Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement

387184-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
OJ S 113/2025 16/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
Beschreibung: Die AOK Hessen setzt seit dem Jahr 2021 eine webbasierte Software zur Prüfung und Bewertung von Hilfsmittelverordnungen für Hörhilfen ein, deren Nutzung auch zukünftig fortgesetzt werden soll. Durch die Nutzung der Software DiKS der Digotex GmbH werden die im Bereich der Hörhilfen eingereichten Kostenvoranschläge ohne die Angabe von Sozial- oder personenbezogenen Daten qualifiziert geprüft. Die Software überprüft die Daten von Kostenvoranschlägen und Verordnungen nach den jeweils geltenden Regelungen auf die Angemessenheit der Versorgung. Die Anwendung ist über eine Web-Adresse erreichbar und ohne Installation einer separaten Software zu nutzen. Die Software vergleicht die angegebenen Parameter, audiometrischen Messungen und das beantragte Hörgerät mit den Gerätefeatures aller Hersteller. Die Indikationsprüfung ermittelt, ob ein vertraglich geregelter Anspruch besteht, welche grundsätzlichen Anforderungen die Versorgung erfüllen muss und über welche technischen Voraussetzungen das Gerät verfügen sollte. Insbesondere wird dabei geprüft, ob der Hörverlust mit dem vorhandenen Gerät noch auszugleichen ist bzw. welche zuzahlungsfreien Alternativen es gibt. DiKS ermittelt ein fachlich aussagekräftiges Ergebnis und zeigt den Anpassbereich des entsprechenden Gerätes an. Hierdurch ist zu erkennen, ob die vorgeschlagene Versorgung grundsätzlich ausreichend ist und damit die Kostenübernahme indiziert ist.
Kennung des Verfahrens: b84354bf-e061-48e3-8ec6-65e8c24c8a60
Interne Kennung: IC-GB4-053
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: DE7
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer Softwarelösung zur Prüfung von Hörversorgung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Hilfsmittelmanagement
Beschreibung: Siehe Ziffer 2.1.
Interne Kennung: IC-GB4-053
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: DE7
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. […] (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ § 168 GWB "(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. […]“
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Auftragsvergabe ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Eine aktuelle EU-weite Markterkundung hat ergeben, dass die – ausschließlich von der Digotex GmbH als Herstellerin vertriebene – Software DiKS am Markt einzigartig ist in der Weise, dass es keine anderen Produkte gibt, die die fachlichen Leistungsanforderungen der AOK Hessen erfüllen. Die Software verfügt über innovative, sehr spezielle Funktionalitäten. Dass es vergleichbare Software in dieser Form nicht gibt, belegt auch die offizielle Anmeldung eines Patentverfahrens; die Patentanmeldung ist aktuell beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anhängig. Ebenso gibt es auf dem Markt keine technischen Alternativen oder Ersatzlösungen. Einzigartig ist die Software insbesondere dahingehend, dass eine Vergleichbarkeit der im Tonaudiogramm gemessenen Werte mit den angebotenen Hörhilfen inklusive Verstärkungsreserve automatisch möglich ist. Darüber hinaus können mit dieser Software Kostenvoranschläge für Hörhilfen geprüft werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: ITSCare – IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR
Registrierungsnummer: DE255703278
Postanschrift: Saonestr. 3a
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6966813-1234
Internetadresse: https://www.itscare.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: Tel.-Nr. Geschäftsstelle 06151 12-6603
Postanschrift: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6603
Fax: +49 611327-648534
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Digotex GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: UStID DE319003971
Stadt: Niederfischbach
Postleitzahl: 57572
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ea5549f7-e358-41d0-87ef-43049a1077cd - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/06/2025 10:28:49 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 387184-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025

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