im Projekt GWB NHMA erfolgte eine Forderung der Kabelerneuerung im Bereich Bf Großmarkt bis Bf Fürth. Die Planung für die Kabelerneuerung im Bereich Bf Großmarkt bis Bf Fürth wurde in Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen erstellt. Die Planung enthält die Verlegung neuer LST-Kabel und die Stellung neuer Kabelschränke. Die alte Verkabelung wird zurück gebaut. Die Planung basiert auf dem Kabelführungssystem aus dem Projekt GWB NHMA, welches in Teilbereichen noch zu errichten ist. Es ist zusätzlich damit zu rechnen, dass Bestandskabeltröge punktuell ausgetauscht werden müssen. Der AN meldet Mehrkosten für die mit der Kabelerneuerung verbundenen Leistungen an. Die Kabelerneuerung ist im ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht enthalten. Die Leistung wurde vorab durch die Projektleitung angeordnet. 1044: Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LST-Kabeln sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil. In dem Sperrpausenblock vom 14.06.2025 bis 16.06.2025 (3 x 4 Stunden) werden mehrere Signalgründungen erstellt. Damit die Ausführung der Gründungen erfolgen kann, muss vorab die Kampfmittelfreiheit gegeben sein. Hierzu wird durch die Fa. Tauber in den Sperrpausen vor der Ausführung die KaMiSo durchgeführt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden knappem Zeitfenster in der Sperrpause, und der fehlenden Technik wird die Fa. Tauber durch den AN mit der 2-Wegetechnik inkl. Personal bei der KaMiSo unterstützt. Durch die technische Unterstützung und dem Einsatz vom zusätzlichen Personal, kann die KaMiSo und die Gründungsarbeiten in dem Sperrpausenblock realisiert werden. Ohne die Beschleunigungsmaßnahme, würde sich die Anzahl der auszuführenden Gründungen reduzieren. Die Leistung wurde vorab per E-Mail durch die Projektleitung angeordnet.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Stadt: Frankfurt Main
Postleitzahl: 60327
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FE.EI-S-E
Telefon: +49 89130884252
Fax: +49 69260913730
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Salcef Bau GmbH
Registrierungsnummer: 01ed8a9a-4723-4f64-86cf-26a95f7fee59
Postanschrift: Lechwiesenstraße 66
Stadt: Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land, Gliederung (NUTS): Landsberg am Lech (DE21E)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4c6faa01-ac1b-464a-9ef3-00aae9ec328d - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2025 12:34:46 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 392230-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025