Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betrieb der Anwendung eGovSAD

390883-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betrieb der Anwendung eGovSAD
OJ S 114/2025 17/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb der Anwendung eGovSAD
Beschreibung: Die ekom21 erwägt die Beschaffung einer einsatzbereiten Betriebsumgebung einschließlich dazugehöriger Supportleistungen sowie im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an den in der Bekanntmachung angegebene Auftragnehmer zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: f20fd8ec-3d11-4160-ae2a-19e47abcdd53
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der jeweiligen Bezugsberechtigten.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Exante-Transparenzbekanntmachung mit der durch den Auftraggeber seine Absicht zum Vertragsabschluss mit dem vorgesehenen Auftragnehmer bekundet. Ein Vertragsschluss ist daher noch nicht erfolgt. 2. Die in der Bekanntmachung angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Betrieb der Anwendung eGovSAD
Beschreibung: Die ekom21 erwägt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Betriebsleistungen samt weiterer im Zusammenhang stehender Leistungen mit dem in der Bekanntmachung angegebenen Auftraggeber. Das Statistiktool eGovSAD (eGovernment Service- und Analyse-Dashboard) ermöglicht Auswertungen und Analysen von Nutzungsdaten angebotener Dienstleistungen und Onlinedienste. Neben den Online-Nutzungsdaten können zudem auch Offline-Nutzungsdaten eingepflegt werden, wodurch auch alle offline in Anspruch genommenen Dienstleistungen in der Anwendung dargestellt werden können. Als Datenbasis werden hier die Informationen zu Dienstleistungen aus dem Verwaltungsportal Hessen genutzt. Mithilfe einer Schnittstelle können Nutzungsdaten aus Anwendungen, wie zum Beispiel der Digitalisierungsplattform civento, an eGovSAD übermittelt werden. Die Anwendung versetzt Kommunen und Landkreise in die Lage, die Nutzung der Onlineservices zu überwachen. Berechtigte Verantwortliche können unterschiedliche Auswertungsmodule in verschiedenen Darstellungsarten nutzen, um Statistiken zu erstellen. Die Auswertungsmodule bieten nicht nur eine Übersicht der Nutzungen, sondern auch einen detaillierten Einblick, beispielsweise wann und wo ein Onlineservice genutzt oder in welchem Schritt dieser abgebrochen wurde. Durch Exportmöglichkeiten können die Nutzungsdaten später auch als Open Data veröffentlicht werden. eGovSAD ist ein herstellerneutrales System. Alle Hersteller von Online-Modulen, Onlineservice- Portalen und Fachverfahren können Nutzungsdaten an eGovSAD liefern. In der Regel erfolgen die Anfragen zur Anbindung über die Verantwortlichen für Digitalisierung/IT oder Rechenzentren an die Hersteller. Ziel ist eine möglichst vollständige Erfassung der Nutzung sowohl von Online-Services als auch von vor Ort durchgeführten Dienstleistungen einer Kommune. Die ekom21 betreibt die Anwendung eGovSAD (eGovernment Software und Analysedashboard) für ihre Kunden. Die Anwendung soll für die Verbandsmitglieder sowie die Beteiligungen der ekom21 inklusive deren Kunden und Zusammenschlüsse und andere Formen der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie andere Institutionen, die Beschaffungen von der Auftraggeberin vornehmen dürfen, jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbstständigen und unselbstständigen Einrichtungen betrieben werden. Für den Betrieb der Anwendung müssen drei Umgebungen bereitgestellt werden Der Auftragnehmer muss über nachweisbare Erfahrung im Betrieb von Softwarelösungen verfügen, die in der öffentlichen Verwaltung oder verwaltungsnahen Umgebungen eingesetzt werden. Weiterhin müssen Referenzen im Betrieb von verwaltungsnaher Software vorhanden sein. Der Betrieb der Anwendung muss in einem zertifizierten Rechenzentrum stattfinden. Die zu liefernde Lösung ist ausschließlich in einem Rechenzentrum zu betreiben, welches folgende Anforderungen erfüllt: -ISO/IEC 27001 -Zertifizierung: Das Rechenzentrum muss über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 (Zertifizierung zur Einrichtung, Implementierung, Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)) verfügen, die die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nachweist.
Interne Kennung: ekom21-2025-3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die weiterenErfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der jeweiligen Bezugsberechtigten.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die erwogene Auftragserteilung an den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich auf auftragsbezogene Sachgründe. Die ekom21 hat im Rahmen einer Markterkundung festgestellt, dass die Besonderheiten der beabsichtigen Auftragsvergabe dazu führen, dass zum aktuellen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der bestehenden Projektplanung nur ein Unternehmen die Anforderungen der ekom21 – KGRZ Hessen erfüllen kann, nämlich der vorgesehene Auftragnehmer. Die erwogene Auftragserteilung an den in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer stützt sich insbesondere darauf, da der Auftragnehmer umfassende Vorkenntnisse aufgrund der derzeitigen Begleitung des laufenden Projektes mit sich bringt. Weiterhin besitzt der Auftragnehmer umfassende Kenntnisse über die fachlichen Anforderungen der ekom21. Aufgrund der laufenden Arbeiten und den vereinbarten Terminen und Meilensteinplanung muss der Auftragnehmer seiner Tätigkeit sofort nachkommen können. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Auftrag hinsichtlich der sehr hohen Einarbeitungszeiten sowie der Aufwände bei der Realisierung und Anpassung der Schnittstellen nur der in der Bekanntmachung angegebenen Auftragnehmer zu erteilen. Andernfalls würde dies den notwendigen zeitlichen und finanziellen Rahmen des Projekts übersteigen. Aus diesem Grund wird diese Veröffentlichung gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 2 GWB vorgenommen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Registrierungsnummer: 06-EKOM21KGRZ0001-43
Postanschrift: Carlo-Mierendorff-Straße 11
Stadt: Gießen
Postleitzahl: 35398
Land, Gliederung (NUTS): Gießen, Landkreis (DE721)
Land: Deutschland
Kontaktperson: ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
Telefon: 064198300
Internetadresse: https://www.ekom21.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812 056 745
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: govIT GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: DE332159998
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79650fbd-4927-4c82-83da-ae51bb8d31fb - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 16:33:30 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 390883-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 114/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2025

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