5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946110 Eisenbahnschienen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie die Bindefrist 12.09.2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vollständig ausgefüllte Lieferantenauskunft, oder: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Angabe des Unternehmensgewinns der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bitte beachten Sie die Möglichkeit, hinsichtlich der Eignung sowie für die Eignungsleihe auf bereits eingereichte Erklärungen im Vergabeverfahren 24FEI78109 zu verweisen. Es ist das beigefügte Formular „Erklärung zur Bezugnahme auf bereits eingereichte Unter-lagen“ (Eignung) zu verwenden.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Bewerber haben durch Eigenerklärung oder auf andere geeignete Art nachzuweisen, dass sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - technologische Möglichkeit, mindestens 60 m lange Schienen (am Stück) walzen zu können. - technologische Möglichkeit, Schienenbänder von mindestens 180 m Fertiglänge konfektionieren zu können - Angabe, ob bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) für die Fertigungsschritte Herstellung von Gleisschienen - naturhart und/ oder kopfgehärtet – (Walzen) sowie die Fertigungsschritte Abbrennstumpf- Schweißungen von Neuschienen, Fertigung von Isolierstoßverbindungen und Übergangsstößen und Herstellung von Schienenbändern (Konfektionieren von Schienen) vorhanden ist. Der Nachweis einer gültigen HPQ muss mit dem Teilnahmeantrag geführt werden und bei Zuschlagserteilung unverändert gültig sein. - Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar Transporte sollen vorwiegend im öffentlichen Eisenbahnverkehr stattfinden, daher Eignungsanforderungen für die Transportleistungen: - Zulassung gemäß § 6 AEG sowie Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG. Hinweis: Nach AEG sind die Zulassung als EVU (§ 6 AEG) als auch eine Sicherheitsbescheinigung oder eine nationale Bescheinigung nach § 7a AEG erforderlich. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer, die der Auftragnehmer für die Erbringung von Transportleistungen einsetzen möchte. Die beiden Bescheinigungen sind von jedem Nachunternehmer vorzulegen. - Erklärung, dass eine Sicherheitsbescheinigung (oder nationale Bescheinigung) nach § 7a AEG sowie eine Zulassung als EVU gemäß § 6 AEG vorliegt - Erklärung, dass die eingesetzten Güterwagen ECM zertifizierten Instandhaltungsstellen zugewiesen sind (bei Transport Bahn)
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung Vollständige Bietererklärung einschl. Auskunft Kartellprävention oder: - Versicherung, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister; - Erklärung, ob Verfahren anhängig sind oder waren, Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – insofern eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist; - Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat; - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat; — Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens: a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB); - Erklärung, ob: a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Hinweis: Eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge. Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine - Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. - Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. - Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. - Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden. Bitte beachten Sie die Möglichkeit, hinsichtlich der Eignung sowie für die Eignungsleihe auf bereits eingereichte Erklärungen im Vergabeverfahren 24FEI78109 zu verweisen. Es ist das beigefügte Formular „Erklärung zur Bezugnahme auf bereits eingereichte Unterlagen“ (Eignung) zu verwenden.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Es gilt ausschließlich das Kriterium Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/07/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 14/07/2025 08:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Entfällt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes